«Beweislage war gut, es gab sogar ein Video»
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Blick-Reporterin zum Prozess:«Beweislage war gut, es gab sogar ein Video»

Zweifel bei Rowdy-Prozess gegen Endrit D. (35) in Zürich
Staatsanwalt macht Lärm, Angeklagter gibt das Unschuldslamm

Rücksichtslos und gefährlich? Endrit D. (35) steht in Zürich vor Gericht. Er soll einen Velofahrer gerammt und eine brennende Fackel ins Konzertpublikum geworfen haben. Doch seine Absicht bleibt umstritten.
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Endrit D.* (35) musste sich am Donnerstag vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten.

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Autofahrer rammt Velofahrer in Zürich und wirft Fackel ins Publikum
  • Verteidigung fordert Geldstrafe von 14'500 CHF statt Haftstrafe
  • Urteil wird am Dienstag um 10 Uhr verkündet
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Helena GrafReporterin

Der Fall hat Sprengkraft: Ein Autofahrer rammt mitten im Zürcher Morgenverkehr einen Velofahrer, später wirft er an einem Konzert im Hallenstadion eine brennende Fackel ins Publikum. Für Staatsanwalt Michael Huwiler ist die Sache klar. Zwei Fälle, ein Täter: Endrit D.* (35) – impulsiv, rücksichtslos, aggressiv.

Seine Wortwahl vor Gericht am Donnerstag ist drastisch. Der Beschuldigte habe «den Velofahrer gejagt» und dessen Tod zumindest in Kauf genommen. Die Fackel habe er – so die Anklage – zur «Belustigung» in die Menschenmenge geworfen, mit potenziell verheerenden Folgen bis hin zu einer Massenpanik mit Toten.

Videos beweisen Tathergang

Die Vorwürfe sind entsprechend schwer: versuchte vorsätzliche Tötung, versuchte schwere Körperverletzung und mehrfache Gefährdung des Lebens.

Doch so klar die Geschichte des Staatsanwalts klingt – so brüchig wirkt sie, als Endrit D.s Verteidiger das Wort ergreift.

Denn im Prozess geht es nicht darum, was passiert ist. Dass Endrit D. den Velofahrer bedrängte, rechts überholen wollte und es zum Crash kam, ist weitgehend unbestritten. Auch der Pyro-Wurf im Hallenstadion ist dokumentiert – inklusive Videoaufnahmen.

Fan wird fast von Pyro-Fackel getroffen
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An Konzert von Travis Scott:Fan wird fast von Pyro-Fackel getroffen

Die entscheidende Frage lautet: Was ging im Kopf des Beschuldigten vor?

Endrit D. kann das selbst nicht erklären. Er spricht von «dummen Fehlern» ohne schlechte Absichten. Zwischendurch kommen ihm die Tränen.

Genau hier hätte die Anklage ansetzen müssen. Nicht bei der Empörung, sondern bei der inneren Haltung in den entscheidenden Sekunden.

Doch ausgerechnet hier bleibt die Argumentation dünn. Statt konkreter Belege dominiert Rhetorik: Endrit D. sei «wutentbrannt» gewesen, habe Luca K.* «eine Lektion erteilen» wollen. Das Ramm-Manöver zeichnet Huwiler als bewussten Racheakt – mit potenziell tödlichen Folgen.

Geldstrafe statt Gefängnis

Der Verteidiger Lorenz Andrey zerlegt diese Darstellung. Sein Mandant sei weder genervt noch wütend gewesen. Er habe Luca K. nicht schaden, sondern ihn schlicht rechts überholen wollen. Strafbar – ja. Aber keine versuchte Tötung. Den Crash nennt er einen Unfall, fordert statt Gefängnis eine Geldstrafe von 14'500 Franken.

Beim Fackelwurf verlangt er sogar einen Freispruch. Endrit D. habe den Pyro weder mitgebracht noch angezündet, sondern nur aufgehoben und «weggeworfen» – womöglich aus Reflex.

Dass die Fackel den Teenager Henry M.** traf, tue ihm leid. «Aber er ist froh, dass dem Jungen nichts Schlimmeres passiert ist», so Andrey.

Verteidiger schiesst gegen Opfer

Gegen Ende schiesst die Verteidigung übers Ziel hinaus. Statt bei den Kernpunkten zu bleiben, greift sie das Ramm-Opfer an: Reparaturkosten, neues Velo, angeblich «selbst diagnostiziertes» Trauma. Unumstritten bleiben nur Schürfwunden und ein gebrochener Finger. 

Ein Moment sorgte im Gerichtssaal für Unbehagen: Als Opfer Luca K. plötzlich selbst im Fokus steht. Alleine, ohne Anwältin, muss er sich rechtfertigen. Hörbar überfordert sagt er, er wolle am liebsten «auf den nächsten Baum springen», wenn hinter ihm ein Auto hupt.

Am Ende wirkt es dennoch, als neige der Richter eher in Richtung Verteidigung. Er fordert den Staatsanwalt nochmals auf, zu erklären, wie dieser die versuchte Tötung begründet. Huwiler bleibt knapp. Substanziell Neues kommt nicht. Auch bei den Verfahrenskosten gerät er in Erklärungsnot.

Urteil wird nächsten Dienstag verkündet

Das Schlusswort gehört dem Angeklagten: Endrit D. entschuldigt sich bei Opfer Luca K. und beteuert, ihn nicht absichtlich verletzt zu haben.

Ob das Gericht ihm glaubt, bleibt offen. Das Urteil wird am Dienstag um 10 Uhr erwartet.

Doch schon jetzt zeigt sich: Für den Vorwurf dieser Schwere bleibt am Ende vor allem eines – Zweifel.

*Name geändert
**Name bekannt
 

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