Darum gehts
Gut 100 Tage noch, dann entscheidet das Stimmvolk über die Finanzierung der 13. AHV-Rente. Am Abstimmungssonntag vom 29. November klärt sich, ob der normale Mehrwertsteuersatz um 0,4 Punkte auf 8,5 Prozent steigen soll. Das würde jährlich 1,5 Milliarden Franken zusätzlich in die AHV-Kasse spülen.
Viel Geld also, das Konsumentinnen und Konsumenten für die «Dreizehnte» bezahlen müssten. Nun zeigen neue Berechnungen des Bundes, was der Mehrwertsteuer-Zuschlag für die einzelnen Haushalte bedeutet. Über alle privaten Haushalte gerechnet beträgt die Zusatzbelastung 180 Franken pro Jahr beziehungsweise 15 Franken pro Monat.
Das zeigt die Schätzung der Eidgenössischen Steuerverwaltung, gestützt auf die Haushaltsbudgeterhebung des Bundesamts für Statistik, die Blick auf Anfrage erhalten hat. Daraus geht hervor: Je höher das Haushaltseinkommen, umso mehr leisten die Betroffenen an die AHV.
Reiche zahlen mehr als Geringverdiener
Über alle Haushalte gesehen fallen auf ein monatliches Einkommen bis 4600 Franken im Schnitt nur 7 Franken zusätzlich an. Ein mittelständischer Haushalt muss mit gut 13 Franken rechnen. Bei hohen Einkommen ab 13'400 Franken Einkommen schlägt die höhere Mehrwertsteuer mit 28 Franken zu Buche. Bei einem Einpersonenhaushalt beträgt die berechnete Spannbreite je nach Einkommenskategorie 6 bis 18 Franken monatlich, bei Rentner-Haushalten 7 bis 25 Franken. Das Muster ist über alle Haushaltstypen klar: Reiche zahlen deutlich mehr an die AHV-Finanzierung als Geringverdienende.
Das hat einerseits damit zu tun, dass Gutverdienende tendenziell mehr konsumieren, gerade auch Luxusgüter und Dienstleistungen. Andererseits werden sowohl der Normalsatz als auch der Hotellerie-Sondersatz (von 3,8 auf neu 4 Prozent) erhöht, der reduzierte Satz für Lebensmittel, Medikamente oder Zeitungen hingegen bleibt auf dem heutigen Stand von 2,6 Prozent. Das schont Haushalte mit kleineren Einkommen.
SGB-Lampart: «Preis-Leistungs-Verhältnis phänomenal»
Für die AHV-Zusatzfinanzierung macht sich neben Mitte, SP und Grünen auch der Gewerkschaftsbund stark. Letzterer hat diese Woche die Ja-Parole gefasst. «Die AHV ist das solidarischste Sozialwerk der Schweiz», sagt SGB-Chefökonom Daniel Lampart (58). Eigentlich wären den Gewerkschaften zusätzliche Lohnprozente lieber gewesen. «Wir tragen die Mehrwertsteuererhöhung aber mit, damit die AHV-Finanzen im Gleichgewicht bleiben.»
Auch via Mehrwertsteuer würden Gutverdienende effektiv mehr zur AHV-Finanzierung beitragen als Geringverdienende. Zudem würden etwa jeweils rund 10 Prozent der Steuereinnahmen sowohl vom Finanzsektor als auch von ausländischen Touristen bezahlt. Dass der reduzierte Satz nicht erhöht werde, sei ebenfalls ein wichtiges Element.
«Aus sozialer Sicht findet auch mit dieser Lösung eine Umverteilung von oben nach unten statt», so Lampart. Wer sich einen Porsche für 200'000 Franken leisten könne, bekomme später keine höhere Maximalrente als Normalverdienende. «Für untere und mittlere Einkommen ist das Preis-Leistungs-Verhältnis phänomenal», unterstreicht der Gewerkschafter. «Für monatlich 5 bis 10 Franken pro Person erhält man später jedes Jahr eine Zusatzrente von gut 2000 Franken.»
FDP-Vincenz-Stauffacher will strukturelle Massnahmen
Für FDP-Co-Chefin Susanne Vincenz-Stauffacher (59) kommt die Mehrwertsteuererhöhung nicht in die Tüte. «Einmal mehr will Mitte-links den Konsum verteuern und den Mittelstand belasten», sagt sie. Auch wenn die Zusatzbelastung auf den ersten Blick moderat erscheine, dürfe man das Gesamtbild nicht aus dem Auge lassen. «Obwohl der Bund jährlich über 90 Milliarden Franken einnimmt, will er den Bürgerinnen und Bürgern erneut ans Portemonnaie. Das muss aufhören!»
Eine AHV-Reform, die einseitig auf Steuererhöhungen setze, werde ihre Partei niemals akzeptieren, macht Vincenz-Stauffacher klar. Anstatt die Probleme mit zusätzlichen Steuern zu übertünchen, brauche es strukturelle Massnahmen, um die AHV zu sichern. «Angesichts der demografischen Entwicklung führt kein Weg an einem höheren Rentenalter vorbei», sagt sie. Offen zeigt sie sich auch für ein Lebensarbeitszeitmodell. «Je länger wir damit zuwarten, umso schlechter ist es für die AHV und umso unfairer mit Blick auf die Generationengerechtigkeit.»
Doch egal, wie das Abstimmungsresultat am 29. November ausfällt: Im Dezember wird die 13. AHV-Rente erstmals ausbezahlt.