Die Schweizer Ärztin, deren Alter auf Anordnung des Gerichts nicht genannt werden darf, verweigerte die Aussage auf zahlreiche Fragen des Richters während der Verhandlung am Donnerstagmorgen. In einer kurzen Erklärung äusserte sie ihr Bedauern über den Vorfall. Sie habe sich damals in einer schweren persönlichen Krise befunden.
Laut Anklage der Staatsanwaltschaft soll sie versucht haben, ihren Ex-Liebhaber mit Spritzen zu stechen, in denen sich Muskelrelaxanzien befanden. Diese hätten schlimmstenfalls zum Tod führen können. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Verurteilung wegen versuchter einfacher Körperverletzung. Zu prüfen hat das Gericht aufgrund eines Eventualantrags der Staatsanwaltschaft aber auch eine Verurteilung wegen versuchten Mordes. Der Verteidiger der Frau forderte einen Freispruch.