Osamah M. bleibt in Haft
Bundesgericht bestätigt umstrittene Massnahme
Das Schaffhauser Obergericht hatte eine Verlängerung der Ausschaffungshaft als unzulässig erklärt. Der Fall des rollstuhlpflichtigen Mannes, der 2017 wegen IS-Beteiligung verurteilt wurde, bleibt umstritten.
29.04.2025, 13:54 Uhr