Darum gehts
- Bundesgericht entscheidet gegen Nachrichtendienst im Fall Rimoldi und Mass-Voll
- Geheimdienst sammelte acht Artikel und führte eine Datenbank über ihn
- Nachrichtendienst muss Argumentation über Geheimhaltung detaillierter begründen, entscheidet Bundesgericht
Es ist eine Schlappe für die Berner Schlapphüte: Der Schweizer Nachrichtendienst hat vor Bundesgericht gegen Nicolas A. Rimoldi (31) und seine Mass-Voll-Bewegung verloren. Rimoldi war während Covid als Massnahmenkritiker bekannt geworden. Seither nennt er sich «Bürgerrechtler» und tritt auch an Demonstrationen mit Vertretern sehr rechter Kreise auf. Der Nachrichtendienst setzte ihn in der Folge unter Beobachtung – wegen einer möglichen Gefährdung der inneren Sicherheit.
Allzu viel mehr wollte der Geheimdienst dazu nicht sagen, als Rimoldi mehr Infos über die zu ihm bearbeiteten Daten wollte. Bekannt wurde: Acht Presse- und Agenturmeldungen hatte der Geheimdienst über ihn gesammelt. Zudem führt er einen Eintrag über Rimoldi in einer Datenbank, mit der Bund und Kantone etwa vor Demonstrationen die Gefährlichkeit einer Veranstaltung abzuschätzen versuchen. Man sah erste Anzeichen, dass die innere Sicherheit gefährdet sein könnte.
Bundesbehörden müssen nachbessern
Schliesslich zog Rimoldi vor Gericht. Er wollte, gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz, genauer wissen, was der Geheimdienst da hat. Doch der Bund verweigerte den Zugang. Rimoldi sollte die Presseartikel nicht sehen. Die Begründung: Das könnte zu viel sagen über die Arbeitsweise des Nachrichtendiensts. Und würde man preisgeben, an welchen Demonstrationen man wen beobachtet habe, gefährde das die innere Sicherheit, gerade mit Blick auf gewisse Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Deshalb müsse geheim bleiben, wer wann und wo beobachtet worden sei.
Diese Argumente genügen dem Bundesgericht aber nicht. Viel zu oberflächlich habe der Nachrichtendienst argumentiert, findet das Bundesgericht. Er muss nun in einer zweiten Runde mehr Informationen liefern, wenn der Fall wieder zurück ans Bundesverwaltungsgericht geht. Sonst dürfte die nächste Niederlage programmiert sein.
Nicolas Rimoldi sieht das Urteil als grossen Erfolg. Für ihn ist es auch ein Signal, dass der Nachrichtendienst zu weit gegangen sei und seine Kompetenzen überschritten habe. «Wir verlangen nun, dass sämtliche Akten ausgehändigt werden», sagt Rimoldi. «Die illegale Überwachung von Mass-Voll muss sofort eingestellt werden.»