Künftig sollen nur noch Personen den Schutzstatus S erhalten, die aus ukrainischen Gebieten kommen, in denen sie konkret an Leib und Leben gefährdet sind. Zudem sollen sich Personen mit Schutzstatus S künftig nur 15 Tage pro Halbjahr in der Ukraine aufhalten dürfen. Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden.
Damit will der Bundesrat drei parlamentarische Vorstösse zum Schutzstatus S umsetzen. Der Entscheid ist aber noch nicht ab sofort gültig: Zuerst will die Regierung diese Vorschläge in die Konsultation schicken. Das heisst, er will die Meinung der Kantone einholen und jene des Uno-Hochkommissariats für Flüchtlinge (UNHCR).
Sicher und unsichere Regionen sollen definiert werden
Künftig soll bei der Gewährung des Schutzstatus S durch das Staatssekretariat für Migration (SEM) zwischen «sicheren» und «unsicheren» Regionen in der Ukraine unterschieden werden. Dies hatte eine Mehrheit im Parlament gefordert.
Die entsprechenden Abklärungen seien derzeit am Laufen, teilt der Bundesrat mit. «Nach aktueller Einschätzung des SEM finden in mehreren Regionen im Westen des Landes, die von der Ukraine kontrolliert werden, derzeit keine intensiven Kampfhandlungen statt. Künftig würden neu in der Schweiz eintreffende Personen, die ihren Wohnsitz in diesen Regionen hatten, nur noch in Ausnahmefällen den Schutzstatus S erhalten», heisst es in der Medienmitteilung des Bundesrats.
Da sich die Sicherheitslage in der Ukraine ständig verändert, sollen die als «sicher» definierten Gebiete jederzeit angepasst werden können. Ukrainerinnen und Ukrainer, die vom Schutzstatus S ausgeschlossen sind, steht es jedoch offen, in der Schweiz ein Asylgesuch zu stellen.
Norwegen als Vorbild
Das SEM orientiert sich bei der Umsetzung der Motion an der Praxis von Norwegen. Das Land ist ebenfalls kein Mitglied der EU und hat als erster und bisher einziger Staat sichere Gebiete in der Ukraine definiert. «Wir stehen deshalb auch mit Norwegen in Kontakt und haben dessen Praxis analysiert», so das SEM, im April zu Blick.