Bundesrat muss liefern
Neuer Anlauf für «kleine» Pensionskassen-Reform

Die Beitragssätze glätten, den Sparbeginn früher ansetzen und Teilzeitbeschäftigte besser versichern. Mit dieser Stossrichtung beauftragt der Ständerat den Bundesrat, einen Bericht für eine neue Revision der beruflichen Vorsorge vorzulegen.
Kommentieren
1/7
Der Ständerat will die Basis für eine «kleine» Pensionskassen-Reform legen.
Foto: Getty Images

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Ständerat verlangt vom Bundesrat neuen Bericht zur zweiten Säule
  • Dieser soll Basis für eine «kleine» Pensionskassen-Reform legen
  • Fokus auf Beitragssätze, Kompensationen, Teilzeitbeschäftigte und früheren Sparbeginn
RMS_Portrait_AUTOR_1047.JPG
Ruedi StuderBundeshaus-Redaktor

Es war ein Debakel mit Ansage für Wirtschaftsverbände und bürgerliche Parteien: 67 Prozent des Stimmvolks lehnten 2024 die umstrittene Pensionskassen-Reform ab. Einmal mehr wurde die geplante Senkung des Umwandlungssatzes zur unüberwindbaren Hürde.

Mittlerweile sind die Wunden geleckt, sodass der Ständerat bei der beruflichen Vorsorge (BVG) einen neuen Anlauf ins Auge fasst. So hiess er am Montag ohne Gegenstimmen einen Vorstoss seiner Sozialkommission gut, der das Verbesserungspotenzial in der zweiten Säule ausloten will. 

Ständerat gibt Fokus vor

SP-Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider (62) muss nun in einem Bericht Lösungsansätze aufzeigen, wie sich das BVG punktuell modernisieren lässt. Dabei gibt der Ständerat auch gleich den Fokus vor:

  • Beitragssätze: Die Beitragssätze für die sogenannten Altersgutschriften sollen reduziert und geglättet werden – heute liegen diese auf vier Stufen verteilt je nach Alter zwischen 7 und 18 Prozent des beitragspflichtigen Lohns. Dabei soll insbesondere der höchste Satz gesenkt werden, damit ältere Arbeitnehmende auf dem Arbeitsmarkt bessere Chancen haben.
  • Kompensation: Sinken die Beitragssätze bei den Älteren, kann die betroffene Übergangsgeneration weniger Alterskapital aufbauen, womit die Renten sinken würden. Um dies zu verhindern, sollen auch gleich allfällige Kompensationsmassnahmen samt Gegenfinanzierung beleuchtet werden.
  • Sparbeginn: Weiter soll abgeklärt werden, ob mit dem Alterssparen früher begonnen werden soll. Junge Arbeitnehmende zahlen heute erst ab 25 Jahren in die Pensionskasse ein. Mit einem früheren Beginn könnten Junge ein höheres Alterskapital erzielen.
  • Teilzeitbeschäftigung: Ein wichtiges Thema in der gescheiterten Reform war die Verbesserung der Situation von Mehrfach- und Teilzeitbeschäftigten. Auch hier soll der Bundesrat eine neue Auslegeordnung machen, besonders mit Blick auf eine Absenkung der Eintrittsschwelle und des Koordinationsabzugs.
  • Freiwilliges Sparen: Der Bericht soll auch aufzeigen, mit welchen Möglichkeiten sich das freiwillige Sparen verbessern lässt.

Finger weg vom Umwandlungssatz

Von der Senkung des Mindestumwandlungssatzes hingegen lässt der Ständerat die Finger. Nicht ohne Grund, dürfte dieser Streitpunkt doch massgeblich zum Scheitern der letzten Reform beigetragen haben. 

Stattdessen will die kleine Kammer mit dem geforderten Bericht die Basis für eine neue Reform schaffen – eine «kleine» Revision, wie die zuständige Sozialkommission erklärt. Diese soll nicht nur eine Gesamtsicht bieten, sondern auch die Finanzierungsproblematik angehen. 

Um diesen Resultaten nicht vorzugreifen, wurden verschiedene Einzelvorstösse abgelehnt oder zurückgezogen, die punktuelle Anpassungen in der zweiten Säule verlangten. Bachab geschickt wurde etwa mit 30 zu 9 Stimmen die Motion von SP-Ständerat und Gewerkschaftsboss Pierre-Yves Maillard (58, VD), der einen regelmässigen Teuerungsausgleich forderte. 

Was sagst du dazu?
Heiss diskutiert
    Meistgelesen