Gericht billigt ungewöhnlichen Namen
Freiburger Eltern dürfen Kind Tiktu Spring Hokkaidö nennen

Ein kreativer Mädchenname sorgt im Kanton Freiburg für Knatsch. Nun erhielten die Eltern vor Gericht Recht.
Publiziert: 20.07.2021 um 09:50 Uhr
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Aktualisiert: 20.07.2021 um 16:40 Uhr
Das Kantonsgericht Freiburg billigt einen ungewöhnlichen Mädchennamen.
Foto: Getty Images

Spezielle Namen für Neugeborene haben in der Promi-Szene Tradition. Tesla-CEO Elon Musk (49) etwa nannte sein Kind X AE A-XII und sorgte damit für Aufsehen.

Allerdings: Kuriose Namen gibt's auch fernab der Promis. Ein Paar aus dem Kanton Freiburg etwa entschied sich im April 2020 für den Namen Tiktu Spring Hokkaidö. Bei der Namenswahl für das frisch geborene Mädchen liessen sich die Eltern von ihren Reisen und ihrer Fantasie leiten. Spring etwa leitet sich von Frühling und den damit verbundenen positiven Gefühlen ab, Hokkaidö ist der Name einer japanischen Insel.

Doch die Namensgebung sorgte für Knatsch. Die Freiburger Behörden lehnten die kreative Erfindung der Eltern ab. Die Begründung: Der Vornamen Tiktu lasse keine Rückschlüsse auf das Geschlecht zu. Zudem laufe das Kind Gefahr, wegen seines Namens diskriminiert zu werden.

Eltern geben in einem Punkt nach

Die Eltern waren damit nicht einverstanden. Vor dem Kantonsgericht sagten sie, sie hätten sich die Auswirkungen des Namens gut überlegt. Zudem gebe es diverse Vornamen, die nicht auf das Geschlecht schliessen liessen.

Das Kantonsgericht hält in seinem Urteil fest, dass der Name Tiktu zwar ungewöhnlich sei. Allerdings deute nichts darauf hin, dass der Vorname seiner Trägerin «besonderem Spott» aussetzt. Der Namenseintrag sei daher gerechtfertigt.

Einzig in einem Punkt mussten die Eltern nachgeben. Ursprünglich hätte der Namen der Tochter auf Goodall enden sollen. Dies in Anlehnung an die Verhaltensforscherin Jane Goodall. Da ein Nachname allerdings nicht als Vorname verwendet werden darf, verzichten die Eltern darauf. (zis)

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