Viele Pensionskassen zahlen weniger Zins
Stellenwechsel mitten im Jahr kann dich viel Geld kosten

Wechselt jemand mitten im Jahr die Stelle oder tritt in den Ruhestand, zahlen viele Pensionskassen einen tieferen Zins auf das Alterskapital. Das kann zu hohen Rentenverlusten führen. Ein Experte plädiert nun für «radikale Fairness» mit einem gleichen Zins für alle.
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Wer unter dem Jahr die Stelle wechselt, erhält bei vielen Pensionskassen weniger Zins aufs Alterskapital.
Foto: Sven Thomann

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Die Altersguthaben wurden 2025 im Schnitt mit 4,3 Prozent verzinst
  • Bei unterjährigen Stellenwechseln sinkt der Zins vielerorts auf den BVG-Mindestzins von 1,25 Prozent
  • Differenz kann zu happigen Rentenverlusten führen, besonders bei häufigen Wechseln
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Ruedi StuderBundeshaus-Redaktor

Wer in einer Pensionskasse versichert ist, durfte sich letztes Jahr meist über einen satten Zustupf freuen. Die durchschnittliche Verzinsung der Altersguthaben betrug 4,3 Prozent, wie die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge in ihrem Jahresbericht festhält. Bei einem Alterskapital von 300'000 Franken sind 12'900 Franken zusätzlich auf dem Konto. 

So richtig freuen darf sich aber nur, wer bis Ende Jahr in der Firma ist. Wer nämlich zwischendurch die Stelle wechselt oder pensioniert wird, erhält bei den meisten Vorsorgeeinrichtungen nur den sogenannten «unterjährigen» Zins aufs Konto geschlagen. Dabei handelt es sich oft nur um den aktuellen BVG-Mindestzins von 1,25 Prozent. Bei 300'000 Franken gibt es also nur 3750 Franken dazu. Bei höherem Alterskapital steigt die Zinseinbusse damit rasch mal über 10'000 Franken. 

Wechselt man alle paar Jahre die Stelle, akzentuiert sich die Problematik. Besonders betroffen sind auch Temporärangestellte: Mit den häufigen Stellenwechseln summieren sich die Zinsverluste, wodurch bei der Pensionierung eine tiefere Rente resultiert. Ein Umstand, der vielerorts für Ärger sorgt. 

«Auch bei Verzinsung radikale Fairness»

Marius Osterfeld (40), Stiftungsratspräsident der Stiftung 2. Säule Swissstaffing, geht diese Zinspolitik gegen den Strich. «Jeder Franken, der von den Versicherten eingebracht wird, hat Anspruch auf eine gute Verzinsung – auch unterjährig», sagt er. Die Stiftung hat sich deshalb entschieden, den gleichen Zins für alle im Voraus festzulegen, unabhängig vom Austrittszeitpunkt. «Die zweite Säule ist zentral für die Altersvorsorge, deshalb braucht es auch bei der Verzinsung radikale Fairness.»

Aktuell gibt es bei Swissstaffing 3,75 Prozent Zins. Osterfeld hat von Experten berechnen lassen, was ein höherer unterjähriger Zins im Vergleich zum Mindestzins bei einem Austritt per Ende November ausmacht. Die Berechnungen gelten für einen versicherten Lohn im BVG-Obligatorium samt Koordinationsabzug, dies bei einer Pensionierung mit 65. 

Rentenverlust von Tausenden Franken

Bei einem Jahreslohn von 58'500 Franken und einem Altersguthaben von rund 224'000 Franken beträgt der Mindestzins 2566 Franken, jener bei Swissstaffing 7698 Franken. Die jährliche Altersrente würde im Swissstaffing-Modell damit um 349 Franken höher ausfallen. Bei einem Lohn von 110'000 Franken und rund 584'000 Franken Alterskapital macht die Zinsdifferenz gut 10'000 Franken aus. Bei der Altersrente beträgt der Unterschied damit 910 Franken.

«Bei häufigen Stellenwechseln verschärft sich die Problematik weiter, womit die jährliche Altersrente um mehrere Tausend Franken tiefer ausfallen kann», sagt Osterfeld. «Das gilt ebenso, je höher die realen Zinsen über dem Mindestzins liegen.» Tatsächlich haben einige Kassen aktuell weit über 5 Prozent gesprochen, was entsprechend einschenkt – oder bei unterjährigen Wechseln eben nicht. Dadurch werden die Rentenverluste noch höher und können in die Tausende von Franken gehen.

«Gerade bei einer hohen Fluktuation braucht es mehr Gleichbehandlung», findet Osterfeld. Er plädiert dafür, dass sich die Vorsorgeeinrichtungen dieser Problematik annehmen. «Eine gute Verzinsungspolitik ist nicht nur zum Vorteil der Versicherten, sondern auch der Arbeitgeber.»

Unter dem Jahr «vorsichtig»

In der Branche ist die Problematik bekannt. «Insbesondere in Jahren mit hoher Verzinsung wird dieser Punkt immer wieder diskutiert», sagt Nico Fiore (33) vom Pensionskassenverband Interpension. Er zeigt Verständnis dafür, dass die unterschiedliche Verzinsung von den Betroffenen «als unbefriedigend wahrgenommen werden kann». 

Der definitive Zinsentscheid einer Pensionskasse hänge in der Praxis aber wesentlich von der effektiven Anlageperformance des laufenden Jahres ab. «Diese kann realistischerweise erst gegen Jahresende abschliessend beurteilt werden», so Fiore. Unterjährig arbeite man daher mit einem vorsichtigeren Zinssatz. «Gerade weil die Kapitalerträge in der beruflichen Vorsorge eine so zentrale Rolle spielen, ist eine vorsichtige und nachhaltige Festlegung der Verzinsung wichtig.»

Eine identische Verzinsung über das ganze Jahr hinweg sei zwar «grundsätzlich denkbar», so Fiore. Dafür müssten die Kassen den Zinssatz aber bereits frühzeitig verbindlich festlegen. «Gerade in volatilen Marktphasen würde dies die Flexibilität der Einrichtungen deutlich reduzieren und zusätzliche Risiken schaffen.»

Beide Modelle würden gewisse Vor- und Nachteile mit sich bringen, sagt Fiore. Zentral ist für ihn: «Versicherte müssen nachvollziehen können, welche Regeln gelten und welche Auswirkungen ein Stellenwechsel allenfalls auf ihre Vorsorgesituation haben kann. Ein genauer Blick auf die Vorsorgelösung des neuen Arbeitgebers lohnt sich deshalb allemal.»

SGB-Lampart fordert höheren Mindestzins

Gewerkschaftsbund-Chefökonom Daniel Lampart (57) wertet die Swissstaffing-Lösung der Personalverleiher als positiv. «Das Thema Stellenwechsel ist bei den Temporären besonders bedeutend», sagt er. Allerdings erfordere diese Lösung auch entsprechende Rückstellungen.

«Letztlich ist das Problem der zu tiefen unterjährigen Verzinsung auch ein Problem des BVG-Mindestzinses, der deutlich unter der effektiven Verzinsung liegt», sagt er. Deshalb hat der Gewerkschaftsbund auch immer wieder eine spürbare Erhöhung des Mindestzinses verlangt. «Die Lebensversicherer waren dagegen», bedauert Lampart. «Der Bundesrat hat ihn letztlich nicht erhöht.»

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