Darum gehts
- Schweizer Sicherheitslage verschlechtert, NDB soll mehr Überwachungsbefugnisse erhalten
- Neue Massnahmen: Abhören und Durchsuchungen auch gegen extremistische Gewalt erlaubt
- Ständerat stimmt zu, Gesetz wegen Differenzen mit Nationalrat noch nicht final
Hybride Konfliktführung, erhöhte Terrorgefahr, gewalttätiger Extremismus – die Sicherheitslage der Schweiz habe sich weiter verschlechtert, warnt der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) regelmässig. Entwarnung sei nicht in Sicht.
Auch Verteidigungsminister Martin Pfister (63) sprach am Mittwoch im Ständerat von einer verschärften Bedrohungslage. Deshalb will die Politik nicht nur die Armee aufrüsten. Auch der NDB soll mehr Kompetenzen erhalten, um Gefahren möglichst frühzeitig erkennen zu können.
Überwachung soll ausgeweitet werden können – etwas
Wie bereits der Nationalrat stimmt daher auch der Ständerat mit deutlichem Mehr für die Teilrevision des Nachrichtendienstgesetzes. Damit soll der Geheimdienst vor allem seine Überwachungsmöglichkeiten ausweiten können.
So sollen Massnahmen wie das Abhören von Telefongesprächen oder die Durchsuchung von Räumen künftig auch im Kampf gegen gewalttätigen Extremismus möglich sein. Heute sind die sogenannten genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen nur erlaubt, wenn es um Terrorismus, Spionage oder Angriffe auf kritische Infrastrukturen geht.
Es gehe darum, eine Balance zu finden zwischen der Wirksamkeit der Massnahmen und dem Schutz der Grundrechte der Bevölkerung, mahnte Grünen-Ständerat Mathias Zopfi (42). Als Präsident der vorberatenden Sicherheitskommission betonte aber auch er, dass es wegen der verschärften Sicherheitslage gelte, Lücken im Gesetz zu schliessen.
Ausweitung geht kleiner Kammer zu weit
Das sieht zwar auch der Ständerat so. Doch in einem wichtigen Punkt hat er den Bundesrat zurückgepfiffen. So sollte dem NDB wieder erlaubt werden, Informationen über die politische Betätigung einzelner Personen oder Organisationen einzuholen, falls dies zu ihrem Schutz nötig sei. Für die kleine Kammer ist das ein unnötiger Eingriff in die persönlichen Grundrechte.
Auch die Beteuerungen von Bundesrat Pfister, es gehe hier nicht darum, dass der Dienst flächendeckend Informationen über politische Aktivitäten einholen dürfe, konnte die Mehrheit des Ständerats nicht überzeugen. Gleichzeitig betonte Pfister auch, dass parallel die Aufsicht über den NDB ebenfalls gestärkt werden soll.
Noch aber ist das Gesetz nicht endgültig unter Dach und Fach. Weil der Ständerat die Informationsbeschaffung über die politischen Aktivitäten von Personen und Organisationen aus dem Gesetz gestrichen hat, besteht eine Differenz zum Nationalrat. Nun muss sich dieser nochmals über das Gesetz beugen.