Achtung vor AHV-Beitragslücken!
Sonst gibt es weniger Rente

Wer die volle AHV-Rente will, muss 44 Beitragsjahre leisten. Sonst wird die Rente gekürzt. Der Gewerkschaftsbund fordert Verbesserungen.
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Wer keine 44 Beitragsjahre aufweist, dem wird die AHV-Rente gekürzt.
Foto: Keystone

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Rentner Roland Reinle (66) erhält wegen AHV-Lücke nur 690 Franken monatlich
  • Er ist kein Einzelfall – gut ein Viertel der Neurentner bekommt nur eine Teilrente
  • Pro fehlendem Beitragsjahr sinkt die Rente um 2,3 Prozent
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Ruedi StuderBundeshaus-Redaktor

Bei Rentner Roland Reinle (66) klafft eine AHV-Lücke. Nur gerade 690 Franken AHV erhält der in Spanien lebende Pensionär. In den 1980er-Jahren wurden für ihn teilweise keine Beiträge bezahlt, obwohl er damals arbeitete. Wo der Fehler liegt, lässt sich nicht mehr klären. Die aufgetauchte Beitragslücke kostet ihn monatlich über 200 Franken. Geld, das ihm nun schmerzhaft fehlt.

«Herr Reinle ist leider kein Einzelfall», sagt AHV-Experte Jonas Eggmann (31) vom Gewerkschaftsbund. «Jeder fünfte in der Schweiz wohnhafte Neurentner hat Lücken in seiner Altersvorsorge», verweist Eggmann auf eine interne Auswertung der AHV-Statistik. «Eine Million der heutigen Erwerbstätigen dürfte damit nur eine Teil- anstelle einer Vollrente erhalten.»

44 Beitragsjahre für Vollrente

Die gesetzlichen Vorgaben sind klar: Wer eine volle Altersrente erreichen will, muss spätestens ab dem Jahr nach seinem 20. Geburtstag seine AHV-Beiträge bezahlen. Und dies bis zum Renteneintritt mit 65. Für eine sogenannte Vollrente sind also 44 Beitragsjahre nötig.

Eine provisorische Auswertung des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) bestätigt das Bild. «Rund ein Viertel aller Neurentner in der Schweiz hat weniger als 44 Beitragsjahre – Tendenz steigend!», heisst es beim BSV. Bei Ausländern beträgt der Anteil über 80 Prozent, bei Schweizern (inklusive Eingebürgerten) sind es 16 Prozent und bei gebürtigen Schweizern 7 Prozent.

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Allerdings unterscheidet das Amt dabei zwischen Versicherungs- und Beitragslücken. Versicherungslücken gibt es hauptsächlich bei Ausländern, die erst nach dem 20. Altersjahr zugewandert sind oder vor der Pensionierung wieder auswandern.«Das sind nicht zwingend Problemfälle», sagt BSV-Sprecher Harald Sohns. «Diese Personen waren vor der Einwanderung in einem anderen Land sozialversichert und haben dort entsprechende Leistungen zugute.» Auch ein längerer Aufenthalt im Ausland sei unproblematisch, wenn man im entsprechenden Land arbeite und versichert sei.

Vielfältige Gründe für Beitragslücken

Von Beitragslücken hingegen spricht das BSV bei Personen, die ihre Beitragspflicht nicht erfüllt haben. Das passiert aus unterschiedlichsten Gründen. Etwa bei Nichterwerbstätigen wie Studenten, welche sich aktiv bei der Ausgleichskasse anmelden müssen und dies mitunter vergessen.

Ein Risiko besteht ebenso, wenn jemand wegen Unfall oder Krankheit längere Zeit ausfällt. Aber auch durch häufig wechselnde Arbeitgeber kann die Übersicht verloren gehen. Schwarzarbeit führt ebenfalls zu Problemen. Oder ein längerer Auslandsaufenthalt, wenn man dort nicht versichert ist.

Auf die Gesamtbevölkerung betrachtet nimmt die Problematik gemäss BSV-Auswertung ab. «Über 99 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer haben 2019 ihre Beitragspflicht erfüllt», schätzt das BSV. Bei knapp 8 Prozent der ausländischen Frauen und 5 Prozent der ausländischen Männer hingegen fehlten im Stichjahr entsprechende AHV-Beiträge.

Rentenkürzung um 2,3 Prozent pro Jahr

Unabhängig vom Grund haben Beitragslücken konkrete Folgen für die Versicherten: Für jedes verpasste Beitragsjahr wird die Rente um 2,3 Prozent gekürzt. Das macht bei einer Altersrente von maximal 2520 Franken monatlich jeweils rund 60 Franken aus. «Gut der Hälfte der Betroffenen fehlen drei bis vier Beitragsjahre – womit monatlich über 200 Franken weniger im Portemonnaie landen», rechnet Eggmann vor.

«Beitragslücken dürfte es eigentlich gar keine geben», sagt er. Der Gewerkschaftsbund macht denn auch mit konkreten Forderungen Druck. So sollen die Versicherten künftig automatisch einen jährlichen AHV-Ausweis erhalten, der die einbezahlten Beiträge, die Beitragsjahre, Erziehungsgutschriften und so weiter aufzeigt und auf drohende Beitragslücken hinweist.

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Weiter sollen für die AHV bessere Nachzahlungsmöglichkeiten geschaffen werden – zumindest für unverschuldete Beitragslücken. «Heute können AHV-Beiträge rückwirkend auf fünf Jahre nachbezahlt werden, diese Frist muss auf mindestens zehn Jahre – analog zur dritten Säule – verlängert werden», so Eggmann. Und schliesslich sollen die AHV-Ausgleichskassen oder eine zentrale Bundesstelle ein kostenloses Beratungsangebot für Arbeitnehmende aufbauen.

Baume-Schneider plant digitale AHV-Plattform

Beim Bund ist man sich des Problems durchaus bewusst. SP-Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider (62) will die AHV mit einem neuen Gesetz stärker digitalisieren. Über eine digitale Plattform sollen die Versicherten ihre AHV-Daten künftig direkt online einsehen und so auch potenzielle Beitragslücken erkennen können.

Die Vorlage ist derzeit im Nationalrat hängig und für die Sondersession Ende April traktandiert. Die zuständige Sozialkommission hat die Vorlage dabei um einen wichtigen Punkt ergänzt: Wer sich auf der E-Plattform registriert, soll jährlich automatisch einen AHV-Kontoauszug zugestellt erhalten. Das Gesetz soll frühestens 2028 in Kraft treten.

«Es ist ein Schritt in die richtige Richtung», sagt Eggmann. Für ihn ist aber klar: «Zur Verhinderung von Beitragslücken braucht es weitere Verbesserungen – etwa im Bereich Schwarzarbeit oder den Meldepflichten von Steuerbehörden.»

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