Darum gehts
- AHV und IV stehen vor grossen Finanzproblemen, Reformen dringend nötig
- IV-Topf könnte 2031 leer sein, AHV droht Milliardendefizit ohne Reform
- Über 2,6 Millionen Menschen beziehen AHV, IV-Schuldenberg bei 10,3 Milliarden Franken
Die AHV braucht Geld für die 13. Rente und bei der IV schmilzt das Vermögen rasant dahin. Das zeigen die aktuellen Finanzperspektiven des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV). Grosse Herausforderungen also, welche Doris Bianchi (51) als neue BSV-Direktorin zu meistern hat. Seit zehn Monaten ist die frühere Gewerkschafterin im Amt. Im Blick-Interview erklärt sie, wie es mit den beiden Sozialversicherungen weitergehen soll.
Blick: Frau Bianchi, am 29. November entscheidet das Stimmvolk über die Mehrwertsteuererhöhung zugunsten der AHV. Sind Sie nervös?
Doris Bianchi: Schon ein bisschen, weil diese Finanzierung nötig ist für die AHV. Das Volk wollte die 13. AHV-Rente – jetzt gilt es, sie zu finanzieren. Sonst rutscht die AHV in milliardenhohe Defizite ab. Das würde unser wichtigstes Sozialwerk destabilisieren. Daher ist die Mehrwertsteuererhöhung ein wichtiger Schritt.
Von rechts wird diese bekämpft. Was würde ein Nein bedeuten?
Ein Nein bringt keine Lösung, sondern verschlimmert die Situation. Es würde eine Spirale nach unten auslösen: Die Defizite werden immer grösser und die Reserven der AHV schwinden. Dann braucht es eine neue, grössere Reform. Wir werden um eine Zusatzfinanzierung nicht herumkommen.
Doch, mit einem höheren Rentenalter!
Das Stimmvolk hat sich gerade erst gegen eine generelle Rentenaltererhöhung ausgesprochen. Und beim Frauenrentenalter 65 war es ganz knapp und die Erhöhung ist noch nicht abgeschlossen. Ich gehe nicht davon aus, dass das Stimmvolk in nächster Zeit bereit ist, das Referenzalter zu erhöhen.
FDP und SVP fordern strukturelle Massnahmen. Etwas mehr Mehrwertsteuer und ein schrittweise erhöhtes Rentenalter wären ein fairer Kompromiss.
Die Realität in der heutigen Arbeitswelt ist doch, dass sich viele über 55 vor einem Jobverlust fürchten und jene, die es sich leisten können, sich in eine Frühpensionierung retten. Eine solche Mischlösung würde die Mehrheitsfähigkeit einer Reform gefährden. Mit der AHV-Reform 2030 wollen wir erreichen, dass es normal wird, über 65 hinaus zu arbeiten. Man muss Schritt für Schritt vorgehen, um die Leute auf diesen Weg mitzunehmen. Aber ohne die Arbeitgeber wird es nicht gehen.
Gibt es am 29. November ein Nein, hat die AHV im Jahr 2040 nur noch 17 statt 40 Milliarden im Topf. Wäre das wirklich so schlimm?
Wir dürfen es bei der AHV nicht «tschädere» lassen! Dieser Topf ist nicht da, um sich daraus zu bedienen. Die Reserven der AHV haben frühere Generationen mit ihren Beiträgen geschaffen. Die Reserve der AHV muss so gross sein, dass man notfalls die Renten eines ganzen Jahres auszahlen könnte. Derzeit erhalten über 2,6 Millionen Menschen eine AHV-Rente. Diese Renten dürfen wir nicht aufs Spiel setzen in der Hoffnung, dass es wieder besser kommt. Die AHV muss stabil finanziert werden. Das sind wir den Rentenbezügern, aber auch der jüngeren Generation schuldig.
Auch bei einem Ja zur Mehrwertsteuererhöhung sind die Kosten der «Dreizehnten» nur halbwegs gedeckt. Wie wollen Sie das korrigieren?
Genau deshalb hat der Bundesrat bei der AHV 2030 verschiedene Varianten für die Finanzierung vorgesehen. Die Reform ist derzeit in der Vernehmlassung. Im Frühling 2027 folgt die Botschaft des Bundesrats.
Warum versucht man es nicht mit einer alternativen Finanzierung, wie etwa einer Erbschafts- oder Grundstückgewinnsteuer?
