Kantone müssen sputen
Bundesrat will, dass mehr Ukraine-Geflüchtete arbeiten

Mehr Geflüchtete aus der Ukraine sollen in der Schweiz einer Arbeit nachgehen. Dieses Ziel verfolgt der Bundesrat seit Langem. Er will die Kantone künftig zu Massnahmen verpflichten, wenn sie die Zielquote nicht erreichen. Geld entziehen will er ihnen aber nicht.
Publiziert: 28.05.2025 um 13:33 Uhr
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Foto: KEYSTONE/DPA/SOEREN STACHE
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Mehr Geflüchtete aus der Ukraine sollen in der Schweiz einer Arbeit nachgehen, um unabhängig von der Sozialhilfe zu sein. Dieses Ziel verfolgt der Bundesrat seit Langem. Bis Ende 2024 sollten alle Kantone eine Erwerbsquote von vierzig Prozent bei Personen mit Schutzstatus S erreichen.

Dieses Ziel wurde deutlich verfehlt. Per Ende April 2025 betrug die durchschnittliche Erwerbstätigenquote aller Personen mit Schutzstatus S rund 32 Prozent, wie der Bundesrat am Mittwoch schrieb. Bei jenen Personen mit Schutzstatus S, die bereits seit 2022 in der Schweiz leben, lag die Erwerbstätigenquote bei rund 38 Prozent.

Ziele verändert

Nun hat der Bundesrat ein neues Ziel definiert: Jede zweite Ukrainerin und jeder zweite Ukrainer, die seit mindestens drei Jahren in der Schweiz leben, sollen bis Ende 2025 einer Arbeit nachgehen. Ursprünglich hatte die Landesregierung für Ende 2025 eine Erwerbstätigenquote von 45 Prozent festgelegt, unabhängig von der Aufenthaltsdauer.

Vor Jahresfrist hatte die Landesregierung das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, finanzielle Anreize für die Kantone zu prüfen, die die Zielvorgaben nicht erreichen. Der Bund finanziert beispielsweise Sprachförderung, Bildungsangebote für Jugendliche zur Vorbereitung auf die Berufsbildung oder Arbeitsintegrationsprogramme mit.

Keine Strafen für Kantone


Hinterherhinkende Kantone hätten bei diesem sogenannten Malus-System weniger Geld vom Bund erhalten. Die Kantone wehrten sich vehement dagegen und nahmen den Bund in die Verantwortung. Auch eine Arbeitsgruppe von Bund und Kantonen kam nun zum Schluss, dass ein Malus-System nicht die gewünschte Wirkung bei der Erwerbsintegration erzielen würde, wie der Bundesrat schrieb. Er verzichte deshalb darauf.

Hingegen müssen Kantone mit einer deutlich unterdurchschnittlichen Erwerbsquote ab 2026 zusätzliche Massnahmen ergreifen, wie der Bundesrat beschlossen hat. In einem ersten Schritt sind sie verpflichtet, einen Massnahmenplan zu erarbeiten und umzusetzen - mit dem Ziel, die Erwerbstätigenquote zu steigern. Reichen diese kantonalen Massnahmen nicht, muss der Kanton sein System der Integrationsförderung extern evaluieren lassen.

Unterdurchschnittlich ist die Erwerbsquote, wenn sie fünf Prozentpunkte unter der Zielvorgabe liegt, wie der Bundesrat präzisierte. Neben der Aufenthaltsdauer wird auch die Situation auf dem kantonalen Arbeitsmarkt berücksichtigt. Das entspricht einem Anliegen der Kantone.

Weitere Massnahmen zur Arbeitsmarktintegration werden derzeit umgesetzt. Dabei geht es etwa um die bessere Vermittlung in den Arbeitsmarkt, Begleitung bei der Diplomanerkennung und eine gezielte Kommunikation mit Geflüchteten und Arbeitgebenden. Insbesondere soll die Zusammenarbeit zwischen der Sozialhilfe, der Integrationsförderung und der öffentlichen Arbeitsvermittlung weiter verstärkt werden.

Meldepflicht geplant


Geplant ist weiter die Einführung einer Meldepflicht bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung, die Schaffung eines Anspruchs auf Kantonswechsel für Erwerbstätige, die Umwandlung der Bewilligungspflicht in eine Meldepflicht bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit sowie die Ausweitung der Teilnahmepflicht an beruflichen Ein- oder Wiedereingliederungsmassnahmen auf arbeitslose Personen mit Schutzstatus S.

Das Status-S-Programm ist derzeit bis März 2026 befristet. Die Kantone erhalten bis zur Aufhebung des Schutzstatus vom Bund 3000 Franken pro Jahr und Person mit Schutzstatus S, um die Integration dieser Menschen zu fördern. Entscheidend sind letztlich aber die individuellen Arbeitsverträge, die zwischen den Geflüchteten und den Unternehmen abgeschlossen werden.

Die Eidgenössische Migrationskommission (EKM) sieht gemäss einem Bericht mehrere Erklärungen für die Schwierigkeiten, einen Job zu finden. Sie nennt Ungewissheit über den weiteren Aufenthalt in der Schweiz, fehlende Informationen zur Arbeitssuche, ungenügende Angebote für die Kinderbetreuung und Hürden bei der Diplomanerkennung.

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