Darum gehts
Christian Prinz hat keine Zeit für entspannte Ferientage im heimatlichen Samnaun GR. Er muss Akten wälzen, denn am 10. August wird er einen grossen Auftritt haben. Er ist Vizepräsident am Zürcher Obergericht und wird in der Causa Vincenz gefordert sein.
Es geht um einen der grössten Wirtschaftsprozesse der letzten Jahrzehnte, angeklagt sind neben Vincenz und Beat Stocker vier weitere Personen, Investoren und frühere Funktionsträger in Firmen.
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Das mediale Interesse wird – wie vor dem erstinstanzlichen Bezirksgericht – gross sein, ergo wird die Verhandlung in zwei Säle übertragen. Oberrichter Prinz spielt die Hauptrolle; er gilt als erfahrener Richter, der immer wieder den Vorsitz bei aufwendigen Fällen mit Bergen von Bundesordnern führt. Ein Anwalt frotzelt: Wenn Aktenberge zu bewältigen sind, darf Prinz ans Werk.
Prominente Fälle
Prominenz hat er sich im Fall «Brian» (alias Carlos) verschafft, den er zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilte, aber nicht zu einer Verwahrung, wie es die Staatsanwaltschaft eingefordert hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Einen prominenten Wirtschaftsfall bekam er beim sogenannten Cum-Ex-Komplex vorgesetzt, in dem es in Deutschland um Steuerumgehung und am Zürcher Obergericht um Bankgeheimnisverletzung und wirtschaftlichen Nachrichtendienst ging.
Strafverteidiger, Staatsanwaltschaft und Beobachter sagen, Prinz habe eine Lernkurve hinter sich. Früher, da sei er mitunter rechthaberisch bis schnoddrig aufgetreten, mittlerweile sei er erfahrener und agiere eleganter. So könne er heute schon mal zum Hörer greifen, um persönliche Konflikte mit Verteidigern auszuräumen.
Vor Prozessen suche er auch informelle Vorgespräche mit den Parteien, um Temperatur und Spielraum auszuloten, damit es vor den Schranken nicht zum unproduktiven Krach kommt. Im Gerichtssaal sei er korrekt, lasse gelegentlich durchblicken, ob er einem Beschuldigten seine Story abkaufe oder nicht.
Unterschiedliche Richtertypen
Da agierte Bezirksrichter Sebastian Aeppli, der den erstinstanzlichen Prozess gegen Vincenz führte, anders: Aeppli gab sich im Prozess 2022 freundlich, ja väterlich. Er war stets darauf bedacht, die Mittagspausen präzise einzuhalten.
Bei der Urteilsverkündung, in der er den Hauptangeklagten Vincenz und Beat Stocker mehrjährige unbedingte Gefängnisstrafen aufbrummte, zeigte sich, dass er an ihren Aussagen zweifelte. Stimmen wurden damals laut, das Gericht habe schon bei Prozessbeginn sein Urteil gefällt.
Prinz steht im Vincenz-Prozess zweifellos unter Druck, denn unter seiner Leitung hatte das Obergericht das Urteil der Erstinstanz zurückgewiesen, weil die Anklage zu langfädig und zu wenig konzis gewesen sei.
Das Bundesgericht wiederum stellte den Vorsitzenden Prinz und seine zwei Referenten in den Senkel und dekretierte, das Obergericht müsse den Fall an die Hand nehmen und Recht sprechen. Es war nicht das erste Mal, dass er beim Bundesgericht auflief – so wurde Prinz bei weiteren Wirtschaftsstraffällen zurückgepfiffen, weil er zu formaljuristisch geurteilt hatte.
Die einen nennen diese Entscheide, die später vom Bundesgericht umgestossen wurden, mutig und durchaus sachlich begründet, andere unterstellen ihm, bei komplexen Fällen einen Exit über Formalitäten zu suchen.
Die Referenten sind keine Nebendarsteller
Es stehen ihm dieselben Referenten zur Seite wie beim ersten Verdikt in Sachen Raiffeisen-Vincenz: Richterin Maya Knüsel und Roberto Faga. Es ist eine bürgerliche Combo: Prinz ist Grünliberaler, Knüsel in der SVP und Faga in der FDP.
Am Bezirksgericht, da war es noch anders, da bestand das Richtergremium aus einem Grünen (Aeppli) und zwei Sozialdemokraten. Das Trio kannte wenig Pardon mit den umtriebigen Wirtschaftsakteuren Vincenz, Stocker und Co. Ob es am Obergericht ähnlich ausgeht, wird mit einfacher Mehrheit entschieden.
Die Detailarbeit werde Oberrichter Roberto Faga selbst erledigen, der arbeite akribischer und könne sich als Einziger des Dreiergremiums mit Betriebswirtschaftswissen tief in die Materie knien. Seitens der Anklage wie der Verteidigung wird mit einem fairen Urteil gerechnet.
Offenkundig will das Gericht auf Nummer sicher gehen. So wurden fast alle Anträge der Angeklagten, auch solche, die die Arbeit des Gerichts erleichtert hätten, aufgeschoben mit der Begründung, es gelte, die Hauptverhandlung abzuwarten. So hat das Obergericht auch Begehren um Ergänzungseinvernahmen abgelehnt. Es wird auch vor Obergericht keine Zeugeneinvernahme des früheren Raiffeisen-Präsidenten Johannes Rüegg-Stürm geben.
Milderes Urteil für Vincenz?
Der Ausgang des Prozesses ist offen. Verteidiger glauben, die Hauptverantwortlichen würden verurteilt, allerdings könnten sie auf ein milderes Verdikt hoffen, etwa auf eine teilbedingte Haftstrafe. Womit Pierin Vincenz – falls er überhaupt verurteilt wird – wegen der langen U-Haft gar nicht erst hinter Gitter müsste. Es gilt für alle Tatverdächtigen die Unschuldsvermutung.
Und als sicher gilt: Das Urteil wird ans Bundesgericht weitergezogen. Bis das letztinstanzliche Verdikt vorliegt, kann es locker 2029 werden. Vincenz wäre dann 83 Jahre alt.