Darum gehts
- IV-Finanzen verschlechtern sich aufgrund massiven Anstiegs bei Neurenten
- Bundesrätin Baume-Schneider plant neue IV-Revision mit Fokus auf junge Menschen
- Integrationsleistung statt IV-Rente für Junge
Die IV-Finanzen verschlechtern sich aufgrund eines massiven Anstiegs bei den Neurenten deutlich. Ein Grossteil ist dabei auf psychische Erkrankungen zurückzuführen. 2024 wurde gut jede zweite IV-Neurente deswegen erteilt. Besorgniserregend ist die Situation bei den 18- bis 24-Jährigen, wo rund 70 Prozent der 2800 Neurenten im Jahr 2024 aufgrund psychischer Gründe gesprochen wurden. 2017 lag der Anteil in dieser Altersgruppe noch bei 58 Prozent von insgesamt 1830 Neurenten.
SP-Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider (62) will daher in der nächsten IV-Revision einen besonderen Fokus auf junge Menschen richten. So sollen die Eingliederungsmassnahmen in den Arbeitsmarkt verstärkt werden. Im Gegenzug macht sie aber auch finanziell Druck: Für junge Versicherte im Alter von 18 bis 25 Jahren soll es anstelle einer unbefristeten IV-Rente eine temporäre Integrationsleistung geben, wie der Bundesrat Mitte Februar beschlossen hat.
Zumindest für jene, die zwar aktuell als «nicht eingliederungsfähig» gelten, denen aber doch ein «Eingliederungspotenzial» zugesprochen wird. Das Bundesamt für Sozialversicherungen geht davon aus, dass rund 1000 der 2800 jungen Neurentner im Jahr 2024 für die Integrationsleistung infrage gekommen wären. Gut jeder Dritte also.
Vier Fünftel einer AHV-Minimalrente
Nun zeigt sich, wie hoch die IV-Rente light ausfallen soll: Vier Fünftel einer AHV-Minimalrente soll diese gemäss den Reformleitlinien betragen. Aktuell würde sich die Integrationsleistung damit auf 1008 Franken monatlich belaufen. Das geht aus Dokumenten zur verwaltungsinternen Ämterkonsultation hervor, die Blick gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz vorliegen.
Zum Vergleich: 2024 betrug eine ganze IV-Rente im Schnitt 1711 Franken. Bei den Jungen waren es rund 1500 Franken. Da die neue Integrationsleistung vielen kaum zum Leben reicht, besteht gleichzeitig Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Schon heute sind zwei Drittel der jungen Rentenbeziehenden auf EL angewiesen.
Fix ist auch, dass die Integrationsleistung altersmässig bis 25 begrenzt wird. «Mit Erreichen des 25. Altersjahrs muss entweder die Rente gesprochen werden oder müssen Eingliederungsmassnahmen eingeleitet werden», stellt Baume-Schneiders Aussprachepapier klar.
«Alternative zur Berentung» aufzeigen
Bis dahin sollen die Betroffenen enger sozial beraten und begleitet werden als heute, um ihre gesundheitliche Situation zu stabilisieren und Perspektiven für den Einstieg ins Berufsleben aufzuzeigen. Dies soll den Betroffenen eine «Alternative zur Berentung» eröffnen, wie es in den Unterlagen heisst.
Das kostet ebenfalls: Für eine gezielte und individualisierte Sozialberatung soll die IV Ausgaben von maximal einer halben AHV-Minimalrente übernehmen. Aktuell also bis zu 630 Franken monatlich. Gleichzeitig soll aber auch die zuständige IV-Stelle die Fallführung verstärken.
Das neue Konzept hat auch finanzielle Folgen. Durch die tiefere Integrationsleistung können bei den Rentenzahlungen durch mittelfristig «verhinderte Renten» Kosten eingespart werden, die neue Sozialberatung hingegen führt zu Mehrausgaben. Unter dem Strich rechnen die Verantwortlichen zu Beginn mit Kostenneutralität für die IV. Bis 2035 dürften kleine Einsparungen von etwa 10 Millionen Franken jährlich erreicht werden, ab 2039 etwa 20 Millionen pro Jahr.