Darum gehts
- SVP will mit neuer Initiative systematische Grenzkontrollen einführen und Asylrecht begrenzen
- Bundesrat lehnt Initiative ab, SVP-Bundesrat Rösti plädierte für ein Ja
- Justizdepartement prüft Gültigkeit der Initiative
Das Stimmvolk hat noch nicht einmal über die 10-Millionen-Initiative entschieden, da steht bereits das nächste SVP-Begehren am Horizont. Mit der Grenzschutz-Initiative will die Partei systematische Grenzkontrollen einführen und das Asylrecht weitgehend aushebeln. Maximal 5000 Asylgewährungen wären unter strikten Bedingungen jährlich noch möglich.
Der Bundesrat lehnt die Initiative auf Antrag von SP-Migrationsminister Beat Jans (61) ohne Gegenvorschlag ab. Nicht ohne Nebengeräusche, wie sich nun zeigt. SVP-Bundesrat Albert Rösti (58) forderte nämlich eine Ja-Empfehlung. Das geht aus Dokumenten der verwaltungsinternen Ämterkonsultation hervor, die Blick gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz vorliegen.
«Wir sprechen uns für die Annahme der Initiative aus, da die Migration und grenzüberschreitende Kriminalität die Schweiz vor zunehmende Herausforderungen stellen», schrieb Röstis Departement in seiner Stellungnahme. «Die Initiative präsentiert somit eine Lösung für äusserst drängende Probleme der Gegenwart, insbesondere im Bereich Migration und innere Sicherheit.»
Ist die Initiative gar ungültig?
Jans wehrte den Angriff ab. Für Knallhart-Rösti und seine SVP könnte es nun noch dicker kommen: So steht die Frage zur Diskussion, ob die Initiative gültig ist oder nicht – zumindest, was den Asylbereich betrifft. «Die Initiative darf zwingende Bestimmungen des Völkerrechts nicht verletzen», schrieb Jans in seinem Aussprachepapier. «Es stellt sich insbesondere die Frage, ob die Initiative das Non-Refoulement-Prinzip verletzt.»
Dieses Nicht-Rückweisungs-Prinzip verbietet einem Staat, jemanden in ein Land zurückzuschicken, in dem ihm Folter und sonstige unmenschliche Behandlung drohen. Dieses Prinzip ist nicht nur in verschiedenen internationalen Abkommen verankert, sondern auch in der Bundesverfassung.
Jans’ Departement ortet gleich mehrere Aspekte, die gegen das Prinzip verstossen könnten. Dazu gehört die grundsätzliche Einreise- und Asylverweigerung für Asylsuchende, die über einen sicheren Drittstaat einreisen. Ebenso der Ausschluss der vorläufigen Aufnahme oder die fixe Höchstgrenze für Asylgewährungen.
«Im Rahmen der Ausarbeitung der Botschaft wird eingehend geprüft, ob das Initiativbegehren zu einem unauflösbaren Konflikt mit den zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts führt», hält das Aussprachepapier fest.
Parmelin-Departement hält dagegen
Gegen diese Prüfung wehrte sich das Wirtschaftsdepartement von SVP-Bundesrat Guy Parmelin (66). Dafür bestehe schlicht keine Notwendigkeit, da die grosse Mehrheit der Asylsuchenden über sichere Drittstaaten einreise. «Die Nachbarländer, die als einzige von dieser Initiative betroffen sind, respektieren allesamt das Non-Refoulement-Prinzip.»
Für eine Asylgewährung kämen damit nur jene in Frage, die ihr Gesuch an einem Flughafen stellen – was im Schnitt der letzten Jahre weniger als 300 Personen jährlich entspreche. Da das Asylkontingent bis zu 5000 Personen umfasse, «wird niemand Folter oder sein Leben riskieren, wenn die Initiative umgesetzt wird».
SVP-Asylchef kontert Jans
«Die Ungültigkeits-Debatte ist grotesk und lenkt vom wirklichen Problem und den gravierenden Folgen der Massen-Asylmigration ab», sagt SVP-Asylchef Pascal Schmid (49, TG) zu Blick. «Unsere Initiative stellt das Non-Refoulement-Prinzip gar nicht in Frage.» Die Schweiz könne Asylsuchende an der Grenze zurückweisen, womit diese in einem sicheren Nachbarstaat verbleiben würden. Die Flüchtlingskonvention gewähre kein Recht auf ein Asylverfahren.
«Zudem kommt praktisch niemand direkt aus einem Land, wo er verfolgt wird, in die Schweiz», so Schmid. «Und wenn, dann fällt er unter das Asylkontingent oder bleibt schlimmstenfalls temporär ohne geregelten Status im Land.»
Botschaft bis zum Herbst
Bis zum Herbst muss Jans nun klären, ob er eine (Teil-)Ungültigkeit beantragt. Dann will der Bundesrat die Botschaft dem Parlament vorlegen.
Bereits fix hingegen ist die Nein-Empfehlung zur Initiative. Jans sieht mit deren «radikalen Forderungen» allerlei Probleme verbunden. «Lückenlose Grenzkontrollen hätten einen massiv höheren Personalbedarf und hohe, nicht bezifferbare Kosten für den Bund und die Kantone zur Folge», warnt er. Zudem sei sie mit «erheblichen Umsetzungsschwierigkeiten» verbunden.
Flüchtlinge würden weiterhin kommen, mahnt er mit Blick auf den Asylbereich. Dabei sei offen, ob die Nachbarstaaten abgelehnte Asylsuchende wieder zurücknehmen würden. Diese könnten so ohne geregelten Status in kantonalen Nothilfestrukturen landen. Für Jans ist klar: «Die Annahme der Initiative hätte eine grosse aussenpolitische Tragweite.»