Postauto steht in Vollbrand
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Postauto-Täter Roger K. (†65) war den Behörden bekannt
Es gibt viele tickende Zeitbomben – wie kann man sie entschärfen?

Nach dem Postauto-Brand in Kerzers FR stellen sich wieder unangenehme Fragen. Etwa, weshalb Täter Roger K. nicht vorher gestoppt werden konnte. Die Vergangenheit zeigt: Der 65-Jährige ist nicht der einzige Täter in der Schweiz, bei dem es jahrelange Vorzeichen gab.
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Am Dienstag, 10. März 2026, gegen 18:25 Uhr kam es in Kerzers FR zur Postauto-Tragödie.
Foto: Leserreporter

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Roger K. (†65) zündete sich in Kerzers FR an, tötete fünf Personen
  • Täter war psychisch instabil, lebte isoliert und finanziell angespannt
  • Schweizer Bedrohungsmanagement soll solche Taten verhindern, doch Lücken bleiben
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Über Jahre hinweg gab es Alarmzeichen, dass der Täter von Kerzers FR immer weiter abrutscht. So verschanzte sich Roger K.* (†65) 2019 im SRF-Gebäude und drohte, sich etwas anzutun. Wohl ein Hilferuf. Und er schrieb den Medien über seine missliche Situation – sowie seine körperlichen Beschwerden. 

Auch die Lage auf dem Bauernhof, bei dem er als Randständiger mit seinem Camper hauste, wurde zusehends schlechter: Sein Wagen ist zugemüllt. Trotz Beistand herrschte ein Chaos, sein Briefkasten quoll über – Betreibungen und Vorladungen. Es kam noch schlimmer für ihn: Der Vermieter kündigte ihm den Camper-Stellplatz auf Ende März. Trotzdem: Keiner schien zu realisieren, wie ernst es um Roger K. stand. Bis der Berner vergangene Woche zum Benzinkanister griff und sich selbst im Postauto in Brand steckte. Er riss fünf weitere Menschen mit in den Tod. 

Jetzt stellt sich die Frage: Schauten die Behörden zu lange weg? Und wie viele Menschen wie Roger K. laufen da draussen in Freiheit herum?

Prävention ist schwierig

Auch wenn jemand eine Vorgeschichte wie Roger K. hat: In der Schweiz ist es gemäss Experten schwierig, jemanden präventiv wegzusperren. So erklärt Elmar Habermeyer, Direktor der Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich, auf Blick-Anfrage, dass es auf zivilrechtlichem Weg zwar die Möglichkeit der fürsorgerischen Unterbringung (FU) gibt. «Dazu muss aber eine akute Gefahr vorliegen – gegenüber sich selbst oder anderen Personen. Nur dann kann man solche Menschen gegen ihren Willen in einer psychiatrischen Einrichtung unterbringen.» Das wird zumeist ärztlich – beispielsweise über einen Notfallpsychiater – oder über eine behördliche Einweisung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) verfügt. 

Und Forensiker Jérôme Endrass führt aus: «Alternativ kann über das Strafrecht eine Ausführungs- oder Wiederholungsgefahr festgestellt werden», so der Professor für forensische Psychologie an der Universität Konstanz (D). «Wobei hier ein Gericht dafür zuständig ist.» Auch er betont jedoch: «Die Hürden sind hoch.»

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Kriminologe Dirk Baier, der das Institut für Delinquenz und Kriminalprävention an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) leitet, spricht die Herausforderungen in der Praxis an: «Haft ist per Gesetz nur dann zulässig, wenn eine ernsthafte und unmittelbare Gefahr besteht, dass eine Person die Androhung eines schweren Verbrechens wahr macht.» Nur: Die Formulierung ist schwammig. Was heisst «ernsthaft» oder «unmittelbar»? «Am schwierigsten ist es sicher, einschätzen zu können, wie ernst es jemand mit einer Androhung meint», sagt Baier.

