«Crans-Montana-Opfer sind benachteiligt gegenüber normalen Opfern»
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Jans zu Crans-Montana-Opfern:«Sind benachteiligt gegenüber normalen Opfern»

Bundesrat Jans reagiert auf Blick-Kritik – fliesst nach Kerzers auch Bundesgeld?
«Es gibt Crans-Montana-Opfer – und es gibt ‹normale› Opfer»

Nach dem Postauto-Drama im Freiburgischen Kerzers, bei dem sechs Menschen starben, erreicht die Debatte über die Folgen die Politik. Im Fokus steht die Frage, ob es bei ausserordentlichen Ereignissen für alle Opfer einen Solidaritätsbeitrag braucht.
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«Auch die Opfer von Kerzers beschäftigen uns sehr. Ich denke oft an die schreckliche Situation dort und das Leid, das die Verletzten und die Angehörigen durchleben», sagte Bundesrat Beat Jans am Rande einer Medienkonferenz.
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

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  • Zwei Brandkatastrophen: Crans-Montana und Kerzers erschüttern die Schweiz
  • Opfer von Crans-Montana erhalten 50'000 Franken Solidaritätsbeitrag
  • Opfer von Kerzers können vorerst nur auf Opferhilfe zählen
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Ruedi StuderBundeshaus-Redaktor

Gleich zwei Brandkatastrophen haben die Schweiz erschüttert: Crans-Montana VS und Kerzers FR. Der Bund will den Opfern im Wallis Millionen zahlen. 50'000 Franken bekommen die Angehörigen der 41 Todesopfer und die über hundert Verletzten, die ins Spital gebracht werden mussten. Für die sechs Opfer des Brandanschlags von Kerzers ist derzeit kein derartiger Solidaritätsbeitrag vorgesehen.

Just einen Tag vor dem Brandanschlag hatte Grünen-Nationalrätin Sibel Arslan (45, BS) das Opferhilfe-Gesetz mit einem Passus ergänzen wollen, der allgemein für Opfer von ausserordentlichen Ereignissen die Möglichkeit eines Solidaritätsbeitrags vorsah. Sie warnte vor einer Ungleichbehandlung allfälliger Opfer. Vergeblich. Der Nationalrat lehnte den Passus ab. Auch SP-Justizminister Beat Jans (61) sprach sich dagegen aus: «Für den Bundesrat ist es der falsche Zeitpunkt, um über eine solche generelle Erweiterung zu diskutieren.» Das Crans-Montana-Spezialgesetz sei nicht der richtige Rahmen dafür.

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Mit dem Brandanschlag von Kerzers wurde die Diskussion neu entfacht, welche Arslan angestossen hat. Von «Opfern zweiter Klasse» war im Blick die Rede. Muss Jans also rasch über die Bücher?

Jans: «Opfer von Kerzers erhalten Opferhilfe»

«Auch die Opfer von Kerzers beschäftigen uns sehr. Ich denke oft an die schreckliche Situation dort und das Leid, das die Verletzten und die Angehörigen durchleben», sagte Jans am Montag am Rande einer Medienkonferenz zur 10-Millionen-Initiative zur neuen Brandtragödie. Er machte aber klar: «Auch die Opfer von Kerzers erhalten Opferhilfe!» Das Opferhilfe-Gesetz sehe Beratung und finanzielle Unterstützung vor. «Sie bekommen rasch von der kantonalen Opferhilfestelle Unterstützung – auch finanzieller Art.»

Warum bekommen die einen Opfer vom Bund einen Solidaritätsbeitrag, die anderen aber nicht? Den Unterschied zwischen den beiden Feuertragödien sieht Jans darin, dass die Opfer von Crans-Montana gegenüber «normalen» Opfern benachteiligt seien. Aufgrund der enormen Opferzahl seien die Opferhilfestellen an den Anschlag gekommen.

Nach der Analyse sämtlicher Hilfsinstrumente von Versicherungen bis hin zu Krankenkassenleistungen sei man zum Schluss gekommen, dass das zur Verfügung stehende Haftungssubstrat und die Ansprüche der Opfer so weit auseinanderklaffen würden, «dass sie sofort ein klares Signal brauchen – auch damit sie erkennen, dass sie finanziell aus dieser Situation herauskommen». Bereits in der Ratsdebatte zum Spezialgesetz hatte Jans erklärt, dass «die Vermögen der beschuldigten Personen und die Deckungssummen der Versicherungen kaum ausreichen dürften, um den gesamten Schaden zu decken», und langwierige Gerichtsverfahren zu erwarten seien.

Jans lässt Spielraum offen

Im Vergleich zu Crans-Montana gelte diese Benachteiligung für die Opfer von Kerzers aus heutiger Sicht nicht, erklärt der Justizminister nun. Er lässt aber Spielraum offen: «Es kann sein, dass sich der Kanton noch an den Bund wendet und zum Beispiel Bundesunterstützung verlangt. Bis jetzt war dies nicht der Fall», so Jans. Es gebe aber keine Anzeichen, dass der Kanton Freiburg überfordert sei, um die Opfer mit seinen Möglichkeiten zu unterstützen. «Es ist aber vielleicht auch noch zu früh, das zu beurteilen.»

Gemäss Opferhilfegesetz sind Entschädigungen durch den Kanton bis zu 130'000 Franken möglich. Ebenso eine Genugtuung von maximal 76'000 Franken für das Opfer sowie bis zu 38'000 Franken für Angehörige. Einen Solidaritätsbeitrag wie bei Crans-Montana sieht das Gesetz derzeit nicht vor, kommt aber erneut aufs Tapet. Die Grünen nehmen nämlich einen neuen Anlauf. Einen entsprechenden Antrag haben sie bereits in der nationalrätlichen Rechtskommission eingereicht.

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