Darum gehts
- 72'000 Ukrainer mit Schutzstatus S sollen schneller integriert werden
- Erwerbstätigenquote bei jenen, die länger hier sind, lag Ende November 2025 bei 46 Prozent
- Kantone erhalten jährlich 3000 Franken pro Person für Integration
Rund 72'000 Ukrainerinnen und Ukrainer mit Schutzstatus S leben derzeit in der Schweiz. Jene im erwerbsfähigen Alter von 18 bis 64 Jahren sollen möglichst auch arbeiten. SP-Migrationsminister Beat Jans (61) hat dafür per Ende 2025 ein Ziel gesetzt: 50 Prozent jener Personen, die seit mindestens drei Jahren in der Schweiz sind, sollen einem Erwerb nachgehen.
Nun zeigt sich: Der Bund schrammt an diesem Ziel vorbei – allerdings relativ knapp. Per Ende November lag die entsprechende Erwerbstätigenquote bei rund 46 Prozent. Damit wurde das Ziel zwar fast erreicht. Dieses Jahr soll es aber definitiv klappen.
«Kantone, die das Ziel nicht erreicht haben, müssen zusätzliche Anstrengungen unternehmen und Massnahmenpläne vorlegen», sagt Magdalena Rast vom Staatssekretariat für Migration (SEM) gegenüber Blick. «Der Bundesrat erwartet von allen beteiligten Akteurinnen und Akteuren, dass die Erwerbstätigenquote bis Ende 2026 weiter gesteigert wird.»
3000 Franken jährlich pro Person
Die Kantone sind zuständig für die Integration der Schutzsuchenden in den Arbeitsmarkt. Für ihre Anstrengungen erhalten sie pauschal 3000 Franken jährlich pro Person – damit werden etwa Deutschkurse finanziert. Trotzdem hinken einige Kantone dem Ziel hinterher. Das zeigen die Zahlen zur ursprünglichen Zielsetzung, wonach die Quote über alle erwerbsfähigen Ukrainer hinweg bis Ende 2025 bei 45 Prozent liegen sollte.
Auch hier wird die Zielsetzung mit 36 Prozent schweizweit per Ende November verpasst. Dabei gibt es grosse Unterschiede zwischen den Kantonen. Kleinere Kantone wie Appenzell Innerrhoden (71 Prozent), Obwalden (56 Prozent) oder Nidwalden (51 Prozent) zählen zu den Spitzenreitern. Auf den hinteren Rängen hingegen finden sich lateinische Kantone wie Genf (18 Prozent), Tessin (20 Prozent) oder Neuenburg (21 Prozent).
Vorgaben variieren
Allerdings: Das neue 50-Prozent-Ziel gilt für den schweizweiten Durchschnitt, je nach Kanton gibt es individuelle Vorgaben. Berücksichtigt werden dabei neben der Aufenthaltsdauer der Geflüchteten etwa auch die Arbeitslosenquote.
Für Genf gilt daher ein Zielwert von nur 31,4 Prozent, wie Guillaume Renevey vom zuständigen Sozialdepartement erklärt. Erreicht seien aktuell 23,2 Prozent. Seit der Umsetzung eines entsprechenden Aktionsplans verzeichne der Kanton «einen stetigen Anstieg der Beschäftigungsaufnahmen». Ähnlich hoch liegt die Vorgabe für den Kanton Waadt mit 33,6 Prozent. Mit 33,3 Prozent per Ende November liege der Kanton im Zielbereich, so Frédéric Rouyard vom Wirtschaftsdepartement.
Basel-Stadt sieht den eigenen Zielwert von 34,4 Prozent mit 45,2 Prozent per Ende 2025 als «weit übertroffen», wie Sonja Körkel vom Wirtschaftsdepartement erklärt. Noch höher liegen die Zahlen in anderen Kantonen wie etwa Solothurn mit 49,6 Prozent per Ende November oder Aargau mit 56,4 Prozent.
Voraussichtlich Mitte Februar wird das SEM die aktuellsten Zahlen für das vergangene Jahr vorlegen und die kantonalen Zielwerte neu definieren.
Hohe Einstiegshürden
Die Arbeitsmarktintegration ukrainischer Geflüchteter stellt die Kantone weiterhin vor grosse Herausforderungen. «Der Schweizer Arbeitsmarkt ist teilweise hochspezialisiert, und damit sind auch die Einstiegshürden entsprechend hoch», sagt SEM-Sprecherin Rast. «Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern ist zudem Englisch als Sprache im Arbeitsmarkt nicht sehr verbreitet, man muss also zuerst eine unserer Landessprachen lernen.»
