Darum gehts
Die Bauarbeiter hämmern, bohren und festigen das Gerüst vor dem Kinderzimmer von Jan* (12). Im Garten unten bohrt eine drei Meter grosse Bohrmaschine eine Erdsonde in den Untergrund. Immer wieder verstummen die Stimmen des Zwölfjährigen und seiner Mutter Petra K.* (48). Der Lärm dringt durch Mark und Bein: Die Familie lebt auf einer Baustelle.
Was die dreiköpfige Familie und die anderen Mietenden im Haus aktuell erleben, sei belastend und nur schwer auszuhalten. «In unserem Daheim kommen wir nicht zur Ruhe – von morgens bis abends wird gebaut.» Brisant ist: Die Wohnungen sind bereits gekündigt, doch der neue Eigentümer Franco M.* baut trotzdem. Damit geht er nicht nur mit seinen Mietern auf Konfrontationskurs, sondern auch mit dem Gesetz.
Seit 20 Jahren lebt die Mutter in der Viereinhalb-Zimmer-Wohnung in Dübendorf ZH. Im Februar dieses Jahres flatterte die Kündigung des Mietvertrags ins Haus. Per Ende März 2027 muss die Familie raus.
Bau trotz Kündigung
Der Kündigungsgrund: eine Totalsanierung. 18 Mietparteien verlieren ihre Wohnung. So will es Hausbesitzer Franco M., der das alte Gebäude letzten Winter gekauft hat. Mit über einem Jahr Kündigungsfrist hat Franco M. den Mietenden mehr Vorlauf gegeben, als das Gesetz vorschreibt.
Dann aber der Knall: Aus dem Nichts fuhren in den letzten Wochen die Bagger auf – zur Überraschung der Mietenden. Was ist passiert? Der Eigentümer zieht kurzfristig einen Teil der Sanierungsarbeiten vor. Das erfuhr Petra K. erst, als die Arbeiter da waren, sagt sie.
Die Ölheizung soll raus, das Dach und die Fassade werden saniert. Das ist von Gesetzes wegen während der laufenden Kündigungsfrist aber grundsätzlich verboten. Das Recht erlaubt «Erneuerungen und Änderungen an der Sache» grundsätzlich nur, wenn das Mietverhältnis ungekündigt ist.
«Wir können nicht mehr hier leben», findet Petra K. und ergänzt: «Was wir hier erleben, ist ausserhalb des Zumutbaren!» Lärm, Staub und versperrte Wege blockieren ihren Alltag, erklärt sie. Die ohnehin belastende Zeit der Wohnungssuche sei jetzt noch belastender.
«Die Verantwortlichen informierten uns nicht oder wenn, nur verzögert.» Sie spricht von mehrfachen Bau-Überraschungen in und ums Haus, von denen sie nichts wusste. «Die wollen uns vergraulen und verdrängen», findet sie und fragt: «Welche Überraschung kommt als Nächstes?»
«Frech und rücksichtslos»
Beim Mieterverband Kanton Zürich reagiert Sprecherin Manuela Gallati erstaunt auf das Vorgehen. Zuerst zu kündigen und dann frühzeitig zu sanieren, sei äusserst selten. «Das ist mir persönlich noch nie begegnet», so Gallati. Sie betont, dass ein Eigentümer verpflichtet sei, das Haus in bewohnbarem Zustand zu halten.
Im Fall Dübendorf sieht Eigentümer Franco M. den Ersatz der Ölheizung sowie die Sanierung von Dach und Fassade als «notwendig und teilweise überfällig». Zu Beginn der Bauarbeiten wollte er sogar die Fenster ersetzen. Nach Reklamationen der Mietenden krebste er in diesem Punkt zurück.
Wie der Zustand vor Ort ist, kann Gallati nicht einschätzen. Aber: «Eine alte Heizung oder morsches Dach entsteht nicht von heute auf morgen – das war absehbar.» Ein Eigentümer sollte sich beim Kauf seriös über den Zustand des Hauses informieren, findet Gallati. «Er hätte den Zustand des Objekts kennen müssen.»
Dass Mieter Bauarbeiten dulden müssten, könne zwar zum Wohle der Mietenden sein – solange sie selbst auch davon profitieren. In Dübendorf ist das nicht der Fall. Für sie ist klar: «Die Verhältnismässigkeit ist nicht gegeben.» Vor dem Hintergrund der bereits ausgesprochenen Kündigungen sei das Verhalten der Eigentümerschaft «frech und rücksichtslos», findet Gallati.
Blick versuchte, mit dem Eigentümer Franco M. telefonisch zu sprechen. Als dieser erfuhr, dass ein Blick-Journalist am Telefon ist, hängte er umgehend ab. Schriftlich lässt er ausrichten, dass die Innensanierung erst nach Rückgabe der Wohnungen stattfinden werde.
Mieter müssen Bau erdulden
«Die derzeit durchgeführten Arbeiten betreffen konkrete technische und bauliche Probleme der Liegenschaft», schreibt er. Damit sollten konkrete Mängel und weitere Schäden am Haus behoben und vermieden werden. «Ein Teil dieses Handlungsbedarfs war bereits vor dem Eigentümerwechsel bzw. seit Längerem bekannt.» Der Eigentümer ist deshalb überzeugt, dass die Bauarbeiten nicht gegen das Gesetz verstossen.
Man sei sich der «Beeinträchtigungen» für die Mietenden bewusst und habe eine Mietzinsreduktion von 25 Prozent gewährt. Zur mangelnden Kommunikation schreibt Franco M.: «Bei einem Bauprojekt dieser Grösse lassen sich nicht sämtliche Abläufe und Termine von Beginn an abschliessend bestimmen.»
Zurück in Dübendorf bleibt wenig Ruhe für die Wohnungssuche. «Eine 4.5-Zimmer-Wohnung in Dübendorf zu finden ist sehr schwierig», sagt Petra K. Ihr Budget: knapp 3000 Franken.
* Namen geändert