Darum gehts
- Bundesrat eröffnet Vernehmlassung für Gesetzespaket zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen
- Invalidenversicherung soll mehr Möglichkeiten zur Beeinflussung von Hilfsmittelpreisen erhalten
- Drei Gebärdensprachen sollen rechtlich anerkannt und Diskriminierungsschutz ausgebaut werden
Menschen mit Behinderungen sollen in der Schweiz eigenständiger leben können. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Vernehmlassung eröffnet zu einem Gesetzespaket, das das Anliegen der Inklusions-Initiative aufnehmen soll. Betroffene reagieren mit Kritik.
Mit den Gesetzesbestimmungen soll das Anliegen der Initiative rascher und gezielter umgesetzt werden können. Die Landesregierung hat ein Inklusions-Rahmengesetz und eine Teilrevision des IV-Gesetzes in die Vernehmlassung gegeben.
Gleichstellungsmassnahmen
Demnach soll die Invalidenversicherung (IV) mehr Möglichkeiten erhalten, die Preise für Hilfsmittel zu beeinflussen und so dafür zu sorgen, dass mehr moderne Hilfsmittel abgegeben werden können. Das soll Menschen mit Behinderungen erlauben, selbständig zu leben. Den Zugang zu Assistenzbeiträgen will der Bundesrat vereinfachen.
Im Parlament hängig sind für die Erfüllung des Anliegens der Initiative Anpassungen im Behinderten-Gleichstellungsgesetz. Beispielsweise sollen die drei Gebärdensprachen rechtlich anerkannt und der Schutz vor Diskriminierung ausgebaut werden. Auch der Zugang zu privaten Dienstleistungen soll barrierefrei werden.
Initiativkomitee schockiert
Die von Behindertenorganisationen eingereichte Inklusionsinitiative verlangt, die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen und über alle Gesetzesebenen hinweg sicherzustellen. Menschen mit Behinderung sollen Anspruch haben auf Unterstützungs- und Anpassungsmassnahmen und insbesondere ihren Wohnort und ihre Wohnform frei wählen können.
Der Verband Agile, der die Initiative mit lanciert hat, ist nicht zufrieden mit dem indirekten Gegenvorschlag. Dieser «verfehlt das Ziel echter Inklusion und missachte das Recht auf Selbstbestimmung», schrieb er.
Ein wirksames Rahmengesetz müsse einklagbare Rechte garantieren und festlegen, wofür der Bund und wofür die Kantone zuständig seien. Die Kantone würden im Vorschlag nicht dazu verpflichtet, Unterstützungsangebote für die freie Wahl beim Wohnen zu schaffen.