10 Fragen nach 100 Tagen Crans-Montana – Ex-Oberstaatsanwältin und Richterin urteilt
«4,5 Jahre Haft für eine Fahrlässigkeit habe ich selbst noch nie erlebt!»

Jessica und Jacques Moretti sowie sieben Behördenmitglieder werden für die Feuersbrunst in Crans-Montana verantwortlich gemacht. Strafrechtsprofessorin Marianne Heer schätzt, dass eine Anklage frühestens in einem Jahr erfolgen könnte.
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Landen die Morettis hinter Gittern oder kommen sie mit einer bedingten Strafe davon?
Foto: AFP

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Die Walliser Staatsanwaltschaft ermittelt gegen neun Beschuldigte
  • Barbetreiber-Paar Moretti könnte maximal 4,5 Jahre Haft erhalten
  • Eine Anklage ist frühestens 2027 zu erwarten, sagt Expertin Marianne Heer
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Pascal ScheiberReporter Gesellschaft

Crans-Montana: Seit 100 Tagen wird ermittelt, seit 100 Tagen wird einvernommen. Inzwischen beschuldigt die Walliser Generalstaatsanwaltschaft neun Personen. Es sind: das Barbetreiber-Paar Jacques (49) und Jessica Moretti (40), Gemeindepräsident Nicolas Féraud (50) und sechs – auch ehemalige – Angestellte der Gemeinde und Behörden.

Am Mittwoch befragte die Staatsanwaltschaft den beschuldigten Ex-Sicherheitschef der Gemeinde Crans-Montana. Antworten bekam sie nicht. Er schwieg. Jacques Moretti sollte am Dienstag erneut vernommen werden. Weil es ihm gesundheitlich nicht gut geht, wurde die Einvernahme auf unbestimmte Zeit verschoben.

Den Beschuldigten wird fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Verursachung einer Feuersbrunst vorgeworfen. Mit welchen Strafen die Involvierten rechnen müssen, weiss Marianne Heer (70), Strafrechtsprofessorin der Universität Bern. Als zweitinstanzliche Richterin und Oberstaatsanwältin urteilte und klagte sie im Kanton Luzern.

Marianne Heer klagte selbst als Oberstaatsanwältin im Kanton Luzern. Der Walliser Staatsanwaltschaft verteilt sie die Note genügend – mit einem Aber.
Foto: Linda Käsbohrer

Wie lange landen die Morettis hinter Gitter?

Jessica und Jacques Moretti werden in drei Delikten beschuldigt. Für die fahrlässige Tötung ist eine maximale Strafe von drei Jahren vorgesehen. Die weiteren Delikte könnten das Strafmass um eineinhalb Jahre erhöhen. Insgesamt also 4,5 Jahre. Nur sagt Heer: «4,5 Jahre Haft für eine Fahrlässigkeit habe ich selbst noch nie erlebt!»

Sie erklärt: «Wenn keine neuen substanziellen Beweise ans Tageslicht kommen, könnten die Morettis auch mit einer bedingten Freiheitsstrafe oder Geldstrafe davonkommen. Eine solche ist bis zu einer Strafe von zwei Jahren möglich, teilweise bedingt sogar bis zu drei Jahren.» Trotz hohem Schaden. Heisst: Selbst bei einer Verurteilung könnten die Inferno-Beizer unter Umständen günstig davonkommen.

Müssen Gemeindepräsident Nicolas Féraud und die Behördenmitglieder mit einer Klage rechnen?

«Ja», sagt die ehemalige Luzerner Staatsanwältin. Sieben der Beschuldigten arbeiteten oder arbeiten noch für die Walliser Behörden. Als Gemeindepräsident trägt Féraud grundsätzlich die Verantwortung für die Arbeit seiner Behörde. Wie hoch er ein Mitverschulden trägt, hängt von den Strukturen in der Gemeinde ab.

Wie viel wusste Féraud von den Kontrollversäumnissen? Was unternahm er dagegen? «Die Antworten werden den Schuldspruch und das Strafmass prägen», sagt Marianne Heer.

Eine tiefere Strafe als bei den Beizern kann sich die ehemalige Oberstaatsanwältin vorstellen. «Die Verletzung der Sorgfaltspflicht durch unterlassene Kontrollen sind aber ein gewichtiges Versäumnis», urteilt Heer.

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Jacques Moretti steht im Zentrum der Ermittlungen.
Foto: keystone-sda.ch

Welche Strafe ist gerecht?

Mit einem Aufschrei, einer Unzufriedenheit sei zu rechnen, glaubt Marianne Heer. «Die Erwartung nach einer Strafe im Verhältnis zum Schaden ist gross und wird wahrscheinlich nicht erfüllt sein», schätzt Heer. Was eine gerechte Strafe sei, entscheide der Gesetzgeber sowie das Gericht und nicht die Zahl der Opfer.

Wie tangiert der öffentliche Druck das Verfahren?

