Darum gehts
Es ist der Prozess des Jahres: Ab dem 10. August sollen der frühere Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz, sein Geschäftspartner Beat Stocker und die weiteren Beschuldigten erneut vor Gericht stehen. Beim Berufungsprozess vor dem Zürcher Obergericht geht es wieder um überrissene Spesen und den Vorwurf, Vincenz und Stocker hätten bei Firmenverkäufen an die Raiffeisen privat abkassiert.
Das erstinstanzliche Urteil vom April 2022, bei dem sie unter anderem wegen Betrugs und ungetreuer Geschäftsführung zu Gefängnisstrafen verurteilt worden waren, wollten sie nicht auf sich sitzen lassen.
Dieser Artikel wurde erstmals im Angebot von handelszeitung.ch veröffentlicht. Weitere spannende Artikel findest du unter www.handelszeitung.ch.
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Ein wichtiger juristischer Nebenast
Beim Strafprozess gibt es aber einen wichtigen juristischen Nebenast: Er hat das Potenzial, das Strafverfahren platzen zu lassen. Die Beschuldigten haben gegen die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingereicht und wollen sie aufgrund von Verfahrensfehlern für befangen erklären lassen.
Kommen die Anwälte damit durch, könnten Vincenz und Stocker im Extremfall für einige Taten nicht mehr belangt werden. Denn sollte das Bundesgericht die Staatsanwaltschaft Zürich für befangen erklären, «könnte das zur Folge haben, dass eine neue Staatsanwaltschaft eine neue Anklage schreiben muss», so Marcel Niggli, Strafrechtsprofessor der Uni Freiburg.
Und das berge das Risiko, «dass die Vorwürfe gegen die Beschuldigten wie Vincenz und Stocker in der Zwischenzeit verjähren», so der Experte. Der Fall liegt nun beim Bundesgericht. Und dieses könnte bald entscheiden.
Ein Artikel der Handelszeitung mit Folgen
Auslöser dieser zweiten juristischen Front war ein Bericht der Handelszeitung vom 21. Februar 2024. Damals hatte das Obergericht die Anklage der Staatsanwaltschaft Zürich als zu «weitschweifig» und unpräzise abgelehnt – ein Beschluss, den das Bundesgericht in der Zwischenzeit wieder verworfen hat.
In diesem Kontext hatte die Handelszeitung davon Wind bekommen, dass Staatsanwalt Marc Jean-Richard-dit-Bressel seine Anklage von einem externen Experten hatte prüfen lassen. «Im Rahmen der Qualitätskontrolle hat die Staatsanwaltschaft auch Sachverständige beigezogen», bestätigte damals die Medienstelle.
Dieser Bericht schlug bei den Anwälten der Beschuldigten wie eine Bombe ein: Nur acht Tage später, am 29. Februar 2024, stellte Anwalt Cornel Borbély, der die Interessen des Investnet-Gründers Andreas Etter vertritt, beim Obergericht den Antrag, dass das Team um Staatsanwalt Jean-Richard-dit-Bressel in den Ausstand treten müsse.
Der Grund: Es sei gesetzlich nicht vorgesehen, dass die Staatsanwaltschaft Drittpersonen zu Hilfe rufe, um eine Anklage zu schreiben. Zudem bestehe der Verdacht der Amtsgeheimnisverletzung. Und drittens hätten die Beschuldigten nie vom Beizug eines Experten erfahren. Das alles seien schwere Verfahrensfehler, was eine Befangenheit der Staatsanwaltschaft Zürich begründe. Sie müsse daher Platz machen für neue Ermittler.
Diesen Experten zog die Staatsanwaltschaft hinzu
In ihrer Beschwerdeantwort vom Mai 2024 enthüllte die Staatsanwaltschaft, wer der ominöse externe Experte war, der die Klageschrift geprüft hatte: niemand Geringeres als Prof. Andreas Donatsch, ehemaliger Ordinarius für Strafrecht an der Universität Zürich und früheres Mitglied des Kassationsgerichts des Kantons Zürich.