Der Schutzstatus S ist für Personen vorgesehen, die aus Schutzgründen so lange aufgenommen werden, bis der Schutz entfällt. Eingeführt wurde er 1998 als Reaktion auf die Flüchtlingswelle im Zuge der Jugoslawienkriege. Erstmals aktiviert wurde er aber erst im März 2022 für Geflüchtete aus der Ukraine. Der Ausweis S ist höchstens bis auf ein Jahr befristet, kann aber verlängert werden.
Der Schutzstatus ist mit Erleichterungen verbunden. Schutzbedürftige erhalten ein Aufenthaltsrecht und können ihre Angehörigen nachziehen. Wie vorläufig Aufgenommene haben sie Anspruch auf Unterbringung, Unterstützung und medizinische Versorgung.
Erwerbstätigkeit erlaubt
Die Schutzsuchenden dürfen eine Erwerbstätigkeit ausüben und erhalten bei Bedarf Sozialhilfe. Zudem ist es ihnen erlaubt, ohne Bewilligung ins Ausland zu reisen und in die Schweiz zurückzukehren. Allerdings gibt es gewisse Befristungen, bei denen der Widerruf des Schutzstatus droht. Eine Rückkehr in die Ukraine beispielsweise ist nur für 15 Tage pro Halbjahr erlaubt.
Seit dem 1. November 2025 gilt der Schutzstatus nicht mehr für alle Ukrainer. Bei neuen Gesuchen unterscheidet der Bund zwischen Regionen, in die eine Rückkehr als zumutbar respektive nicht zumutbar erachtet wird.
Der Schutzstatus S ist für Personen vorgesehen, die aus Schutzgründen so lange aufgenommen werden, bis der Schutz entfällt. Eingeführt wurde er 1998 als Reaktion auf die Flüchtlingswelle im Zuge der Jugoslawienkriege. Erstmals aktiviert wurde er aber erst im März 2022 für Geflüchtete aus der Ukraine. Der Ausweis S ist höchstens bis auf ein Jahr befristet, kann aber verlängert werden.
Der Schutzstatus ist mit Erleichterungen verbunden. Schutzbedürftige erhalten ein Aufenthaltsrecht und können ihre Angehörigen nachziehen. Wie vorläufig Aufgenommene haben sie Anspruch auf Unterbringung, Unterstützung und medizinische Versorgung.
Erwerbstätigkeit erlaubt
Die Schutzsuchenden dürfen eine Erwerbstätigkeit ausüben und erhalten bei Bedarf Sozialhilfe. Zudem ist es ihnen erlaubt, ohne Bewilligung ins Ausland zu reisen und in die Schweiz zurückzukehren. Allerdings gibt es gewisse Befristungen, bei denen der Widerruf des Schutzstatus droht. Eine Rückkehr in die Ukraine beispielsweise ist nur für 15 Tage pro Halbjahr erlaubt.
Seit dem 1. November 2025 gilt der Schutzstatus nicht mehr für alle Ukrainer. Bei neuen Gesuchen unterscheidet der Bund zwischen Regionen, in die eine Rückkehr als zumutbar respektive nicht zumutbar erachtet wird.
Tatsächlich ist die Sprache vielerorts ein wichtiger Schlüssel. Der Waadtländer Arbeitsmarkt beispielsweise sei stärker auf den Dienstleistungssektor ausgerichtet, sagt Rouyard. «Dieser setzt gewisse Französischkenntnisse voraus.»
Eine weitere Hürde ist auch die Bereitschaft der Unternehmen, Schutzsuchende einzustellen. «Der Schutzstatus, der aktuell noch rückkehrorientiert ist, stellt für die Unternehmen eine Planungsunsicherheit dar», sagt Sandra Olar vom Aargauer Volkswirtschaftsdepartement.
Ähnlich tönt es in Basel: Die grösste Schwierigkeit liege nach wie vor in der unsicheren Aufenthaltsperspektive, so Körkel. «Die Schutzsuchenden wissen nicht, ob sie im Folgejahr hierbleiben können. Diese Ausgangslage ist für Betroffene, aber auch für Arbeitgeber schwierig.»