Die Erwartungshaltung in diesem Fall ist gross – im In- und Ausland. Die Katastrophe und ihre Folgen sind weltweit bekannt. Die ausländischen Forderungen entsprechen nicht immer den Schweizer Gesetzen. Auch italienische Staatsanwälte aus Rom schalteten sich ein und geniessen Rechtshilfe. Heers Sorge: «Die Ermittlerinnen dürfen sich vom öffentlichen Druck nicht unter Druck setzen lassen.»

Wann ist mit einer Anklage zu rechnen?

«Bei diesem Ausmass könnte es gut ein Jahr oder länger bis zur Anklage dauern», schätzt Heer. Verfahren brauchen ihre Zeit und dauern schon bei wenigen Parteien lange. Zu Recht findet sie, denn nur so könne dem rechtlichen Gehör der Parteien Rechnung getragen werden – unabhängig von der Verfahrensgrösse.

Gleichzeitig gilt in der Schweiz das Beschleunigungsgebot. Heisst: Verfahren müssen so rasch wie möglich abgeschlossen werden. Wird dieses verletzt, wirkt sich das strafmildernd aus. Im Extremfall kann es zur Einstellung eines Verfahrens führen.

Was läuft falsch?

Dutzende Opfervertreter begleiten das Verfahren. Marianne Heer nennt es «ein Profilieren». Als ehemaliges Mitglied einer Aufsichtskommission für Anwälte erteilt sie den Verteidigern schlechte Noten. «Das Verhalten ist grenzwertig und wohl teilweise auch standeswidrig», sagt sie.

Namen nennt sie keine. Nur: «Wer die Geheimhaltungspflicht verletzt, Anfeindungen oder nicht fallrelevante Aspekte in das Verfahren zieht, handelt nicht standeskonform.» Dass es zu Rügen kam oder kommen könnte, schliesst sie nicht aus.

Das Barbetreiber-Paar Moretti steht nicht nur im Visier der Justiz, auch die Öffentlichkeit urteilt. Mit welchen Folgen?

Dass sich die Beschuldigten einer öffentlichen Vorverurteilung unterziehen mussten, kritisiert Heer. «Die Vergangenheit zeigt, dass Vorverurteilungen zur Strafminderung führen können.»

Steht ein Eventualvorsatz im Raum?

Eine vorsätzliche Tötung hätte zur Folge, dass die Beschuldigten mit einer Strafe von bis zu 20 Jahren Freiheitsentzug rechnen müssten. Heer: «Die Abgrenzung zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz ist sehr schwierig.»

Beim Eventualvorsatz geht man davon aus, die Beschuldigten hätten im Wissen um die Konsequenz, den Tod von 41 Opfern und über 100 Schwerverletzten bewusst in Kauf genommen. «Bloss die Kenntnis von beispielsweise hochentzündlichen Schallschutzmatten, ergibt noch keinen Eventualvorsatz», findet Heer. Im Fall Crans-Montana sei der Eventualvorsatz «unwahrscheinlich». Entsprechend stehen maximal 4,5 Jahre Strafe im Raum.

Sind unsere Gesetze zu lasch?

Wie viele Opfer von einer Straftat betroffen werden, tangiert nach Schweizer Strafrecht das Strafmass nicht primär. Heer: «Aufgrund des grossen Schadens in Crans-Montana wird die Strafe höher sein, aber nicht im Verhältnis zur Opferzahl.» Wollte man dies anders, müsste der Gesetzgeber durch eine Gesetzesänderung eingreifen, was Heer nicht als notwendig erachtet. «Dann müssten wir sehr viel mehr Menschen ins Gefängnis stecken.»

Die Arbeit der Walliser Generalstaatsanwaltschaft wird scharf kritisiert. Zu Recht?

Seit hundert Tagen stehen nicht nur die Bar-Betreiber und die Gemeinde in der öffentlichen Kritik. Zögerliche U-Haft-Anordnung, dann die Entlassung auf Kaution, der Umgang mit sensiblen Daten liessen Kritik an der Staatsanwaltschaft regelmässig aufflammen. Für Marianne Heer kein Grund, die Arbeit von Generalstaatsanwältin Beatrice Pilloud und Co. infrage zu stellen. «Sie machen einen guten Job», findet Heer. Aber: «Eine transparente Kommunikation wäre zwingend und das tut sie nicht.»

Blick-Chefredaktor Rolf Cavalli forderte Anfang Jahr: «Nehmt dem Wallis den Fall weg!» Bis heute ermitteln die Walliser. Die ehemalige Luzerner Oberstaatsanwältin findet: «Pilloud hätte den Fall einer ausserkantonalen Staatsanwaltschaft übergeben müssen.» Wenn bloss ein Verdacht der Verbundenheit besteht, soll dieser aus dem Weg geräumt werden. Heer: «Es hätte der Sache und dem Ansehen der Justiz geholfen. Doch: Jetzt ist es wohl zu spät und macht auch keinen Sinn mehr.»

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