Bedrohungsmanagement versagt hin und wieder

Um genau solche Risiko-Menschen so früh wie möglich zu erkennen und schwere Gewaltdelikte zu verhindern, ist in der Schweiz eine Art Wunder-Waffe entwickelt worden: das sogenannte Bedrohungsmanagement. Daran beteiligt: Polizei, Behörden – so etwa die Kesb – und Institutionen, wie etwa Schulen. Sie alle arbeiten zusammen, um mögliche Gewaltspiralen zu durchbrechen. So soll eine Tat erst gar nicht umgesetzt werden.

In der Schweiz sind rund 3000 Menschen sogenannte Gefährder. Behörden stufen sie als Personen mit erhöhtem Gewaltpotenzial ein, sie werden teilweise auch überwacht.

Das Problem: Auch wenn auffällige Menschen den Behörden bekannt sind, greifen nicht alle Kontroll-Mechanismen – und Taten werden nicht verhindert. Beispiele: 

  • Rentnerin Alice F.* tötete am 21. März 2019 den Erstklässler Ilias M.* (†7) – ein Zufallsopfer – auf dem Weg von der Schule nach Hause mit einem Messer. Die Täterin – eine notorische Querulantin – war seit 40 Jahren im Streit mit den Behörden. Sie hatte einen Mord mehrmals angekündigt, auch in Mails an die Medien.

  • Jessica M.* (30) betrat im November 2020 den Manor in Lugano TI, fragte in der Haushaltsabteilung nach einem Messer und attackierte daraufhin mit der 21 Zentimeter langen gezackten Klinge zwei Frauen – sie haben überlebt. Im Prozess erklärte M. später, sie habe ihre Opfer töten wollen. Speziell: Jessica M. war da schon beim Fedpol aktenkundig. Sie galt seit Jahren als radikalisiert, verkehrte offenbar in der islamistischen Szene Luganos. So lernte sie auf Social Media einen syrischen Dschihadisten kennen und versuchte, zu ihm zu reisen. Nur wurde sie an der türkisch-syrischen Grenze angehalten und in die Schweiz geführt. Nach ihrer Rückkehr sass sie wegen psychischer Probleme in einer Klinik. In diesem Zeitraum wurde sie auch von der Polizei wegen Prostitution registriert.

War Roger K. im Bedrohungsmanagement?

Kriminologe Baier bezweifelt, dass Kerzers-Täter Roger K. «nicht bereits mehrfach beim Bedrohungsmanagement aufgetaucht und Thema» geworden ist. «Es handelt sich um eine Person mit querulatorischen Merkmalen, wobei auch eine Aggressionsbereitschaft vorhanden war. Genau für diese Fälle ist das Bedrohungsmanagement ins Leben gerufen worden.»

Forensiker Endrass erklärt jedoch: Nur weil jemand ins Bedrohungsmanagement aufgenommen wird, heisst es noch nicht, dass die Person als gefährlich gilt. «Die Einschätzung der Gefährlichkeit erfolgt nach einem Kriterienleitfaden, der von den meisten Polizeikorps angewendet wird.»

Akute Gefährdungen liessen sich gut bewältigen, die Verlaufskontrolle sei allerdings schwieriger, so Habermeyer: «Menschen, die Schwierigkeiten haben oder einmal auffällig wurden, stehen allein deswegen noch nicht unter ständiger Beobachtung. Es kann durchaus passieren, dass sich die Situation einer Person im Laufe der Zeit auch wieder ungünstig verändert. Nur kann diese dann nicht sofort festgestellt werden.» Aus seiner Sicht ist es schwierig, langfristig kriminal-präventiv zu wirken.

Baier macht gleichzeitig darauf aufmerksam, dass sich manche Menschen diesen Kontrollen auch bewusst entziehen. Er sagt aber auch, dass in manchen Fällen Besonderheiten die Früherkennung erschweren. Wie etwa das hohe Alter und das weibliche Geschlecht der Basler Messerstecherin. Ähnlich im Fall vom Kerzers-Täter. Baier: «Wahrscheinlich haben sich viele gedacht: Das ist zwar ein kauziger, auch etwas anstrengender Mann. Aber wirklich gefährlich ist er am Ende nicht.»

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