Darum gehts
- Lukas Hässig (61) muss wegen Bankgeheimnisverletzung angeklagt werden, entschied das Bundesgericht
- Seine Beschwerde zur Einstellung des Verfahrens wurde abgelehnt
- Hässig trägt 1200 Franken Gerichtskosten, Entscheidung basiert auf April-Urteil
Die Zürcher Staatsanwaltschaft muss den Betreiber des Onlineportals «Inside Paradeplatz» anklagen. Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde des Journalisten Lukas Hässig (61) nicht eingetreten, berichtet unter anderem der «Tages-Anzeiger» unter Berufung auf ein entsprechendes Urteil des obersten Schweizer Gerichts am Freitag. Hässig wird der Bankgeheimnisverletzung verdächtigt.
Beat Stocker, Mitangeklagter im Fall Pierin Vincenz (70), hatte vom Zürcher Obergericht verlangt, die Staatsanwaltschaft zu einer Anklage Hässigs zu zwingen. Das Obergericht stimmte dem im April 2026 zu.
Bundesgericht weist Beschwerde Hässigs ab
Hässig wehrte sich dagegen. Er verlangte vom Bundesgericht eine Aufhebung des Obergerichtsentscheids und eine Einstellung des Strafverfahrens. Das Bundesgericht hat nun anders entschieden.
Hässig soll argumentiert haben, dass eine Einstellung des Verfahrens zu einer «erheblichen Kosten- und Aufwandersparnis» führen würde. Dieses Argument akzeptiert das Bundesgericht nicht. Um diese Aufwandersparnis geltend zu machen, müsste das Verfahren einen «überdurchschnittlichen Aufwand» verursachen, so das Bundesgericht.
«Die vom Beschwerdeführer ins Feld geführten Erschwernisse gehören zum gewöhnlichen Gang einer Strafuntersuchung wegen Wirtschafts- und Finanzdelikten», hält es fest und bügelt Hässig damit ab. Die Gerichtskosten in Höhe von 1200 Franken muss Hässig selbst tragen.
Hintergrund der Anklage ist die Veröffentlichung einer Serie von Artikeln auf dem Blog «Inside Paradeplatz» im Jahr 2016, die sich auf interne Informationen der Bank Julius Bär stützten und heikle Transaktionen des Ex-Raiffeisen-Chefs Pierin Vincenz (69) und seines Geschäftspartners Beat Stocker (66) beschrieben.