Darum gehts
- Massenkündigung in Chamer Hochhäusern wegen Sanierung, 100 Mietparteien betroffen
- Sanierung erfolgt mit Augenmass, Mieten sollen ins mittlere Preissegment steigen
- Bis Ende September 2027 können die Mieter in ihren Wohnungen bleiben
Es ist mittlerweile kein neues Phänomen mehr: Immer wieder werfen Eigentümer Hunderte Mieterinnen und Mieter aus ihrem Zuhause. In vielen Fällen müssen ganze Gebäude saniert werden, was nur im Leerstand möglich ist. Jetzt erhielten 100 Mietparteien in zwei Chamer Hochhäusern den undankbaren Kündigungsbrief, wie das Onlineportal Zentralplus.ch berichtet.
Betroffen sind die Hausnummern 3 und 5 der Überbauung Alpenblick in unmittelbarer Nähe des Zugersees. Die oberen Etagen haben sogar Seeblick. Das Quartier, bestehend aus zehn Hochhäusern, wurde in den 60er-Jahren erbaut. Obwohl sie sich von aussen ähneln, steckt nicht in allen Objekten gleich viel Geld. Entsprechend schlechter ist der Zustand der beiden erwähnten Immobilien. Probleme bestehen gemäss der Eigentümerschaft Revixa AG vor allem in der Erdbebensicherheit, der Gebäudetechnik und im Brandschutz.
Mietpreise im mittleren Segment
Die Eigentümer sorgen immerhin für genügend Vorlaufzeit: Bis Ende September 2027 können die Mieterinnen und Mieter in ihren Wohnungen bleiben. Dann soll die Sanierung beginnen, wie Zentralplus.ch schreibt.
Die Renovierung erfolgt laut der Revixa nicht als «Luxussanierung», sondern als «umfassende Erneuerung mit Augenmass». Bislang gelten die Mieten in den beiden Hochhäusern als günstig. Nach der Sanierung sollen sie sich im mittleren Preissegment befinden. Wie gewöhnlich haben die aktuellen Bewohner den Vorrang, wenn es um die Vermietung der erneuerten Wohnungen geht.
Anfechtung prüfen
Die wohl berühmteste Leerkündigung dieses Jahres ereignete sich auf dem Zürcher Röntgenareal in der Nähe des Hauptbahnhofs. In den «Sugus»-Häusern erhielten über 100 Mietparteien die Kündigung. Die Eigentümerin, die drei der Blöcke kurz davor geerbt hatte, will die günstigen Wohnungen zu Businessapartments umbauen.
Können die Bewohnerinnen im Falle einer Leerkündigung überhaupt etwas tun? Im März hat Blick mit Walter Angst (62) vom Mieterinnen- und Mieterverband Zürich gesprochen. Er erklärte, dass Betroffene immer eine Anfechtung prüfen können. Die Verfahren vor Schlichtungsbehörden sind kostenlos. Falls eine Kündigung viel zu früh erfolge, sagte Angst, könne man mehr Zeit einfordern. Alternativ könnte eine Bevorzugung bei Mietangeboten der Verwaltung oder sogar Hilfe bei der Wohnungssuche ein Thema sein.
Aber aufgepasst: Werden sich die Parteien vor der Schlichtungsbehörde nicht einig, wird der Fall vor das Mietgericht gezogen. Und dieses Verfahren kostet in vielen Kantonen etwas.