Nach Erfolg bei AHV
Gewerkschaften fordern nun auch 13. Pensionskassen-Rente!

Die Gewerkschaften fordern nach der 13. AHV-Rente nun eine «Dreizehnte» auch bei den Pensionskassen. Zudem soll der BVG-Mindestzins für das Jahr 2027 auf 3 Prozent steigen.
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Die Gewerkschaften fordern höhere Pensionskassen-Renten – etwa über eine «Dreizehnte».
Foto: Sven Thomann

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Gewerkschaftsbund fordert höhere Pensionskassen-Renten und höheren BVG-Mindestzins
  • Delegierte entscheiden am Donnerstag über entsprechendes Positionspapier
  • Entschieden wird auch über die Parole zur AHV-Finanzierung
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Ruedi StuderBundeshaus-Redaktor

Der historische Erfolg mit der 13. AHV-Rente beflügelt die Gewerkschaften. Sie fordern nun auch bei den Pensionskassen eine «Dreizehnte». Oder dann sollen die Renten in der zweiten Säule generell steigen, indem die Umwandlungssätze sowohl für Neurentner als auch für Pensionierte erhöht werden.

Und nicht nur das. Auch der BVG-Mindestzins von aktuell 1,25 Prozent soll deutlich steigen. Neben einem «ordentlichen» Mindestzins von 2 Prozent soll ein Nachholzins von 1 Prozent für höhere Altersguthaben sorgen. Für 2027 soll also ein Mindestzins von 3 Prozent gelten.

Über ein entsprechendes Positionspapier entscheiden heute die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB) an einer ausserordentlichen Versammlung. Die Zustimmung dürfte Formsache sein.

Gut gefüllte Kassen

Die Pensionskassen hätten in den letzten Jahren hohe Renditen erzielt und viele Reserven angehäuft, hält der SGB-Vorstand in seinem Papier fest. Geld, das den Versicherten gehöre. «Die Kassen sind sehr gut gefüllt. Es ist Geld vorhanden, um die Leistungen zu verbessern.»

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Dies erst recht mit Blick auf die in den letzten Jahren gesunkenen Renten. Wer 2024 pensioniert wurde, hatte im Mittel eine monatliche BVG-Rente von 1675 Franken – und damit real 15 Prozent weniger Rente als Neurentner im Jahr 2015. «Die Pensionskassen haben die Leistungen verschlechtert, obwohl es finanziell gut lief», moniert der Gewerkschaftsbund. Stattdessen hätten sie hohe Reserven angelegt.

Die Pensionskassen seien dazu da, gute Renten zu bezahlen, betont der SGB. Und macht klar: «Nach den mageren Jahren muss es nun wieder aufwärtsgehen.»

Ja-Parole zur AHV-Finanzierung

Die Delegierten haben zudem mit 81 zu 19 Stimmen die Ja-Parole für die Finanzierung der 13. AHV-Rente gefasst, über welche das Stimmvolk am 29. November entscheidet. Die Vorlage sieht vor, dass der ordentliche Mehrwertsteuersatz um 0,4 Prozentpunkte auf 8,5 Prozent steigt. Der reduzierte Satz für Nahrungsmittel hingegen wird nicht erhöht.

Zwar wäre dem Gewerkschaftsbund eine Zusatzfinanzierung über höhere Lohnbeiträge lieber, die Mehrwertsteuererhöhung trägt er nun aber trotzdem mit.

In seinem Antragspapier für die Ja-Parole ortet der SGB-Vorstand nämlich auch positive Argumente zugunsten der Mehrwertsteuer. So würden etwa jeweils rund 10 Prozent der Einnahmen sowohl vom Finanzsektor als auch von ausländischen Touristen bezahlt. Und: «Hohe Einkommen zahlen wesentlich mehr Mehrwertsteuer, weil sie mehr konsumieren und weil sie mehr Güter und Dienstleistungen konsumieren, auf die der Normalsatz anwendbar ist.»

Die AHV-Renten seien ausgesprochen gerecht verteilt, schreibt der SGB weiter. «Jeder Franken für die AHV ist ein sozialer Franken.»

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