Härtere Gangart gegen Ukrainer
Jedes fünfte Ukrainer-Gesuch wird abgelehnt

Aktuell verfügen mehr als 72'000 Personen über den Schutzstatus S. So viele wie nie zuvor – obwohl die Ablehnungsquote seit Kriegsbeginn deutlich gestiegen ist: auf rund 22 Prozent im vergangenen Jahr.
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Aktuell gilt für über 72'000 Personen der Schutzstatus S.
Foto: Keystone

Darum gehts

  • Aktuell über 72'000 ukrainische Geflüchtete in der Schweiz
  • Ablehnungsquote steigt von 1,4 Prozent 2022 auf 21,8 Prozent 2025
  • Sieben ukrainische Regionen gelten seit November 2025 als sicher für Rückkehr
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Ruedi StuderBundeshaus-Redaktor

Die Zahl der ukrainischen Geflüchteten ist in den vergangenen Monaten deutlich angestiegen und liegt nun bei über 72'000 Personen. Ein Grund dafür sind Ausreiselockerungen für junge Männer in der Ukraine. Wer nun denkt, die Schweiz behandle neue Gesuche lasch, liegt falsch. Die Hürden sind seit Kriegsbeginn im Jahr 2022 deutlich gestiegen.

Das belegt die steigende Ablehnungsquote. Wurden im ersten Jahr nur 1,4 Prozent der Gesuche abgelehnt, stieg der Anteil 2023 auf 4,8 Prozent und 2024 auf 14,1 Prozent. Vergangenes Jahr stieg die Ablehnungsquote per Ende November gar auf 21,8 Prozent, wie das Staatssekretariat für Migration (SEM) auf Blick-Anfrage erklärt. Mehr als jedes fünfte Ukrainer-Gesuch wurde damit negativ beantwortet. 

Höhere Hürden für S-Status

Seit Kriegsbeginn ist es also deutlich schwieriger geworden, den Schutzstatus zu erhalten. Die höhere Ablehnungsquote begründet SEM-Sprecherin Anne Césard «mit dem veränderten Profil der Gesuchsstellenden sowie den daraus resultierenden, seit November 2023 ergriffenen Massnahmen im Bereich der Missbrauchsbekämpfung sowie den erfolgten Praxisanpassungen».

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Vier Jahre nach dem russischen Angriff auf die Ukraine werde bei den schutzsuchenden Personen häufig Sekundärmigration festgestellt. Das heisst: Sie verfügen bereits über einen gültigen oder abgelaufenen Aufenthaltstitel oder Schutzstatus eines anderen Staates. «In diesen Fällen werden die Schutzgesuche abgelehnt», so Césard. Das gilt auch, wenn Schutzsuchende über eine zusätzliche Staatsangehörigkeit in bestimmten Staaten verfügen – beispielsweise in EU-Ländern, den USA oder Australien.

Das gilt beim Schutzstatus S

Der Schutzstatus S ist für Personen vorgesehen, die aus Schutzgründen so lange aufgenommen werden, bis der Schutz entfällt. Eingeführt wurde er 1998 als Reaktion auf die Flüchtlingswelle im Zuge der Jugoslawienkriege. Erstmals aktiviert wurde er aber erst im März 2022 für Geflüchtete aus der Ukraine. Der Ausweis S ist höchstens bis auf ein Jahr befristet, kann aber verlängert werden.

Der Schutzstatus ist mit Erleichterungen verbunden. Schutzbedürftige erhalten ein Aufenthaltsrecht und können ihre Angehörigen nachziehen. Wie vorläufig Aufgenommene haben sie Anspruch auf Unterbringung, Unterstützung und medizinische Versorgung.

Erwerbstätigkeit erlaubt

Die Schutzsuchenden dürfen eine Erwerbstätigkeit ausüben und erhalten bei Bedarf Sozialhilfe. Zudem ist es ihnen erlaubt, ohne Bewilligung ins Ausland zu reisen und in die Schweiz zurückzukehren. Allerdings gibt es gewisse Befristungen, bei denen der Widerruf des Schutzstatus droht. Eine Rückkehr in die Ukraine beispielsweise ist nur für 15 Tage pro Halbjahr erlaubt.

