Darum gehts
- Bundesrat lehnt SVP-Forderung zur Aufhebung des Schutzstatus S für Ukrainer ab
- Regierung sieht keine grundlegende Verbesserung der Lage in der Ukraine
- Überlastung des Asylsystems bei Statusänderung befürchtet
Es sind brisante Forderungen: Die SVP verlangt, dass neu ankommende Ukrainerinnen und Ukrainer ab sofort keinen Schutzstatus S mehr erhalten – und dass der Status auch jenen entzogen wird, die bereits hier leben.
Nun teilt der Bundesrat mit, er halte die Forderung für verfrüht. In seiner Antwort auf einen entsprechenden SVP-Vorstoss schreibt die Regierung, dass eine «generelle Aufhebung des vorübergehenden Schutzes» eine grundlegende und nachhaltige Verbesserung der Lage der Ukraine voraussetze.
Die Situation sei aufgrund der russischen Angriffshandlungen in weiten Teilen jedoch «nach wie vor sehr unsicher und unbeständig, weshalb die Voraussetzungen zur Aufhebung des vorübergehenden Schutzes für Personen aus der Ukraine derzeit nicht gegeben sind», so der Bundesrat.
Überlastung des Asylsystems befürchtet
«Nur eine konsequente Anwendung der regulären Asylverfahren würde es künftig ermöglichen, Einzelfälle zu prüfen und gezielt Schutz für diejenigen zu gewähren, die ihn tatsächlich benötigen», sagte SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi (46, ZG) im Juni als Begründung für den Vorstoss.
Dem pflichtet die Regierung rund um Asylminister Beat Jans (61, SP) jedoch nicht bei. Die Aufhebung ihres Schutzstatus hätte zur Folge, dass Personen aus der Ukraine ein Asylgesuch stellen könnten, so die Regierung. Damit einher gingen eine Überlastung des Asylsystems und eine Anhäufung von Pendenzen.
«Ausserdem ist davon auszugehen, dass bei einem Grossteil der Personen nach Aufhebung oder Nichtgewährung des Schutzstatus S der Vollzug der Wegweisung nicht zumutbar wäre.» Die Personen würden also trotzdem in der Schweiz bleiben, aber anstelle des Schutzstatus S eine vorläufige Aufnahme erhalten, so die Landesregierung in ihrer Antwort an die SVP.
Bundesrat muss sichere Gebiete definieren
Doch die Schweiz wird künftig so oder so nicht allen Ukrainerinnen und Ukrainern unbürokratisch Schutz gewähren. Momentan arbeitet das Staatssekretariat für Migration an neuen Regeln.
Denn im Dezember hat das Parlament entschieden, dass künftig nur noch Menschen Schutz erhalten, die ihren letzten Wohnsitz in ganz oder teilweise russisch besetzten Gebieten oder aber in Regionen mit «mehr oder weniger intensiven» Kampfhandlungen hatten. Der Entscheid geht auf eine Motion der St. Galler SVP-Ständerätin Esther Friedli (48) zurück.