Neue Finanzierungsideen haben es in Volksabstimmungen schwer. Und bis neue Steuern bereit wären, braucht es Zeit. Aber Diskussionen um andere Finanzierungsquellen müssen weitergeführt werden.
Bei der AHV dürfen Sie auf eine Lösung hoffen. Das grosse Sorgenkind aber ist die Invalidenversicherung. Der IV-Topf leert sich rasant!
Bei der IV ist der Handlungsdruck gross. Wir haben eine strukturell unterfinanzierte Versicherung, obwohl es viele Reformen gegeben hat. Wir haben mehr Anmeldungen und mehr Neurenten als erwartet, und zwar in allen Altersgruppen. Was uns besonders Sorgen macht, ist der Anstieg bei jungen Menschen – häufig aufgrund von psychischen Erkrankungen.
Sind Junge weniger belastbar als früher – oder was steckt dahinter?
Die IV-Stellen prüfen die Anmeldungen sorgfältig. Arbeitswelt und Gesellschaft haben sich aber gewandelt, mit mehr Stress und neuen psychischen Erkrankungen. Es gibt auch Änderungen in der Rechtsprechung, etwa indem Sucht im IV-Verfahren behandelt wird wie eine Krankheit.
Mit einer IV-Revision wollen Sie die Problematik angehen. Wann geht es los?
Aufgrund der kritischen finanziellen Lage ziehen wir die Vernehmlassung zur Integrationsreform auf den Herbst vor. Neben der Finanzierung stehen dabei die jungen Menschen im Fokus, zum Beispiel mit einer neuen Integrationsleistung.
Diese würde rund 1000 Franken monatlich betragen. Was ist die Idee dahinter?
Die Integrationsleistung ist keine Rente. Wir wollen Jungen eine Perspektive geben, die aktuell nicht eingliederungsfähig sind, aber ein Eingliederungspotenzial haben. Wir wollen sie in ihrem Werdegang enger begleiten – auch während einer medizinischen Behandlung – und die Integration verstärken, um sie möglichst wieder in den Arbeitsmarkt zu bringen. Damit wollen wir verhindern, dass sie in der Rente landen.
Hilft das der IV auch finanziell?
Die Integrationsleistung ist keine Sanierungsmassnahme! Es ist eine Investition in die Betroffenen. Mittelfristig sind jedoch Einsparungen zu erwarten.
Wie ist die IV dann noch zu retten? Der Bundesrat pocht auf Sparmassnahmen.
Diesen Auftrag nehmen wir sehr ernst. Wir prüfen verschiedene Möglichkeiten. Etwa auch, wie die Abläufe in der Verwaltung effizienter gestaltet werden können. Spart man aber bei den IV-Renten – im Schnitt beträgt diese 1500 Franken monatlich –, kann dies zu Verlagerungseffekten führen. Hin zu den Ergänzungsleistungen oder zur Sozialhilfe beispielsweise. Ehrlicherweise ist eine IV-Sanierung ohne Zusatzfinanzierung nicht möglich. Nötig wäre eine Erhöhung der Lohnbeiträge um etwa 0,2 Prozentpunkte.
Ohne Gegenmassnahmen ist der IV-Topf 2031 leer. Gibt es dann keine Rente mehr?
Die Renten sind garantiert in der Schweiz. Niemand muss befürchten, dass die Rente oder andere Leistungen der IV nicht mehr bezahlt werden. Es gab auch in der Vergangenheit kritische Situationen für die IV. Da hat man sich immer zu Revisionen mit einnahmen- und ausgabenseitigen Massnahmen zusammengerauft. Angesichts der hohen Bedeutung der IV wird dies auch diesmal der Weg sein.
Selbst wenn dies klappt, schiebt die IV weiterhin einen Schuldenberg von 10,3 Milliarden Franken vor sich her. Geld, welches die AHV zugute hat.
Jetzt steht die Stabilisierung der IV im Vordergrund. Wenn wir das geschafft haben, dann denken wir an die Entschuldung.
Zudem muss die IV jährlich Schuldzinsen von rund 200 Millionen an die AHV zahlen. Ein Vorstoss verlangt nun, dass der Bund diese Kosten stemmt.
Dieser Zins lastet auf der IV. 2025 machte er die Hälfte des Umlagedefizits aus. Es stellt sich aber die Frage, ob eine Übernahme durch den Bund wirklich der richtige Weg ist. Sicher wird die Verzinsung in der Integrationsreform ein Thema. Der heutige Zinssatz von 2 Prozent ist zu hoch.