FDP-Müller pocht auf vollständige Rückzahlung
IV schuldet der AHV 10 Milliarden Franken!

Mit 10,3 Milliarden Franken steht die IV bei der AHV in der Kreide. Eine Rückzahlung rückt in immer weitere Ferne. FDP-Ständerat Damian Müller macht nun Druck. Die IV-Schuld soll bis spätestens 2045 vollständig getilgt werden.
Publiziert: 12:36 Uhr
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Aktualisiert: 12:50 Uhr
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Die IV schuldet der AHV 10 Milliarden Franken.
Foto: Keystone

Darum gehts

  • IV schuldet AHV 10 Milliarden Franken. FDP-Ständerat fordert Rückzahlung bis 2045
  • Schuldenabbau ohne zusätzliche Massnahmen unrealistisch
  • Fast die Hälfte der IV-Neurenten aufgrund psychischer Erkrankungen
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Ruedi StuderBundeshaus-Redaktor

55,4 Milliarden Franken – so viel Geld lag Ende 2024 im AHV-Fonds. Theoretisch. Effektiv sind es rund 10 Milliarden weniger. Diese Summe schuldet nämlich die Invalidenversicherung (IV) der AHV. Und das schon seit Jahren. FDP-Ständerat Damian Müller (40, LU) will das ändern. Per Vorstoss fordert er, dass die IV ihre Schulden bei der AHV bis spätestens 2045 zurückzahlen muss.

Dass die IV der AHV überhaupt Geld schuldet, hat mit einer Entflechtung der Sozialversicherungskassen zu tun. Der separate IV-Fonds wurde 2011 gegründet und mit einem Darlehen des AHV-Fonds über 15 Milliarden gespeist.

Diese Schuld sollte nach und nach abgebaut werden, was zu Beginn auch gelang. Dank einer auf sieben Jahre befristeten Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte konnte die IV bis 2017 fast 5 Milliarden Franken zurückbezahlen. Seither liegt die Schuldenlast konstant bei 10,3 Milliarden.

Finanzperspektiven verschlechtern sich

Vor der Corona-Krise rechnete der Bund noch damit, dass die IV-Schuld bis 2032 getilgt sein würde. Vor vier Jahren korrigierte er seine Prognose, wonach die vollständige Rückzahlung an die AHV je nach Szenario zwischen 2037 und 2045 zu erwarten sei.

Tempi passati! Angesichts der jüngsten IV-Finanzperspektiven dürfte es ohne Gegenmassnahmen noch länger dauern. Das Bundesamt für Sozialversicherungen geht in einem mittleren Szenario davon aus, dass die Schuld im Jahr 2035 noch immer bei 9,2 Milliarden Franken liegen wird, im besten Fall bei 5,3 Milliarden.

«Situation ist besorgniserregend»

Das Thema kommt im Bundeshaus zwar regelmässig aufs Tapet. Passiert ist bisher aber nichts. Nun versucht Müller einen neuen Anlauf. «Die Situation ist besorgniserregend», sagt er zu Blick. Selbst bei gleichbleibender Neurentenquote sei der Schuldenabbau ohne zusätzliche Massnahmen völlig unrealistisch.

Aktuell steigt die Neurentenquote wieder an und ist so hoch wie seit 2006 nicht mehr. Gerade im Nachgang zur Corona-Krise hat der Anteil psychischer Erkrankungen nochmals zugenommen und macht mittlerweile fast die Hälfte der IV-Neurenten aus. Bei jungen Menschen dürfte die Problematik sogar noch zunehmen.

Neue IV-Revision geplant

Der Bundesrat ist sich der Herausforderung bewusst. SP-Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider (61) hat von ihren Gspänli jüngst den Auftrag gefasst, Massnahmen für eine verstärkte Integration in den Arbeitsmarkt zu prüfen. Zudem soll sie bis Anfang 2026 analysieren, wie die IV entschuldet werden könnte. Ebenso, ob eine Zusatzfinanzierung nötig wird.

Hier klinkt sich auch Müller mit seinem Vorstoss ein. Er will den Bundesrat hauptsächlich auf ausgabenseitige Massnahmen verpflichten. «Als Leitlinie gilt ‹Integration vor Rente›, daher braucht es weitere strukturelle Massnahmen», macht der Luzerner klar. «Weitere Beitragserhöhungen hingegen sind der falsche Weg.»

Berufliche Eingliederung stärken

Müller weiss auch bereits, wo sich ansetzen lässt. Er erinnert dabei an das zweite Massnahmenpaket der 6. IV-Revision, welches 2013 im Parlament scheiterte. «Massnahmen wie eine Neuregelung der Reisekosten, neue Regeln für Rentner mit Kindern oder auch eine verstärkte Betrugsbekämpfung müssen wieder in Betracht gezogen werden», sagt er. «Ebenso eine weitere Stärkung der beruflichen Eingliederung, wobei auch die Arbeitgeber künftig einen grösseren Effort leisten müssen.»

Der Freisinnige setzt mit 20 Jahren bewusst einen weiten Zeithorizont, um das Schuldenabbauziel zu erreichen. «Rigorose Massnahmen zum Nachteil der Anspruchsberechtigten lassen sich dadurch verhindern», ist er überzeugt. «Stattdessen ermöglicht er eine nachhaltige und sozialverträgliche Revision.»

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