Darum geht es bei der Neutralitätsinitiative
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Initiative erklärt:Wie streng soll die Schweizer Neutralität künftig sein?

Unklarheiten rund um Neutralitäts-Initiative
Neben Putin dürfen auch andere hoffen

Stimmt die Stimmbevölkerung der Neutralitäts-Initiative Ende September zu, muss die Schweiz ihre Sanktionen gegen Russland fallen lassen. Was aber ist mit all den anderen Zwangsmassnahmen, die gegen Staaten und Organisationen in Kraft sind? Blick liefert den Überblick.
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Russlands Staatspräsident Wladimir Putin hat ein Interesse daran, dass die Neutralitäts-Initiative an der Urne angenommen wird.
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Die Neutralitäts-Initiative hätte Folgen für das Sanktions-Regime der Schweiz
  • Die Russland-Sanktionen müssten fallen gelassen werden – und vielleicht nicht nur sie
  • Seco geht davon aus, dass viele der 27 Sanktionsverordnungen nicht betroffen wären
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Daniel BallmerRedaktor Politik

Zögern, zweifeln, zaudern. Der Angriff Russlands auf die Ukraine 2022 hatte den Bundesrat auf dem falschen Fuss erwischt. Überrumpelt war er davor zurückgeschreckt, sich ohne Wenn und Aber den EU-Sanktionen anzuschliessen. Die Empörung war gross. Fünf Tage lang eierte die Regierung rum, dann knickte sie ein. Ihre Begründung: «Einem Aggressor in die Hände zu spielen, ist nicht neutral.»

Für SVP-alt-Bundesrat Christoph Blocher (85) ist die Schweiz damals zur Kriegspartei geworden. Wäre seine Neutralitäts-Initiative, über die die Schweiz am 27. September abstimmt, da in Kraft gewesen, wären dem Bundesrat die Hände gebunden gewesen. Schweizer Russland-Sanktionen hätte es nie gegeben.

Das Volksbegehren fordert, dass die Schweiz keine Sanktionen mehr gegen Kriegsparteien ergreifen darf – es sei denn, der Uno-Sicherheitsrat hat sie beschlossen. Dort aber hat Russland als ständiges Mitglied ein Vetorecht. Heisst: Uno-Sanktionen gegen Moskau wird es nie geben. Die Schweiz müsste ihre Zwangsmassnahmen fallen lassen. Kein Wunder, hat der Kreml ein Interesse an der Annahme der Initiative.

Zwölf Sanktionspakete wären betroffen

Heute hat die Schweiz Sanktionsverordnungen gegen insgesamt 28 Staaten und Organisationen in Kraft – von Al Kaida über Belarus, Iran oder Nordkorea bis zur Zentralafrikanischen Republik. Davon basieren 16 zumindest teilweise auf Resolutionen der Uno, zwölf Sanktionspakete dagegen einzig auf EU-Beschlüssen. Sie sind es, die von einer Annahme der Neutralitäts-Initiative betroffen wären.

Auf der Liste ist etwa der Russland-Verbündete Belarus. Die Uno hat nie Sanktionen beschlossen, weil Moskau sie blockiert. Die EU dagegen hatte Strafmassnahmen beschlossen wegen der anhaltenden Repressionen des Regimes gegen Zivilgesellschaft und Opposition. Wegen der Unterstützung von Russlands Angriff auf die Ukraine wurden die Sanktionen ausgeweitet.

Ähnlich bei Syrien. Oder den Sanktionen gegen Venezuela, die der Bundesrat erlassen hatte wegen Menschenrechtsverletzungen und Verstössen gegen die Rechtsstaatlichkeit.

Es bleiben Fragen offen

Allerdings: Trotz fehlender Uno-Resolution geht das zuständige Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) davon aus, dass auch diese Sanktionen beibehalten werden könnten. Der Grund: Die Länder stehen nicht in einem zwischenstaatlichen bewaffneten Konflikt. «Gemäss Initiativtext ist davon auszugehen, dass diese bei einer Annahme der Initiative nicht betroffen wären», erklärt das Seco.

Unklarheit herrscht hingegen bei der Hamas, die sich immer wieder mit Israel bekriegt. Heute gelten ebenfalls Zwangsmassnahmen gegen die Terrororganisation und ihre Unterstützer. Nach den blutigen Terrorangriffen auf Israel am 7. Oktober 2023 hatte sich die Schweiz EU-Sanktionen angeschlossen.

Könnten sie beibehalten werden? Die Initiative will ein Sanktionsverbot «gegen kriegsführende Staaten». Das sei hier nicht gegeben, begründet das Seco. Sicher aber ist es nicht: Was die Initiative für Sanktionen bedeuten würde, die sich nicht gegen Staaten richten, müsse im Fall einer Annahme geprüft werden.

Für Pjöngjang oder Teheran würde sich nichts ändern

Keine Auswirkungen hätte Blochers Initiative auf jene Sanktionspakete, die auf Uno-Resolutionen basieren. Ein Beispiel: Wegen des Nuklearprogramms von Pjöngjang hatte der Uno-Sicherheitsrat gegen Nordkorea Wirtschaftssanktionen und Waffenembargos verhängt, die auch von der Schweiz umgesetzt werden.

Gleiches gilt für Sanktionen gegen den Iran. Teheran hat zudem Drohnen und Raketen an Russland geliefert. Auch werden dem Regime Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen.

Unverändert in Kraft bleiben ebenfalls die Strafmassnahmen gegen Personen oder Gruppen, die mit den Taliban in Verbindung stehen.

Damit Sanktionen wirken, müssen möglichst viele Staaten sie mittragen. Von dieser internationalen Ordnung profitiert gerade die Schweiz als kleiner Staat. Die Initiative hingegen käme jenen zugute, gegen die sich Sanktionen richten, warnen die Gegner. Das könnte negative Reaktionen anderer Staaten auslösen.

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