Darum gehts
- Zürcher Obergericht will Journalist Lukas Hässig wegen Bankgeheimnisverletzung anklagen
- Hässig deckte 2016 Skandal um Pierin Vincenz und Beat Stocker auf
- Journalist erwägt Weiterzug ans Bundesgericht
Für den Journalismus in der Schweiz ist es ein Hammerurteil. Das Zürcher Obergericht hat entschieden, dass der Journalist Lukas Hässig (61) wegen Verdachts auf Bankgeheimnisverletzung angeklagt werden soll. Es weist damit die Zürcher Staatsanwaltschaft zurecht, die das Verfahren gegen den Journalisten bereits mehrfach eingestellt hatte.
Hintergrund ist die Veröffentlichung einer Serie von Artikeln auf dem Blog «Inside Paradeplatz» im Jahr 2016, die sich auf interne Informationen der Bank Julius Bär stützten und heikle Transaktionen des Ex-Raiffeisen-Chefs Pierin Vincenz (69) und seines Geschäftspartners Beat Stocker (66) beschrieben. In einem spektakulären Prozess wurden Stocker und Vincenz erstinstanzlich zu mehreren Jahren Haft verurteilt.
Jetzt also soll Hässig, der zur Aufdeckung des Skandals beigetragen hat, selbst angeklagt werden. Das Obergericht wertet in seinem Urteil das «Weiteroffenbaren» eines Bankgeheimnisses als Anschlussdelikt analog zur Hehlerei oder Geldwäscherei, wie es in einer Zusammenfassung des Urteils heisst. Es ist im Unterschied zur Staatsanwaltschaft zudem überzeugt, dass die sogenannte Vortat nicht lückenlos aufgeklärt sein muss, um eine Anklage zu rechtfertigen.
Ob Hässig tatsächlich angeklagt wird, ist noch offen. Der Journalist und die Staatsanwaltschaft können das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen. Er prüfe derzeit einen Weiterzug, sagt Hässig auf Anfrage. Ihm brummte das Obergericht die Hälfte der Verfahrenskosten von 3000 Franken auf. Zudem muss er Kläger Beat Stocker eine Prozessentschädigung von 1400 Franken bezahlen.