Darum gehts
- Zürcher Mutter nennt Tochter Sinwar nach Hamas-Chef, sorgt für Aufsehen
- Instagram-Post zeigt Baby mit PFLP-Plakat, löst Irritationen aus
- Zivilstandesamt Zürich genehmigt Name, keine Kindeswohlgefährdung festgestellt
Jahia Sinwar (†61) war der Kopf hinter dem Hamas-Massaker vom 7. Oktober. Jetzt hat eine Zürcher Mutter ihr Baby nach dem Terror-Chef benannt: Das Mädchen heisst Sinwar.
Wie der «Tages-Anzeiger» berichtet, war dies kein Zufall. Die Mutter veröffentlichte einen Instagram-Post, in dem sie ihr Baby lächelnd auf dem Arm hält — im Hintergrund platzierte sie gut sichtbar ein Plakat der Volksfront zur Befreiung Palästinas (PFLP). Die Verbindung zu der als linksradikal eingestuften Organisation macht deutlich, woher sie die Vorliebe für den Namen hatte.
Zivilstandesamt sieht keine Bedenken
«Meine Tochter Sinwar», stellte sie ihr Kind unter dem mittlerweile gelöschten Post vor. Dass das Baby den Nachnamen eines Märtyrer-Terroristen als Vornamen bekam, führte auch im Umfeld der Mutter zu grossen Irritationen. Laut «Tages-Anzeiger» soll sogar eine Gefährdungsmeldung bei der Kesb eingegangen sein.
Das Zivilstandesamt in Zürich winkte den Namen hingegen durch — aus Unwissenheit? Eigentlich greift das Amt ein, wenn ein Name eine Zumutung für dessen Träger darstellt.
Zahlen sind tabu
In dem Terror-Namen Sinwar sahen die Beamten aber offenbar kein Problem für das Kindeswohl. Auf Anfrage teilte das Zivilstandesamt der Zeitung mit, dass die Prüfung keine Verletzung der Interessen des Kindes ergeben habe.
Wo also liegen in der Schweiz die Grenzen für zumutbare Babynamen? Grundsätzlich lehnen die Standesämter einzelne Buchstaben, Ziffern oder Sachbegriffe in Namen ab. Zudem muss aus mindestens einem der Vornamen das Geschlecht des Kindes ablesbar sein.
Jot
2017 sorgte ein Fall vor dem Verwaltungsgericht für Aufsehen. Ein Pärchen wollte seiner Tochter den vierten Namen J geben. Der einzelne Buchstabe hätte Urgrossmutter Johanna und Urgrossvater Josef die letzte Ehre erweisen sollen. Noch absurder: Das Pärchen gab die Aussprache Jot an, nicht etwa den geläufigeren Namen Jay. Das Urteil: Dieser Name wurde abgelehnt.
Tiktu Spring Hokkaidö
Einem anderen Elternpaar gelang es jedoch, den Namen ihres Sprösslings vor dem Kantonsgericht Freiburg zu verteidigen. Das Ehepaar liess sich von einer Japanreise im Frühling inspirieren — Tiktu Spring Hokkaidö nannten sie ihre 2020 geborene Tochter. Auch wenn der Vornamen nicht direkt auf ein Mädchen schliessen lässt, erlaubte das Gericht den Namen. Laut Begründung des Gerichts gäbe Tiktu keinen direkten Anlass dazu, die Namensträgerin zu verspotten.
Mäuschen
Es ist erlaubt, seine Kinder nach Fantasyfiguren zu benennen — zum Beispiel nach Khaleesi aus der US-Serie «Game of Thrones». Jedoch hört der Spass bei Tieren auf. Wie Alexander Wernli vom Zivilstandesamt Basel-Stadt gegenüber Blick mitteilte, mussten Eltern schon davon abgehalten werden, ihren Kindern Namen wie Mäuschen zu geben.