Darum gehts
- Fast 73'000 Ukrainer haben derzeit Schutzstatus S in der Schweiz
- Bundesrätliches Jobziel ist noch nicht ganz erreicht
- Bund zahlte den Kantonen bisher rund 5 Milliarden Franken
Den Schweizer Gemeinden droht ein Kostenschock: Nach fünf Jahren erhalten Geflüchtete aus der Ukraine eine ordentliche Aufenthaltsbewilligung und damit gleich viel Sozialhilfe wie Schweizer. Bisher hat der Bund einen Grossteil der Kosten übernommen. Von 2022 bis Ende 2025 hat er den Kantonen für Sozialhilfe, Integrationsprogramme sowie Verwaltungspauschalen rund 5 Milliarden Franken ausgerichtet.
Die Zahlen sorgen hierzulande für Wirbel, während der russische Angriffskrieg auf die Ukraine weiterhin tobt und die Zukunft der Geflüchteten ungewiss bleibt. Blick erklärt, was du zum Schutzstatus S nun wissen musst.
Wie viele Ukraine-Flüchtlinge leben in der Schweiz?
Aktuell verfügen fast 73'000 Personen über den Schutzstatus S – so viele wie nie. Gut 5000 weitere befinden sich in einem laufenden Verfahren. Ende 2022 war der Schutzstatus bei 63'000 Personen aktiv, mit Schwankungen je nach Kriegsentwicklung stieg die Zahl bis Ende 2025 auf knapp 72'000 Personen.
Insgesamt haben seit Kriegsbeginn gut 130'000 Ukrainerinnen und Ukrainer hierzulande ein Schutzgesuch gestellt. Bei 38'000 Personen wurde der Schutzstatus wieder beendet, beispielsweise, weil sie in die Ukraine oder ein anderes Land weitergereist sind. Insgesamt 11'400 Personen haben dabei eine finanzielle Rückkehrunterstützung erhalten.
Tausende Gesuche wurden zudem abgelehnt. Seit Kriegsbeginn ist die Ablehnungsquote deutlich gestiegen – von nur 1,4 Prozent im ersten Jahr auf rund 22 Prozent im vergangenen Jahr. 2026 liegt die Ablehnungsquote bisher bei 17 Prozent.
Was ist eigentlich der Schutzstatus?
Der Status S ist für Personengruppen vorgesehen, die aus Schutzgründen so lange aufgenommen werden, bis kein Schutz mehr nötig ist. Eingeführt wurde er 1998 als Reaktion auf die Flüchtlingswelle im Zuge der Jugoslawienkriege. Erstmals aktiviert wurde er vom Bundesrat aber erst im März 2022 für Geflüchtete aus der Ukraine.
Der Schutzstatus ist mit Erleichterungen verbunden. Schutzbedürftige erhalten ein temporäres Aufenthaltsrecht und können unter gewissen Bedingungen ihre nahen Familienangehörigen nachziehen. Sie haben Anspruch auf Unterbringung, Unterstützung und medizinische Versorgung. Der Ausweis S ist bis auf ein Jahr befristet, kann aber verlängert werden. Derzeit gilt er bis März 2027. Noch ist offen, was danach passiert.
Mittlerweile wird nicht mehr allen neuen ukrainischen Geflüchteten Schutz gewährt. Für sieben Regionen im Westen der Ukraine gilt die Rückkehr derzeit als zumutbar: Wolyn, Riwne, Lwiw, Ternopil, Transkarpatien, Ivano Frankivsk und Tscherniwzi. Zudem gibt es Einschränkungen, wenn jemand in einem anderen sicheren Land bereits über einen Schutzstatus verfügt.
Was ändert sich mit Ausweis B?
Nach fünf Jahren erhalten Schutzbedürftige vom Kanton eine ordentliche Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) – diese ist aber weiterhin an den Schutzstatus geknüpft und damit befristet. 2027 werden rund 48'000 Schutzbedürftige seit fünf Jahren in der Schweiz sein und den Ausweis erhalten.
Materiell gibt es de facto keine grossen Änderungen. Die grösste Änderung betrifft den Wechsel von der Asylsozialhilfe in die besser dotierte reguläre Sozialhilfe – allerdings steht eine Anpassung zur Diskussion. Mit dem Ausweis B wäre für Erwerbstätige auch ein Kantonswechsel einfacher möglich. Nach zehn Jahren kann der Kanton die Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) erteilen.
Hat Jans das Jobziel erreicht?
Schutzsuchende dürfen von Beginn weg eine Erwerbstätigkeit ausüben – und zwar schweizweit. SP-Migrationsminister Beat Jans (61) hat sich zum Ziel gesetzt, dass mindestens die Hälfte der Geflüchteten im erwerbsfähigen Alter nach drei Jahren hierzulande arbeiten soll. Per Ende März lag die Erwerbsquote mit 47 Prozent knapp unter der Zielvorgabe. Über alle erwerbsfähigen Flüchtlinge gesehen liegt die Quote bei 37 Prozent.
Rund ein Fünftel der ukrainischen Erwerbstätigen ist im Bereich Planung, Beratung und Informatik tätig, 17 Prozent sind im Gastgewerbe im Einsatz, 7 Prozent erbringen persönliche Dienstleistungen, und je 5 Prozent sind in Heimen oder im Unterrichtswesen tätig. Der Rest verteilt sich auf verschiedene Branchen.
Der durchschnittliche Beschäftigungsgrad lag bei der letzten Erhebung per Mitte 2025 bei 67 Prozent, der durchschnittliche Monatslohn betrug 4571 Franken.
Was passiert bei einem Ja zur 10-Millionen-Initiative?
Nach einem Jahr Aufenthalt in der Schweiz werden Geflüchtete zur ständigen Wohnbevölkerung mitgezählt. Die SVP will die Bevölkerung mit ihrer Initiative auf maximal 10 Millionen Menschen deckeln. Bereits bei 9,5 Millionen muss der Bund Massnahmen ergreifen, insbesondere auch im Bereich Asyl und Familiennachzug. Damit könnten auch Anpassungen beim Schutzstatus einhergehen.
Bei 10 Millionen verlangt die Initiative die Kündigung bestimmter internationaler Abkommen. «Die Aufnahme schutzbedürftiger Menschen müsste auf das absolute Minimum reduziert werden, falls nötig auch durch die Kündigung internationaler Übereinkommen wie der Europäischen Menschenrechtskonvention», erklärt das Staatssekretariat für Migration dazu. «Die Möglichkeiten der Schweiz, bedrohten Menschen Schutz zu gewähren, wären dadurch stark eingeschränkt – und das auch dann, wenn die Schweiz explizit solidarisch sein möchte.»
Politisch ist der Schutzstatus aber jetzt schon unter Druck. Die SVP drängt schon lange auf dessen Aufhebung. Hängig ist zudem ein Vorstoss, mit dem die SVP die automatische Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen nach fünf Jahren und von Niederlassungsbewilligungen nach zehn Jahren verhindern will.