Darum gehts
- Roland Reinle, 66, erhält 690 CHF AHV-Rente
- Fehlende AHV-Beiträge aus den 80er-Jahren senken Rente um 200 CHF monatlich
- Gewerkschaften sagen: 19 Prozent der Rentner betroffen, der Hälfte fehlen 200 CHF pro Monat
690 Franken bekommt Roland Reinle (66) aus der AHV. «Wie soll ich hier in Spanien damit leben können?», fragt sich der Neo-Pensionär. Reinle lebt an der spanischen Mittelmeerküste – seit über 20 Jahren. Letztes Jahr flatterte ein Schreiben von der Schweizerischen Ausgleichskasse des Bundes in seinen Briefkasten.
«Das war ein Schock», sagt er über das, was er las. Der Bund stuft Reinle auf der Rentenskala mit einer 18 ein. Das bedeutet: Seine ehemaligen Arbeitgeber bezahlten in 18 Jahren die AHV-Beiträge ein. Das durchschnittliche Einkommen beziffert der Bund auf 34’776 Franken. Eine Vollrente mit 44 Beitragsjahren ist ausser Reichweite.
In den letzten 20 Jahren pflegte Reinle seine kranke Mutter in Spanien. Sie finanzierte im Gegenzug Reinles Lebensunterhalt. AHV-Beiträge zahlte sie für ihren Sohn nicht ein. «Das war mir bewusst und entsprechend rechnete ich nicht mit einer Vollrente», erklärt Reinle. Sein Problem mit der Renteneinstufung liegt woanders.
«Ich chrampfte jahrelang»
In den 80er-Jahren klafft eine AHV-Lücke. Das Schreiben der Ausgleichskasse offenbart: Sechs Jahresbeiträge fehlen ganz und in einem Jahr zur Hälfte. Die Aufstellung der Versicherungszeiten zeigt zudem, dass Reinle im Jahr 1982 bloss 2497 Franken und im Jahr 1983 1092 Franken verdient haben soll.
Rentner Reinle traute seinen Augen nicht. «Ich chrampfte jahrelang – im Gleisbau, als Dachdecker oder Gerüstbauer in den beiden Basler Kantonen», so der Auswanderer. Er musste seine Rechnungen und die Miete bezahlen, argumentiert er und findet: «Ich konnte mich nicht in Luft auflösen – das kann nicht korrekt sein.»
Der 66-Jährige lebt in einer kleinen 1½-Zimmer-Wohnung in der Stadt Fuengirola. Sie kostet ihn 300 Euro. Die Krankenkasse verrechnet ihm monatlich 273 Euro. Mit den umgerechnet 750 Euro aus der AHV muss er diese Kosten und seinen Lebensunterhalt berappen. Er sagt, dass sein Onkel, der ebenfalls in der spanischen Mittelmeer-Stadt Fuengirola lebt, ihn finanziell noch unterstützt.
Sein Erspartes muss er ebenfalls anzapfen. «Mit dieser ungerechten Rente wird mein Ersparnis nicht lange halten.» Da er in Spanien keine Hilfe erwarten kann, droht ihm die Rückkehr in die Schweiz als Sozialfall. Aber: «Ich will dem Staat nicht auf der Kappe sitzen!»
Ohne Beweise kein Geld
Mit seinem Onkel studierte er die AHV-Akten. Über 40 Jahre nach getaner Arbeit merkt Reinle, dass seine ehemaligen temporären Arbeitgeber die Pflichtbeiträge nicht einzahlten oder irgendwo verschwunden sein müssen. Er beschwerte sich und hoffte, dass die Behörden nachrecherchieren. Dass ein offensichtlicher Fehler vorliegt, steht für Reinle im Zentrum. «Das Geld muss irgendwo sein.» Er fordert «eine lückenlose Aufklärung».
So einfach ist das aber nicht. Wenn beim Bund oder in einer kantonalen Ausgleichskasse keine Zahlungen hinterlegt sind, liegt der Ball beim AHV-Bezüger. Die AHV-Verordnung verlangt, dass eine «offenkundige Unrichtigkeit» oder Beweise vorliegen müssen. Sprich: Wenn er nicht beweisen kann, dass seine ehemaligen Arbeitgeber die Beiträge einzahlten, wird seine Renten-Lücke nicht gefüllt. Das schrieb ihm auch die Ausgleichskasse in ihrem Antwortschreiben, das Blick vorliegt.
Rentner Reinle sagt: «Ich lernte, dass Abrechnungen oder Steuerbescheide für zehn Jahre archiviert werden müssen.» Was in den fehlenden Jahren in den 80ern in seine AHV einbezahlt wurde oder nicht, kann Reinle schriftlich nicht beweisen – ihm fehlen die Beweise.
Unseriöse Arbeitgeber?
Denn: Bei wem er in den 80er-Jahren arbeitete, weiss Reinle nicht mehr. «Nach über 40 Jahren habe ich die Namen meiner temporären Arbeitgebern vergessen.» Wie sie hiessen und ob sie noch existieren, kann er nicht sagen. Was er noch weiss: «Einige waren nicht seriös – es kam immer wieder zu Konflikten.» Die Lohnauszahlung habe nicht immer mit der geleisteten Arbeit übereingestimmt, sagt er. Reinle kann nicht ausschliessen, dass sie die AHV-Pflichtbeiträge «nicht» einzahlten.
Innert 15 Jahren stieg die Zahl der durch Beitragslücken betroffenen Rentnern von 11 auf 19 Prozent. Rund 200 Franken fehlen der Hälfte von ihnen pro Monat. Das rechnete der Gewerkschaftsbund dem Blick vor. Roland Reinle gehört seit letztem Jahr ebenfalls dazu. Hätten seine Arbeitgeber in den 80er-Jahren die Pflichtbeiträge einbezahlt, wäre Reinle heute auf der Rentenskala 24, statt 18. Beim selben Durchschnittseinkommen stünden ihm 900 Franken zugute. Das wären 200 Franken mehr als heute.
Die Expertinnen und Experten des «Beobachter»-Beratungszentrums haben auf fast alles eine Antwort und helfen gerne weiter. Hier finden Sie unser Angebot.
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