Seit dem 1. November 2025 gilt der Schutzstatus nicht mehr für alle Ukrainer. Bei neuen Gesuchen unterscheidet der Bund zwischen Regionen, in die eine Rückkehr als zumutbar respektive nicht zumutbar erachtet wird.

Der Schutzstatus wird nicht mehr allen neuen ukrainischen Geflüchteten gewährt. Für sieben Regionen gilt die Rückkehr derzeit als zumutbar.

Der Schutzstatus S ist für Personen vorgesehen, die aus Schutzgründen so lange aufgenommen werden, bis der Schutz entfällt. Eingeführt wurde er 1998 als Reaktion auf die Flüchtlingswelle im Zuge der Jugoslawienkriege. Erstmals aktiviert wurde er aber erst im März 2022 für Geflüchtete aus der Ukraine. Der Ausweis S ist höchstens bis auf ein Jahr befristet, kann aber verlängert werden.

Der Schutzstatus ist mit Erleichterungen verbunden. Schutzbedürftige erhalten ein Aufenthaltsrecht und können ihre Angehörigen nachziehen. Wie vorläufig Aufgenommene haben sie Anspruch auf Unterbringung, Unterstützung und medizinische Versorgung.

Erwerbstätigkeit erlaubt

Die Schutzsuchenden dürfen eine Erwerbstätigkeit ausüben und erhalten bei Bedarf Sozialhilfe. Zudem ist es ihnen erlaubt, ohne Bewilligung ins Ausland zu reisen und in die Schweiz zurückzukehren. Allerdings gibt es gewisse Befristungen, bei denen der Widerruf des Schutzstatus droht. Eine Rückkehr in die Ukraine beispielsweise ist nur für 15 Tage pro Halbjahr erlaubt.

Seit dem 1. November 2025 gilt der Schutzstatus nicht mehr für alle Ukrainer. Bei neuen Gesuchen unterscheidet der Bund zwischen Regionen, in die eine Rückkehr als zumutbar respektive nicht zumutbar erachtet wird.

Bestehen Zweifel hinsichtlich des Lebensmittelpunkts der Schutzsuchenden zum Zeitpunkt des Kriegsausbruchs, an der Identität oder an den tatsächlichen Migrationsbewegungen, würden zusätzliche Abklärungen vorgenommen, sagt Césard.

Datenaustausch mit Ungarn

Um Missbrauch zu verhindern, wurde auch der Informationsaustausch mit den Kantonen intensiviert. Ebenso mit anderen Staaten. So wurde insbesondere auch der Datenaustausch mit den ungarischen Behörden «zwecks Feststellung doppelter Staatsangehörigkeiten» institutionalisiert – in solchen Fällen ordnet das SEM eine Wegweisung nach Ungarn an. Konkrete Zahlen gibt es dazu allerdings nicht. 

Die Thematik hatte vor zwei Jahren im Zusammenhang mit Roma-Flüchtlingen, die um Schutzstatus ersuchten, für einigen Wirbel gesorgt. Insbesondere in der Westukraine gibt es Roma, die auch ungarische Pässe besitzen. Das ist vor allem auf ein Gesetz der ungarischen Regierung aus dem Jahr 2010 zurückzuführen, wonach Bürger mit ungarischer Abstammung aus den Nachbarländern einen ungarischen Pass beantragen können.

«Eine Wegweisung nach Ungarn erfolgt entweder bei einer vorliegenden Schutzalternative oder einer zusätzlichen ungarischen Staatsangehörigkeit, unabhängig von der ethnischen Zugehörigkeit der betroffenen Personen», sagt Césard dazu. 

Sieben Regionen gelten als sicher

Seit vergangenem November wurde die Hürde noch weiter erhöht: Bei neuen Gesuchen aus der Ukraine wird seither darauf geachtet, woher die betroffenen Personen stammen. Für gewisse Gebiete gilt die Rückkehr für Neuankömmlinge nun als zumutbar. Aktuell gilt das für sieben Verwaltungsgebiete im Westen der Ukraine: Wolyn, Riwne, Lwiw, Ternopil, Transkarpatien, Ivano Frankivsk und Tscherniwzi.

Ob und wie stark sich diese Regelung in der Ablehnungsquote niederschlägt, lasse sich aufgrund der kurzen Beobachtungsdauer noch nicht verlässlich beurteilen, so Césard.

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