Für Sozialhilfe von Ukrainern – Kantonen und Gemeinden drohen riesige Mehrkosten
«Wir werden über den Tisch gezogen»

Den Schweizer Gemeinden droht ein Kostenschock: Nach fünf Jahren erhalten Geflüchtete aus der Ukraine gleich viel Sozialhilfe wie Schweizer – obendrauf verabschiedet sich der Bund aus der Finanzierung. Nun prüft der Bund, in letzter Sekunde die Notbremse zu ziehen.
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Ab März 2027 sind die ersten Schutzsuchenden aus der Ukraine seit fünf Jahren in der Schweiz.
Foto: Keystone

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Ab 2027 erhalten 46'000 Ukrainer mit Schutzstatus S die Aufenthaltsbewilligung B
  • Der Gemeinde Kradolf-Schönenberg TG drohen jährliche Mehrkosten von bis zu 250'000 Franken
  • Schweizweit Zusatzkosten für Kantone und Gemeinden über 300 Millionen Franken
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Céline ZahnoRedaktorin Politik

Heinz Keller (58), SVP-Gemeindepräsident im thurgauischen Kradolf-Schönenberg, ist enttäuscht vom Bundesrat. «Man lässt uns einfach hängen», sagt er. Geflüchtete aus der Ukraine habe man in gutem Glauben aufgenommen, dass der Schutz befristet sei. «Jetzt werden wir über den Tisch gezogen.»

Der Grund für Kellers Unmut ist der März 2027. Dann leben die ersten Ukrainerinnen und Ukrainer mit Schutzstatus S seit fünf Jahren in der Schweiz – und erhalten Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung B. Diese ist an den Schutzstatus gekoppelt. Der Wechsel birgt Zündstoff: Geflüchtete werden in der Sozialhilfe Schweizern gleichgestellt und bekommen deutlich mehr Geld. Für Kantone und Gemeinden bedeutet das einen massiven Kostenschub.

Gemeinde drohen Mehrkosten bis zu 250’000 Franken

Bis zu 46’000 Schutzbedürftige erfüllen im Lauf des Jahres 2027 die Voraussetzungen. Das zeigt eine Übersicht des Bundes, die Blick vorliegt. Gleichzeitig zieht sich der Bund ab nächstem Jahr aus der Finanzierung zurück: Ursprünglich sollte er die Hälfte der Sozialhilfekosten tragen. Im Rahmen des Entlastungspakets wurde die Abgeltung allerdings nach fünf Jahren gekappt. 

In Kradolf-Schönenberg betrifft der Wechsel 22 Personen. «Dieser Wechsel, zusammen mit dem Wegfall der Bundesgelder, kostet uns vermutlich jährlich 150’000 bis 250’000 Franken, vielleicht sogar mehr», sagt Keller. Um das zu decken, müsste die Gemeinde die Steuern theoretisch um 2,5 Prozent anheben. 

«Für unseren Kanton kaum zu tragen»

Je nach Kanton zahlt entweder die Wohngemeinde oder der Kanton die Sozialhilfe für Schutzsuchende. Viele rechnen mit erheblichen Belastungen, wie eine Umfrage zeigt. Im Kanton Waadt wären mehr als 4000 Personen vom Wechsel des Status S zum Ausweis B betroffen. Allein der Anstieg der Sozialhilfe würde 25 Millionen Franken kosten. Wegen der wegfallenden Bundesmittel fehlen zusätzlich rund 75 Millionen Franken, schätzt der Kanton. «Dies wäre eine neue Belastung, die für unseren Kanton kaum zu tragen wäre», heisst es auf Anfrage. 

Der Kanton Aargau erwartet 2027 Mehrkosten von bis zu 30 Millionen Franken – bis im Jahr 2029 könnten sie sich verdoppeln. «Mit zunehmender Erwerbsintegration und allfälligen Ausreisen fallen die Kosten jedoch tiefer aus», schreibt der Kanton auf Anfrage. Verschiedene Entlastungsmassnahmen für die Gemeinden werden geprüft, da diese die Sozialhilfekosten tragen.

Markus Kaufmann, Geschäftsführer der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos), erwartet, dass ab 2027 schweizweit rund 27’500 Personen zusätzlich vollständig von Kantonen und Gemeinden finanziert werden müssen. Zusammen mit dem Wegfall der Bundesgelder rechnet er für Kantone und Gemeinden mit Zusatzkosten von über 300 Millionen Franken.

Bund prüft Kurskorrektur

Wie Blick weiss, hat der Bund inzwischen auf die Sorgen von Kantonen und Gemeinden reagiert. Das Justizdepartement unter SP-Bundesrat Beat Jans (61) prüft aktuell, in der Sozialhilfe die Gleichstellung von Schutzbedürftigen mit B-Bewilligung und Schweizerinnen und Schweizern aufzuheben. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) bestätigt auf Anfrage, dass eine entsprechende Verordnungsanpassung zur Diskussion stehe. So sollen die Kantone bei der Integration von Schutzbedürftigen in den Arbeitsmarkt flexibler werden, indem sie die Unterstützungsstandards selbst festsetzen können, schreibt das SEM. 

Es geht wohl auch darum, die Zusammenarbeit mit Kantonen und Gemeinden nicht zu gefährden. In Insiderkreisen taucht ein weiteres Argument auf: Die Anpassung würde eine Ungleichbehandlung vermeiden. Vorläufig Aufgenommene erhalten nämlich auch nach fünf Jahren keine höhere Sozialhilfe.

Eine Arbeitsgruppe aus Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden bereitet derzeit die generelle Zukunft des Schutzstatus vor. Bis Herbst 2026 soll der Bundesrat einen Vorschlag erhalten.

SVP will Statuswechsel verhindern

«Die Gleichstellung in der Sozialhilfe hätte schon längst aufgehoben werden müssen. Wir fordern das schon seit Jahren», sagt SVP-Nationalrat Pascal Schmid (49). Die Anpassung müsse aber weitergehen, findet er. Der automatische Wechsel zu einer befristeten Aufenthaltsbewilligung sei das Kernproblem: Mit einem Härtefallgesuch könne dann vereinfacht zu einer permanenten Aufenthaltsbewilligung gewechselt werden, obwohl der Schutzstatus gemäss Versprechen des Bundesrats rückkehrorientiert sei. Die SVP hat deshalb einen Vorstoss eingereicht, der den Wechsel zur B-Bewilligung verhindern will.

So oder so: Die Zeit drängt. Eine Verordnungsänderung für die Sozialhilfe wäre bis März 2027 kaum mehr zu erreichen. Bis Klarheit geschaffen wird, müssen Kantone und Gemeinden ihre Budgets für das kommende Jahr mit viel Unsicherheit erstellen. «Die derzeitige Rechtsunsicherheit erschwert die Budgetplanung», heisst es etwa aus dem Kanton Schwyz. Es brauche noch einige politische Entscheidungen, damit die Behörden die notwendigen Vorbereitungen treffen könnten, so der Kanton St. Gallen. Das, obwohl der Zeitpunkt der Umstellung längst bekannt sei.

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