Darum gehts
- Die Pensionskasse Burgergemeinde Bern kündigt 18 Mietparteien in der Stadt per Ende Juli
- Die Mieten sollen um 41 bis 64 Prozent steigen
- Mehrere Bewohner reagierten mit einer Anfechtung
Diese Leerkündigungen lassen aufhorchen. Die Pensionskasse der Burgergemeinde Bern kündigte den Vertrag mit insgesamt 18 Mietparteien in der Stadt Bern, wie die «Berner Zeitung» berichtet. In den insgesamt drei Liegenschaften müssen alle bis Ende Juli raus.
Die Begründung sorgt für Ärger unter den Bewohnern: So will die Pensionskasse die Bauten nicht etwa sanieren, wie es bei Leerkündigungen eigentlich Usus ist, sondern lediglich den Mietzins erhöhen um 41 bis 64 Prozent. Die Bewohner reagierten erzürnt und fochten die Kündigung an – ohne Erfolg. So erklärte eine Sprecherin der Pensionskasse gegenüber der Zeitung, dass sämtliche Verfahren bereits abgeschlossen seien. In allen Fällen sei das Vorgehen der Burger-Personalvorsorgestiftung als rechtmässig beurteilt worden.
«Erpresserische Machenschaften»
Der Berner Fall ist bei weitem nicht der einzige in der Schweiz. Immer wieder machen Leerkündigungen Schlagzeilen. Tatsächlich hat die Zahl in den Schweizer Zentren und Agglomerationen seit der Jahrtausendwende stark zugenommen. Allein in Zürich mussten fast 5000 Wohnungen für Neubauprojekte weichen, wie Zahlen der Stadt zeigen. Das sind deutlich mehr als im Schnitt der zehn vorangegangenen Jahre. Immobilienexperte Donato Scognamiglio (55) bestätigte den Trend gegenüber Blick: «Je näher man an beliebten Zentren wie Bern oder Zürich ist, desto höher ist der finanzielle Anreiz für eine Leerkündigung.»
Drei Beispiele zeigen: Leerkündigungen sind in der Schweiz längst ein flächendeckendes Phänomen.
Sugus-Häuser: Leerkündigungen werden Gegenstand der öffentlichen Debatte
Schweizweite Aufmerksamkeit erlangte das Thema durch die «Sugus-Häuser» in Zürich: Rund 200 Mietende von drei Wohnblöcken auf dem Röntgenareal beim Zürcher Hauptbahnhof hatten im November und Dezember 2024 die Kündigung erhalten. Die Reaktion: Die Betroffenen begehrten auf, die Solidarität mit ihnen war gross.
Schliesslich kam die Justiz zum Zug: Im Juni 2025 kam das Zürcher Mietgericht in einer ersten Instanz zum Schluss, dass die Kündigungen missbräuchlich seien. Und auch das Bezirksgericht erklärte die Wohnungskündigungen nun für ungültig.
Leerkündigungen machen auch vor dem Röstigraben nicht Halt
Küsnacht ZH, Geroldswil ZH, Cham ZG, Bern, Zürich Oerlikon: Zu Leerkündigungen kommt es besonders häufig in deutschsprachigen Kantonen.
Doch zuletzt gab es auch in Genf Leerkündigungen im grossen Stil: 107 Mietparteien und 15 Geschäfte in insgesamt fünf Wohnblöcken der Pensionskasse des Kantons Basel-Stadt müssen weichen. Die Bauten werden renoviert, in bewohntem Zustand sei dies nicht möglich. Ein Anwalt des Mieterverbands Asloca – der die Betroffenen unterstützt – spricht von einem Präzedenzfall in der Westschweiz: «Einen Fall dieser Grössenordnung gab es so in der ganzen Romandie noch nie», sagt er gegenüber der «Tribune de Genève».
In Bern-Bümpliz verlieren gleich 144 Mietparteien ihr Zuhause
Knapp wird die Zeit für Mieterinnen und Mieter der Abendstrasse 30 im Arbeiterquartier Bern-Bümpliz im Westen der Stadt. Im 20-stöckigen Hochhaus mit Baujahr 1973 haben die 144 Wohnparteien noch bis Ende Juni 2026 Zeit, eine neue Bleibe zu finden. Der Bau wird ab Juli totalsaniert. Der Schock sass tief: «Wir bekommen die Wohnungsnot in der Schweiz jetzt am eigenen Leib zu spüren», sagte ein Betroffener im Gespräch mit Blick.