Die Idee für dessen Beizug hatte der damalige Leiter der Zürcher Staatsanwaltschaft III, Peter Pellegrini. Den Kontakt stellte indes Jean-Richard-dit-Bressel her, der Donatsch aufgrund seiner Lehrtätigkeit an der Universität Zürich kennt. Die «NZZ am Sonntag» enthüllte Donatschs Namen als erstes Medium.
Seit rund zwei Jahren liefern sich die Anwälte der Beschuldigten und die Staatsanwaltschaft einen erbitterten Justiz-Fight darum, ob es rechtens war, dass Donatsch die Anklage prüfte. Für Andreas Blattmann, Anwalt von Beat Stocker, ist die Frage klar: «Es gibt keine rechtliche Grundlage dafür, dass eine Staatsanwaltschaft ihre Anklagen vor Einreichung beim Gericht durch einen ausstehenden Rechtsexperten überprüfen lässt», schreibt er in seiner Beschwerde.
Eine Ansicht, die Strafrechtsprofessor Niggli, der mit dem Fall Vincenz keine Berührungspunkte hat, teilt: «Ich finde es extrem ungewöhnlich, dass sich eine Staatsanwaltschaft für juristische Fragen externen Rat holt», erklärt er. «Denn es ist Kernaufgabe der Staatsanwaltschaft, dass sie das Recht kennt.»
Strafrechtsprofessor mit Praktikant vergleichbar
Die Staatsanwaltschaft dagegen spielt Donatschs Rolle herunter. Er sei nur als «Hilfsperson bei der Vorbereitung der Qualitätskontrolle» beigezogen worden – und nicht als Sachverständiger. Die Anstellung des Justizprofessors sei vergleichbar mit der eines Praktikanten, heisst es in der Beschwerdeentgegnung. Donatsch habe «den Inhalt der Anklage in keiner Weise» mitbestimmt. Und er sei «explizit dem Amtsgeheimnis» unterstellt worden.
Der von der Staatsanwaltschaft geschilderte zeitliche Ablauf von Donatschs Arbeit verstärkte dagegen den Verdacht der Anwälte, dass der Einfluss des renommierten Strafrechtsexperten grösser war, als die Staatsanwaltschaft zugeben möchte. Demnach hat Donatsch schon Anfang April 2019 erste Rückmeldungen zu frühen Anklageentwürfen für die umstrittenen Firmentransaktionen bei Investnet und Commtrain abgegeben. Ende April und Anfang Mai gab er dann seine Rückmeldungen zum Anklagepunkt um den Spesenmissbrauch. Am 14. Mai 2020 schliesslich schickte Donatsch laut Staatsanwaltschaft seine schriftliche Rückmeldung zu den Anklagevorwürfen bezüglich aller fünf Unternehmensdeals.
Doch wie passt dieser Ablauf zur Erklärung der Staatsanwaltschaft, es sei bei Donatschs Arbeit um eine Art Schlussprüfung der Anklage gegangen? Denn als der Experte von der Staatsanwaltschaft hinzugezogen worden sei, habe die Hälfte der geplanten Einvernahmen noch gar nicht stattgefunden, schreibt Anwalt Blattmann laut den Gerichtsakten, die der Handelszeitung vorliegen.
Warum wurden Einvernahmen verschoben?
Auffällig sei zudem, dass just im September 2019 – also nach Donatschs ersten Kommentaren – die Schlusseinvernahmen unterbrochen wurden. Stattdessen folgte eine Serie an Konfrontativeinvernahmen bis Dezember 2019, bei denen Beweise diskutiert wurden. Das bedeute doch, dass Donatsch Einfluss auf das Ermittlungsverfahren gehabt habe, moniert Blattmann. Zudem seien auch die Anklageentwürfe angepasst worden.
Das stimme nicht, entgegnete die Staatsanwaltschaft: Die Termine für die Einvernahmen seien nur geändert worden, weil diese lange im Voraus geplant gewesen seien und es zu Verschiebungen gekommen sei, «weil die Staatsanwaltschaft länger als erwartet an der Vorbereitung arbeiten musste». Zudem habe es gestützt auf Rückmeldungen von Donatsch nur «wenige Änderungen der Entwürfe» gegeben.
