Steuerschulden und Ex-Frau
Neue Probleme für Pierin Vincenz

Weil der frühere Raiffeisen-Chef Einnahmen heikler Firmendeals nicht deklarierte, wurde er zu einer hohen Busse verurteilt. Für allfällige Nachsteuern muss möglicherweise auch seine Ex-Frau aufkommen.
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Vincenz wurde 2025 wegen Steuerhinterziehung zu einer Busse von 980'000 Franken verurteilt. Das Bild stammt vom Strafprozess im Jahr 2022 am Bezirksgericht Zürich.
Foto: Keystone

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Pierin Vincenz vom Bundesgericht wegen Steuerhinterziehung zu 1 Million Franken Busse verurteilt
  • Nachsteuerverfahren könnten auch Ex-Frau betreffen, Solidarhaftung im Kanton Appenzell Ausserrhoden
  • Staatsanwaltschaft bezifferte Einnahmen aus umstrittenen Deals auf 9 Mio. Franken
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Beat SchmidWirtschaftsredaktor

Sie waren das Glamourpaar des Schweizer Wirtschaftslebens: Pierin Vincenz (70) und seine Frau. Die beiden haben sich Mitte der Nullerjahre bei Raiffeisen kennen- und lieben gelernt. Nach seinem Rücktritt sowie den Rechtsverfahren wegen Betrugs und ungetreuer Geschäftsbesorgung kam es zum Bruch. Seit Herbst 2021 sind die beiden geschieden.

Während Pierin Vincenz auf den Berufungsprozess vor dem Zürcher Obergericht wartet, platzte ein Urteil des Bundesgerichts in die Vorbereitungen. Wie die «SonntagsZeitung» berichtete, verurteilten ihn die Lausanner Richter wegen Steuerhinterziehung zu einer Busse von knapp einer Million Franken. Vincenz hatte Einnahmen aus den umstrittenen Deals dem Fiskus nicht offengelegt.

Neben der Busse wird Vincenz auch Steuern nachzahlen müssen. Es ist nicht bekannt, um welchen Betrag es dabei geht. Die Staatsanwaltschaft bezifferte die Gesamteinnahmen aus den umstrittenen Firmendeals auf neun Millionen Franken. Die Nachsteuerrechnung könnte sich also auf mehrere Millionen belaufen.

Nachsteuerverfahren auch gegen die Ex-Frau

Bisher nicht bekannt ist, dass allfällige Steuernachforderungen auch seine frühere Frau treffen könnten. SonntagsBlick konfrontierte die Juristin mit mehreren Fragen dazu. Sie liess über ihren Anwalt ausrichten, dass sie in «keiner Weise» am nun in Lausanne VD abgeschlossenen Steuerstrafverfahren beteiligt gewesen sei – weder als Beschuldigte noch als Auskunftsperson oder Zeugin. Das Urteil des Bundesgerichts habe nur Folgen für Pierin Vincenz. Ihr sei weder eine Busse auferlegt worden, noch hafte sie solidarisch für die Busse ihres Ex-Ehegatten.

Anders sieht es bei den Nachsteuern aus. Hinterzogene Einkommens- und Vermögensbestandteile werden grundsätzlich auch bei geschiedenen Eheleuten für jene Steuerperioden ermittelt, in denen sie noch verheiratet waren. Diese Verfahren laufen gegen beide Ehegatten, bestätigt der Anwalt der Ex-Frau. Allerdings würden auch diese ausschliesslich Einkommens- und Vermögenswerte betreffen, die Herrn Vincenz zuzurechnen seien.

Solidarische Haftung

Um es noch komplizierter zu machen: Ehepartner haften in Steuerfragen grundsätzlich solidarisch – allerdings nicht in jedem Fall. Bei der direkten Bundessteuer wird die Haftung durch die Auflösung der Ehe auch rückwirkend aufgehoben. Allfällige Nachsteuern würden also nur Pierin Vincenz betreffen. «Anders präsentiert sich der Fall bei der kantonalen Einkommenssteuer», räumt der Anwalt ein. Im Kanton Appenzell Ausserrhoden, wo Vincenz und seine Frau gelebt haben, «bleibt auch nach Aufhebung der Ehe die solidarische Haftung für die gemeinsam veranlagten Jahre bestehen».

Wenn es zu Nachsteuern kommt, müssen diese grundsätzlich von Pierin Vincenz berappt werden. Die Haftung der Ex-Frau greift erst dann, wenn Vincenz nicht zahlen kann. Die Vermögenssituation des früheren Starbankers einzuschätzen, ist schwierig. Schon in seiner aktiven Zeit als Raiffeisen-Chef mit Millionengehalt musste er bisweilen Freunde um Geld bitten. Wie viel Vincenz bei einer rechtskräftigen Verurteilung letztlich in der Tasche bleibt, ist offen. Viel dürfte es nicht mehr sein. Aktuell sind sämtliche Vermögenswerte blockiert.

Die Ex-Frau will rechtliche Mittel einsetzen, wie ihr Anwalt durchblicken lässt. «Soweit es uns möglich ist, wehren wir uns gegen die Aufrechnung gewisser Einkommens- und Vermögensbestandteile des Ex-Ehegatten», sagt er zu SonntagsBlick. Zusätzlich wehre sich seine Mandantin teilweise gegen die rechtliche Qualifikation einzelner Vorgänge.

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