Gewerkschaften wollen mehr, Versicherer warnen
Wie schmutzig wird der Kampf um den Pensionskassen-Mindestzins?

Im Herbst legt der Bundesrat den Mindestzins für die Altersguthaben in der beruflichen Vorsorge fest. Ein handfester Streit ist programmiert: Der Gewerkschaftsbund pocht auf einen deutlich höheren Zins, der Versicherungsverband warnt davor.
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SGB-Chefökonom Daniel Lampart pocht auf einen deutlich höheren BVG-Mindestzins für 2027.
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • BVG-Mindestzins beträgt seit 2024 1,25 Prozent
  • SGB-Chefökonom Daniel Lampart fordert deutliche Erhöhung
  • Versicherungsverband warnt davor
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Ruedi StuderBundeshaus-Redaktor

4 Prozent! So hoch war der Mindestzins in der beruflichen Vorsorge (BVG) bis 2002. Doch diese goldenen Jahre sind vorbei. Seither ging es mit Schwankungen fast nur nach unten – bis auf den Tiefststand von 1 Prozent in den Jahren 2017 bis 2023. Seither liegt er im BVG-Obligatorium bei 1,25 Prozent. Trotz mehrheitlich guter Renditen in den vergangenen Jahren. Und obwohl der effektive Zins letztes Jahr mit durchschnittlich 4,3 Prozent veranschlagt wurde.

Jetzt wird der Ruf nach einer Erhöhung laut. «Der Mindestzins ist seit Jahren viel zu tief angesetzt und muss nun endlich der Realität angepasst werden», sagt Gewerkschaftsbund-Chefökonom Daniel Lampart (57) zu Blick.

Happige finanzielle Unterschiede

Bei den meisten Pensionskassen seien die Altersguthaben zwar seit 2020 um gut 20 Prozent gestiegen. Bei einer Kasse, die nur das gesetzliche Minimum gibt, sehe es aber mit einem Plus von nur knapp 6 Prozent viel schlechter aus.

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Das wirkt sich finanziell massiv aus: «Wer bei einer Pensionskasse mit einer mittleren Verzinsung ist, profitiert. Auf einem Altersguthaben von 100'000 Franken hatte man nach 5 Jahren fast 18'850 Franken Zins», rechnet Lampart vor. «Wer für das gleiche Guthaben nur das Minimum erhält, hatte nur etwas über 5600 Franken mehr auf dem Konto.» Ein happiger Unterschied von rund 13'000 Franken also. 

Gewerkschafter Lampart fordert «deutliche Erhöhung»

Die Problematik betrifft aber auch jene Arbeitnehmenden, die unter dem Jahr die Stelle wechseln. Dann gibt es den «unterjährigen» Zins, der bei den meisten Pensionskassen nur dem tieferen BVG-Mindestzins entspricht. Auch das wirkt sich finanziell negativ aus. Ein höherer Mindestzins sei zudem ein Anreiz für die Kassen, effizienter zu wirtschaften, ist Lampart überzeugt. «Ist die Hürde so tief, dass man sie sowieso erreicht, muss man sich nicht mehr anstrengen.» 

Ende August trifft sich die nationale BVG-Kommission, welche dem Bundesrat den Mindestzins für das nächste Jahr vorschlägt. In der Regel folgt der Bundesrat diesem Vorschlag. Für Lampart ist mit Blick auf 2027 klar: «Nun braucht es Verbesserungen. Der Bundesrat muss den Mindestzins deutlich erhöhen.» 

Widerstand programmiert

Doch Widerstand ist programmiert. «Der Mindestzinssatz muss realistisch bemessen sein und darf Vorsorgeeinrichtungen mit tiefer Risikofähigkeit nicht zusätzlich unter Druck setzen», sagt Jan Mühlethaler vom Schweizerischen Versicherungsverband (SVV). BVG-nahe Vorsorgeeinrichtungen seien verpflichtet, Wertschwankungsreserven aufzubauen, ausreichende Rückstellungen zu bilden und die gesetzlichen Rentenanforderungen zu erfüllen, betont er.

«Auch nach einem guten Anlagejahr ist der Handlungsspielraum dieser Einrichtungen nach wie vor stark eingeschränkt – nicht zuletzt aufgrund des weiterhin hohen Umwandlungssatzes.» Umso mehr seien sie auf einen realistisch bemessenen und ökonomisch begründeten Mindestzinssatz angewiesen.

Letztes Jahr plädierte sein Verband daher sogar für eine Senkung des Mindestzinssatzes. In früheren Jahren schlug er auch schon mal nur 0,25 Prozent vor.

Und nun? «Für eine konkrete Aussage zum BVG-Mindestzinssatz 2027 ist es noch zu früh», so Mühlethaler. Entscheidend sei, dass der Satz so festgelegt werde, dass ihn auch Vorsorgeeinrichtungen mit tiefer Risikofähigkeit und defensiver Anlagestrategie realistisch tragen könnten. «Das spricht für einen vorsichtigen Ansatz: Ein zu hoher Satz reduziert das Renditepotenzial und geht letztlich zulasten der Leistungsfähigkeit der beruflichen Vorsorge.»

Höherer Mindestzins als «Gefahr»

Ein höherer BVG-Mindestzinssatz biete auch keinen Anreiz für eine höhere Performance, widerspricht Mühlethaler Lampart, «sondern erreicht das Gegenteil: Wenn Garantien zu hoch angesetzt werden, schränkt dies den Handlungsspielraum der Vorsorgeeinrichtungen ein und kann sie damit zu defensiveren Anlagestrategien zwingen». So werde ein höherer BVG-Mindestzinssatz «eher eine Gefahr für die finanzielle Sicherheit der Vorsorgeeinrichtung».

Die Fronten sind also abgesteckt. Für Herbst ist ein heisser Zins-Streit garantiert.

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