Wegen gewerbsmässigem Betrug
20-Jähriger soll im Baselbiet Adressbuchschwindel betrieben haben
Ein 20-Jähriger muss sich vor dem Baselbieter Strafgericht wegen gewerbsmässigen Betrugs und unlauteren Wettbewerbs verantworten. Er soll mit dem sogenannten Adressbuchschwindel mehrere Hunderte Personen geschädigt und Zahlungen von über 120'000 Franken erwirkt haben.
12.02.2026, 14:35 Uhr