Darum gehts
- Fast 72'000 Ukrainer haben Schutzstatus S in der Schweiz
- Ukraine lockerte Ausreiseverbot für Männer zwischen 18 und 22
- Seit 2022 wurde der Schutzstatus in über 36’000 Fällen beendet
So hoch war die Zahl der ukrainischen Geflüchteten hierzulande noch nie! 71’754 Personen geniessen aktuell in der Schweiz den Schutzstatus S, wie das Staatssekretariat für Migration (SEM) vermeldet.
Was auffällt: Im letzten Jahr hat die Zahl der Ukrainer wieder stärker zugenommen, um netto 4000 Personen. In den beiden Vorjahren pendelte die Zahl lange relativ stabil um 65'000 bis 66'000 Personen. Nach einem zwischenzeitlichen Rückgang geht es seit Mitte 2024 tendenziell aufwärts.
Ukraine lockert Ausreiseverbot
Ein Grund für den aktuellen Anstieg sind neue Regelungen in der Ukraine selbst. Ende August 2025 lockerte das Land die Ausreisebestimmungen für Männer zwischen 18 und 22 Jahren. Das bisherige Ausreiseverbot für diese Personengruppe wurde aufgehoben.
«Wenige Tage nach dem Inkrafttreten dieser neuen Ausreisebestimmungen stiegen europaweit die Schutzanträge dieser Personen an», erklärt SEM-Sprecher Nicolas Cerclé gegenüber Blick. Davon sei auch die Schweiz betroffen gewesen. «Die Zahl der S-Anträge von Personen aus dieser Gruppe blieb mehrere Wochen hoch.»
Mittlerweile hat sich das wieder geändert: «In den letzten Wochen stellen wir einen deutlichen Rückgang der Eintritte von Ukrainerinnen und Ukrainern in die Bundesasylzentren fest, insbesondere auch von 18- bis 22-jährigen Männern.»
SEM erwartet moderaten Rückgang
Ob dies anhält? «Am wahrscheinlichsten scheint für die nächsten Monate ein moderater Rückgang der S-Anträge», so Cerclé. «Auch in den letzten drei Jahren ging die Zahl der S-Anträge über den Winter zurück und erreichte im Frühjahr jeweils die tiefsten Werte.»
Man sehe in der Ukraine zurzeit keine Entwicklung, die darauf hinweise, dass dies in den nächsten Wochen und Monaten anders sein könnte. Er relativiert aber: «Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Entwicklung der S-Anträge nur bedingt vorhersagbar ist.»
Schutzstatus in 36'000 Fällen beendet
Insgesamt haben seit dem Beginn des russischen Angriffskriegs 2022 über 125'000 Personen um Schutzstatus ersucht, in über 107'000 Fällen wurde dieser auch erteilt. Im Gegenzug wurde der Schutzstatus bei bisher über 36'000 Personen beendet. Er wurde widerrufen oder ist erloschen.
Zu den gesetzlichen Widerrufsgründen gehören das Erschleichen des vorübergehenden Schutzes, Straffälligkeit, Heimatreise sowie der Erwerb eines Aufenthaltsrechts in einem Drittstaat. «Zudem wird der vorübergehende Schutz widerrufen, wenn Personen eine ausländerrechtliche Aufenthaltsbewilligung erhalten», so Cerlé.
Zu den Erlöschensgründen wiederum zählen die Verlegung des Lebensmittelpunkts, Verzicht, Erhalt einer Niederlassungsbewilligung sowie Landesverweisung bzw. Ausweisung.
Höhere Hürden für S-Status
Klar ist, dass es seit Kriegsbeginn schwieriger geworden ist, den Schutzstatus zu erhalten. So wird ein Gesuch in der Regel abgelehnt, wenn eine zumutbare Schutzalternative besteht. Beispielsweise, wenn Schutzsuchende in gewissen Staaten bereits einen Schutztitel erhalten haben oder die dortige Staatsangehörigkeit besitzen – etwa in der EU, den USA oder Australien.
Bei neuen Gesuchen aus der Ukraine wird seit November zudem darauf geachtet, woher die betroffenen Personen stammen. Für gewisse Gebiete gilt die Rückkehr für Neuankömmlinge seither als zumutbar. Aktuell gilt dies für sieben ukrainische Verwaltungsgebiete wie etwa Lwiw oder Transkarpatien.
«Seit dem Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 hat sich das Profil der Schutzsuchenden geändert», stellt Cerlé fest. «Die Prüfung der Gesuche wurde komplexer, und bei der überwiegenden Mehrheit der Gesuche sind zusätzliche Abklärungen erforderlich.»