Beschwerde abgewiesen
Seefeld-Mord-Anstifter muss 16,5 Jahre in den Knast
Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Mannes abgewiesen, der zu 16,5 Jahren Haft wegen Anstiftung zum Mord verurteilt wurde. Der Fall betrifft eine Tat im Zürcher Seefeld-Quartier im Jahr 2016, bei der ein zufällig ausgewähltes Opfer erstochen wurde.
16.10.2025, 12:27 Uhr