Darum gehts
- Schweizer Einkaufstouristen können deutsche Mehrwertsteuer ab 50 Euro zurückfordern
- Digitale Ausfuhrscheine getestet, aber Bagatellgrenze bleibt bestehen laut neuem Gesetz
- Schweizer geben jährlich 2,5 Milliarden Euro in Baden-Württemberg aus
Wer häufig ennet der Grenze in Deutschland einkauft, kennt es nur zu gut: Man sammelt jeden Beleg, füllt dann den Ausfuhrbeleg aus – und steht dann am Zoll im Stau. Um die deutsche Mehrwertsteuer zurückzuerhalten, muss man das Formular nämlich an der deutschen Grenze abstempeln lassen.
Alles sehr nervig. Seit einigen Tagen ist der Zettelkrieg vorbei – zumindest teilweise. Der Discounter Lidl und einige weitere Läden testen derzeit in einem Pilotprojekt den digitalen Ausfuhrschein. Die sogenannte eAKZ-App sollte auch dazu führen, dass die Bagatellgrenze von 50 Euro wegfällt. Und zwar per Ende Jahr. Nur: Dazu wird es wohl nicht kommen, wie der «Südkurier» berichtet.
Heisst: Auch in Zukunft können Schweizer Einkaufstouristen erst ab einem Betrag von 50 Euro für den einzelnen Einkauf die deutsche Mehrwertsteuer zurückfordern – wie das seit 2020 der Fall ist. Denn in Berlin arbeitet das Bundesfinanzministerium an einem Gesetzesentwurf, der die Wertgrenze bei mindestens 50 Euro festlegen soll.
Sogar 175-Euro-Grenze drohte
Für die Schweizer Einkaufstouristen hätte es noch schlimmer kommen können: Zuletzt forderten der Bundesrechnungshof – also die Finanzkontrolle in Berlin – und Finanzpolitiker eine Erhöhung der Bagatellgrenze auf 175 Euro. Doch die Anhebung ist mittlerweile vom Tisch – auch weil Handel, Wirtschaftsverbände und Gemeinden im deutsch-schweizerischen Grenzgebiet dagegen Sturm liefen.
Die Schweizer Einkaufstouristen sind ein wichtiger Wirtschaftsfaktor: Jedes Jahr geben sie laut einer Studie 2,5 Milliarden Euro im südlichen Baden-Württemberg aus. Dem Schweizer Detailhandel sind die Einkaufsausflüge über die Grenze hingegen ein Dorn im Auge. Schliesslich gehen dadurch hiesigen Geschäften Kunden verloren. Und damit auch Umsatz.
Drei von vier Schweizern kaufen im Ausland ein
Deswegen zog der Bundesrat im Januar 2025 beim Einkaufstourismus die Schraube an: Er halbierte per Januar 2025 die zollfreie Wertgrenze auf noch 150 Franken. Früher war die Schweizer Mehrwertsteuer erst ab Einkäufen von über 300 Franken fällig gewesen. Deutsche Detailhändler reagierten auf die neue Regel, indem sie mit frechen Werbungen gezielt Schweizer Kunden anlocken wollten.
Die tiefere Freigrenze hat bisher nichts bewirkt – im Gegenteil. So zeigte die Einkaufstourismus-Studie der Universität St. Gallen (HSG) aus dem letzten Jahr: Wer ennet der Grenze shoppt, tut dies nun öfter und gibt gleichzeitig pro Einkauf mehr aus – sowohl vor Ort in den Läden als auch online. Fast drei von vier Einwohnern unseres Landes fahren mindestens einmal jährlich fürs Einkaufen ins Ausland. Heisst: Einkaufstourismus ist ein in der Schweiz breitflächig etabliertes Phänomen. Daran dürfte auch nicht viel ändern, dass die Bagatellgrenze nun doch nicht wegfällt.