Donatschs Rolle bleibt im Dunkeln
Doch was genau Professor Donatsch der Staatsanwaltschaft als Input mit auf den Weg gegeben hat, ist unklar. Über den exakten Inhalt schweigen sich sowohl Donatsch als auch die Staatsanwaltschaft auf Anfrage aus.
Das bringt die Anwälte auf die Palme: Sie verlangen Einsicht in den Schriftverkehr – die ihnen die Staatsanwaltschaft aber verwehrt, mit dem Verweis, dass der Schriftverkehr nur die «interne Meinungsfindung» innerhalb der Staatsanwaltschaft betreffe und daher nicht Teil der Prozessakten sei. Anwalt Blattmann hat sein Glück auch mit einem Gesuch auf Basis des Öffentlichkeitsgesetzes versucht – vergeblich.
Die Anwälte hegen daher den Verdacht, dass Donatsch sehr wohl Einfluss auf die Anklageschrift hatte. Denn dem Vernehmen nach hatten die Ermittler grosse Mühe, zu belegen, dass der Raiffeisen durch die Unternehmenstransaktionen ein Schaden entstanden ist.
Also griff Staatsanwalt Jean-Richard-dit-Bressel zu einem juristischen Kniff: Er argumentiert, dass Vincenz seine Profite aus den Unternehmensdeals hätte herausgeben müssen – ähnlich wie ein Vermögensverwalter, der Retrozessionen eines Produktlieferanten seinem Kunden abtreten muss. Basis dafür ist ein Bundesgerichtsurteil vom Sommer 2018.
Punktsieg für die Staatsanwaltschaft
Die erste Runde im Streit um die Befangenheit geht an die Staatsanwaltschaft. Das Obergericht hat den Befangenheitsantrag abgewiesen und folgt dabei weitgehend der Argumentation der Staatsanwälte. Nun liegt der Fall beim Bundesgericht. Und Vincenz und Co. haben die Zeit auf ihrer Seite.
Sollte das Bundesgericht Jean-Richard-dit-Bressel doch für befangen erklären, könnten die Beschuldigten von der Verjährung der Vorwürfe profitieren. Diese ist durch das erstinstanzliche Urteil unterbrochen. Doch sind die klagenden Staatsanwälte befangen, ist ihre Anklage hinfällig – und damit auch das erstinstanzliche Urteil. Damit würden die Verjährungsfristen wieder laufen.
Die genauen Fristen hängen vom Einzelfall ab. Schon beim ersten Strafprozess haben die Anwälte argumentiert, dass einige Vorwürfe verjährt seien – daher enthält das Urteil des Bezirksgerichts einige Angaben dazu.
Am weitesten zurück liegt der Fall Commtrain. Laut Bezirksgericht beginnt hier die Frist für die Verjährung am 3. September 2008. Bei Betrug, Veruntreuung und ungetreuer Geschäftsbesorgung beträgt die Verjährungsfrist 15 Jahre. Demnach wären die Vorwürfe seit September 2023 verjährt, würde das erstinstanzliche Urteil aufgehoben. Beim Fallkomplex Investnet dürfte die Verjährungsfrist wegen des Betrugsvorwurfs dagegen erst 2030 enden.
«Staatsanwaltschaft sollte vielleicht Schulung machen»
Unklar ist, ob das Bundesgericht noch vor dem Start des Revisionsprozesses entscheiden wird. Das Gericht macht dazu keine Angaben. Laut Obergericht soll der Revisionsprozess auch dann starten, wenn das Bundesgericht noch nicht über die Befangenheitsbeschwerde entschieden hat.
«Ich könnte mir vorstellen, dass das Bundesgericht ungern in der Sache entscheiden will und daher die Beschwerde aus formalen Gründen abweisen wird», sagt Strafrechtsprofessor Niggli. Was nichts an seiner Meinung ändert, dass er vom Beizug externer Experten zur Anklagebeurteilung wenig hält. «Wenn eine Staatsanwaltschaft nicht weiss, ob eine Anklage gut genug ist, sollte sie vielleicht eine Schulung machen.»