Jetzt stehen Regionen fest
Bundesrat schränkt Schutzstatus für Ukrainer ein

Der Bundesrat schränkt den Schutzstatus S ein. Neu soll er nicht mehr für alle Regionen gelten.
Publiziert: 11:40 Uhr
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Aktualisiert: vor 15 Minuten
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Der Bundesrat schränkt den Schutzstatus S für Ukrainer und Ukrainerinnen ein.
Foto: PETER KLAUNZER
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Céline ZahnoRedaktorin Politik

Der Bundesrat hat entschieden: Der Schutzstatus S wird nicht aufgehoben. Eine nachhaltige Stabilisierung der Lage in der Ukraine sei weiterhin nicht absehbar, heisst es aus Bern. Der Schutzstatus werde deshalb sicher bis 4. März 2027 bestehen bleiben. 

Gleichzeitig hat die Landesregierung entschieden, wie der Schutzstatus S eingeschränkt werden soll. Neu wird bei der Gewährung des vorübergehenden Schutzes zwischen Regionen unterschieden, in die die Rückkehr als zumutbar oder nicht zumutbar gilt. Aktuell als zumutbar gelte die Rückkehr in die Regionen Wolyn, Riwne, Lwiw, Ternopil, Transkarpatien, Ivano Frankivsk und Tscherniwzi, schreibt der Bundesrat.

Die neue Regelung tritt am 1. November in Kraft. Sie gilt für alle Gesuche, die nach diesem Datum geprüft werden – auch wenn sie zuvor eingereicht wurden. Wer den Status S schon erhalten hat, ist von dieser Einschränkung nicht betroffen.

An Norwegen orientiert

Hintergrund ist ein Entscheid des Parlaments. Im vergangenen Dezember wurde eine entsprechende Motion der St. Galler SVP-Ständerätin Esther Friedli (48) gutgeheissen. Den Status soll es nur noch für Menschen aus Gebieten geben, «die ganz oder teilweise durch Russland besetzt sind oder in denen mehr oder weniger intensive Kampfhandlungen stattfinden».

Justizminister Beat Jans (61, SP) kam die Aufgabe zu, die entsprechenden Gebiete in der Ukraine zu definieren. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) in seinem Departement orientierte sich bei der Umsetzung an der Praxis von Norwegen. Das Land ist ebenfalls kein Mitglied der EU und hat als erster und zuvor einziger Staat den Schutzstatus nach Gebieten eingeschränkt «Wir stehen deshalb auch mit Norwegen in Kontakt und haben dessen Praxis analysiert», so das SEM während der Umsetzungsphase. 

In Norwegen zeigte sich, dass das die Unterscheidung von Gebieten zur Gratwanderung werden kann. Im Januar hatte Norwegen etwa zusätzliche Gebiete der Ukraine als sicher eingestuft. Kurz darauf kam es zu Angriffen in genau diesen Zonen. Im Gesamten werden in Norwegen 14 von 24 Gebieten als sicher gewertet. 

Die Schweiz hat den Schutzstatus also für weniger Regionen eingeschränkt – hierzulande sind es sieben. Zu Norwegen könne man sich nicht äussern, so eine Sprecherin des Staatssekretariats für Migration (SEM). «Wir haben die Lage vor Ort analysiert und bei jedem Oblast geschaut ob eine Rückkehr möglich ist, ohne dass man in eine existenzbedrohende Situation gerät», begründet die Sprecherin. «Das heisst insbesondere, dass man nicht an Leib und Leben bedroht ist. Wenn wir zum Schluss gekommen ist, dass das grundsätzlich zumutbar ist, wurde der Schutzstatus für diese Region entsprechend eingeschränkt.»

SVP nicht zufrieden

Trotz Umsetzung der Motion aus eigenen Reihen ist die SVP nicht zufrieden. «Der Bundesrat hat den Schutzstatus S für ukrainische Flüchtlinge erneut um ein weiteres Jahr verlängert.» Damit breche die Regierung einmal mehr ihr Versprechen, dass es sich um einen vorübergehenden, auf eine rasche Rückkehr ausgerichteten Schutz handle. 

«Die SVP verurteilt diese unehrliche Salamitaktik, die zu einer dauerhaften Einwanderung in die Schweizer Sozialsysteme führt und die Steuerzahler Milliarden kostet.»

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