Darum gehts
- IV-Finanzen verschlechtern sich rapide
- Zusatzfinanzierung durch Lohnbeiträge soll nur im Notfall möglich sein
- Höhere Mehrwertsteuer zum Schuldenabbau vom Tisch
Während sich bei der AHV die Finanzperspektiven verbessern, sieht es bei der Invalidenversicherung (IV) düster aus. Ohne Gegenmassnahmen verschlechtern sich die Finanzen rapide. Der Bund rechnet in den nächsten Jahren mit Betriebsdefiziten von jährlich 200 bis 400 Millionen Franken. Der mit knapp 4 Milliarden Franken gefüllte IV-Fonds ist bis 2039 geleert. Zudem schiebt die IV einen happigen Schuldenberg vor sich her – 10,3 Milliarden Franken muss sie der AHV noch zurückzahlen!
SP-Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider (62) möchte die Finanzen mit der nächsten IV-Reform wieder ins Lot bringen. Jetzt kommt ans Licht: Während sie mit einer verstärkten beruflichen Eingliederung mittelfristig Geld einsparen will, pochte sie auch auf zusätzliche Einnahmen. Mit vier Massnahmen wollte sie nicht nur die IV-Finanzen sichern, sondern auch die IV-Schulden bei der AHV abbauen. Das geht aus Dokumenten zur verwaltungsinternen Ämterkonsultation hervor, die Blick gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz vorliegen.
Lohnprozente und Mehrwertsteuer
Zur IV-Stabilisierung schlug die Sozialministerin eine unbefristete Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,1 Prozentpunkte ab 2031 vor. Die Zusatzfinanzierung sollte rund 500 Millionen Franken jährlich einbringen und die langfristige Liquidität der IV sichern.
Zur Rückzahlung der IV-Schuld sollte die Mehrwertsteuer von 2031 bis 2040 befristet um 0,1 Prozentpunkte erhöht werden. Das würde jährlich rund 300 Millionen Franken einbringen, ab 2035 sogar 400 Millionen. Schon von 2011 bis 2017 wurde die Mehrwertsteuer zum IV-Schuldenabbau genutzt. Dank einer befristeten Erhöhung um 0,4 Prozentpunkte konnte die IV fast 5 Milliarden Franken zurückbezahlen. Baume-Schneider wollte sich erneut an diesem Vorbild orientieren.
Weiter sollte der Bund die Schuldzinsen von aktuell jährlich rund 200 Millionen Franken übernehmen, die die IV der AHV zahlen muss. Eine technische Anpassung des Bundesbeitrags sollte der IV zudem weitere Einnahmen ermöglichen, was 2035 60 Millionen eingebracht hätte.
Baume-Schneiders Vorschlag zerpflückt
Doch ihre Bundesratskollegen machten Baume-Schneider einen Strich durch die Rechnung. Sie zerpflückten das Finanzpaket und drückten der SP-Magistratin stattdessen einen Sparauftrag aufs Auge. Sie soll demnach alle möglichen Massnahmen treffen, «damit eine Zusatzfinanzierung für die IV nicht notwendig wird», wie der Bundesrat Mitte Februar beschlossen hat.
Grosses Sparpotenzial scheint allerdings unrealistisch. So dürfte Baume-Schneider trotzdem noch mehr Geld bekommen. «Sollte dies nicht genügen, schlägt der Bundesrat vor, die Lohnbeiträge um 0,1 bis 0,2 Prozentpunkte zu erhöhen», schiebt die Landesregierung in ihrer Mitteilung zu den Reformleitlinien nämlich hinterher.
Dabei sieht der Bundesrat auch die Einführung eines Interventionsmechanismus für den Fall vor, «dass die Reform die finanzielle Situation der IV nicht zu stabilisieren vermag». Zudem soll Baume-Schneider Anpassungen beim Bundesbeitrag und bei den Schuldzinsen anpacken. Bei Letzteren geht es aber nicht mehr darum, dass der Bund diese übernimmt, sondern dass der vergleichsweise hohe Zinssatz von heute 2,1 Prozent gesenkt wird.
Mehrwertsteuererhöhung vom Tisch
Von einer befristeten Mehrwertsteuererhöhung zum Abbau der IV-Schuld hingegen ist keine Rede mehr. Diese Massnahme stiess insbesondere bei der Eidgenössischen Finanzverwaltung im Finanzdepartement von Karin Keller-Sutter (62) auf Widerstand, die in der Ämterkonsultation den Verzicht forderte.
Die Reduktion der IV-Schuld «ist nicht dringlich und rechtfertigt unserer Ansicht nach keine zusätzliche Mehrwertsteuererhöhung», argumentierte die Finanzverwaltung. «Die Rückzahlung der IV-Schuld ist aus unserer Sicht nicht absolut prioritär, solange diese Schuld nicht ein ernsthaftes Problem für die AHV wird.»
Sie verwies zudem darauf, dass die Mehrwertsteuer auch für andere Bereiche zur Debatte steht – etwa für die 13. AHV-Rente oder die Armee. Da erscheine es «unklug, diese Steuer zusätzlich und vermeidbar zu belasten». Das vermochte die Mehrheit im Bundesrat offenbar zu überzeugen.
Baume-Schneider muss dem Bundesrat nun bis Ende Jahr einen Vernehmlassungsentwurf für die neue IV-Revision vorlegen. Insbesondere aufgrund des Finanzbedarfs sollen die Arbeiten dabei in enger Abstimmung mit den Gesetzgebungsarbeiten zur nächsten AHV-Reform 2030 erfolgen.