Neuer Anlauf für Pensionskassen-Reform
Junge sollen früher sparen, ältere Job-Chancen bekommen

2024 scheiterte eine grosse Reform der beruflichen Vorsorge an der Urne. Die Sozialkommission des Nationalrates nimmt nun einen neuen Anlauf, diesmal aber in kleinen Schritten.
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Die nationalrätliche Sozialkommission will beim Sparbeginn sowie bei den Altersgutschriften für die Pensionskassen ansetzen.
Foto: GAETAN BALLY

Darum gehts

  • 2024 lehnten 67 Prozent der Stimmberechtigten die Pensionskassen-Reform ab
  • Neue Vorschläge: Sparbeginn mit 20 Jahren, nur zwei Beitragssätze
  • Ältere Arbeitnehmende sollen günstiger werden für Arbeitsmarkt
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Ruedi StuderBundeshaus-Redaktor

Die Klatsche für Wirtschaftsverbände und bürgerliche Parteien war heftig: 67 Prozent des Stimmvolks lehnten 2024 die Pensionskassen-Reform ab. Einmal mehr wurde die geplante Senkung des Umwandlungssatzes zur unüberwindbaren Hürde. 

Mittlerweile sind die Wunden geleckt, sodass die Bürgerlichen bei der beruflichen Vorsorge (BVG) einen neuen Reformanlauf wagen. Auf Anregung der SVP lanciert die nationalrätliche Sozialkommission mit jeweils 17 zu 8 Stimmen neue Vorstösse, mit denen sie an zwei wichtigen Stellschrauben im BVG-Obligatorium drehen will.

  • Neue Altersgutschriften: Heute gelten je nach Alter vier verschiedene Beitragssätze. Für 25- bis 34-Jährige fliessen mindestens 7 Prozent des koordinierten Lohns in die Pensionskasse. Für 35- bis 44-Jährige werden 10 Prozent und für 45- bis 54-Jährige 15 Prozent fällig. Der höchste Satz mit 18 Prozent kommt ab 55 Jahren zum Zug. Neu soll es nur noch zwei Beitragssätze geben. Eine konkrete Vorgabe macht der Vorstoss nicht. In der gescheiterten Reform waren 9 Prozent bis 44 Jahre sowie 14 Prozent ab 45 Jahren vorgesehen. Das Ziel dabei: Ältere Arbeitnehmende sollen für Arbeitgeber dadurch günstiger und damit auf dem Arbeitsmarkt attraktiver werden.
  • Sparen schon ab 20: Junge Arbeitnehmende zahlen heute erst ab 25 Jahren in die Pensionskasse ein. Das Alterssparen in der zweiten Säule soll neu schon mit 20 Jahren starten – analog zur AHV. Damit sollen Junge ein höheres Alterskapital erzielen können. Die Idee für einen früheren Sparbeginn wurde schon mit der letzten BVG-Reform diskutiert, scheiterte aber am Widerstand des Ständerats.

FDP will auch Umwandlungssatz anschauen

«Bei der beruflichen Vorsorge besteht nach wie vor Handlungsbedarf», sagt Kommissionspräsidentin und FDP-Nationalrätin Regine Sauter (59, ZH) zu Blick. Nach dem in der Volksabstimmung gescheiterten Gesamtpaket wolle die Kommission deshalb einzelne Elemente wieder aufnehmen.

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Ihre Partei biete Hand für eine Lösung, so die Freisinnige. Allerdings macht sie klar, dass dabei auch die Leistungsseite angeschaut werden müsse. «Wir können nicht nur höhere Rentenversprechungen machen, ohne den immer noch zu hohen Umwandlungssatz anzugehen.» Auch die Auswirkungen tieferer Altersgutschriften bei älteren Arbeitnehmenden müsse man in einem Gesamtkontext ansehen.

Kompensation für Übergangsgeneration

Sinken für Ältere die Beitragssätze, resultiert weniger Alterskapital – sprich: weniger Rente. «Rein mathematisch betrachtet, braucht es für eine Übergangsgeneration eine gewisse Kompensation», ist sich SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi (47, ZG) der Problematik bewusst.

Im Gegensatz zu früheren Generationen hätten heutige Neupensionierte aber über ihr ganzes Arbeitsleben in die Pensionskasse einbezahlt und damit unter dem Strich auch mehr angespart. «Damit entschärft sich die Kompensationsfrage», so Aeschi. «Entscheidend ist, dass Ältere dank tieferer Lohnkosten einfacher Arbeit finden.»

Vom Umwandlungssatz hingegen will er die Finger lassen. «Das Volk hat deutlich Nein gesagt», sagt er. «Die meisten Kassen haben das Problem mittlerweile anderweitig gelöst.»

SP warnt vor Rentenkürzungen

Widerstand gegen die beiden Vorstösse kommt von links-grüner Seite. «Die Anpassung der Altersgutschriften wird dazu führen, dass eine ganze Generation Rentenkürzungen haben wird – bei einem solchen Abbau machen wir nicht mit», sagt SP-Co-Fraktionschefin Samira Marti (31, BL). Sie glaubt nämlich nicht daran, dass die Bürgerlichen eine faire Kompensationslösung mittragen würden, da dafür massive Ausgleichszahlungen nötig wären. Auch den früheren Sparbeginn beurteilt sie kritisch. «Für Junge wird es einfach extrem teuer.»

Doch auch Marti ortet in der beruflichen Vorsorge Reformbedarf. «Wir müssen bei den Teilzeit- und Mehrfachbeschäftigten ansetzen», macht sie klar. So plädiert sie etwa für Erziehungsgutschriften in der zweiten Säule analog zur AHV. «Zudem braucht es auch bei den Pensionskassen einen regelmässigen Teuerungsausgleich.» 

Nach der nationalrätlichen Sozialkommission ist nun die ständerätliche Schwesterkommission an der Reihe. Gibt diese den beiden parlamentarischen Initiativen grünes Licht, wird eine entsprechende Vorlage ausgearbeitet. Wenn nicht, kommen die beiden Vorstösse in den Nationalrat.

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