Darum gehts
- Ausschaffungen nach Afghanistan bleiben schwierig, da Papiere fehlen und Verfahren stocken
- Seit 2024 wurden nur acht verurteilte Afghanen aus der Schweiz ausgeschafft
- Ende Juni 2026 waren 15'743 Afghanen im Schweizer Asylverfahren erfasst
Es wird kompliziert, wenn die Schweiz abgewiesene Asylsuchende aus Afghanistan ausschaffen will. Fehlen die Papiere der Abgewiesenen, müssen afghanische Beamte dafür in die Schweiz geflogen werden. Denn die afghanische Botschaft kann keine Pässe ausstellen.
Ausschaffungsflüge sind ebenso kompliziert: Es gibt keine Direktflüge nach Kabul.
Erst acht verurteilte Afghanen sind deshalb seit 2024 ausgeschafft worden. Dies berichtet der «Tages-Anzeiger». Es handelt sich dabei um verurteilte Straftäter. Seit gut einem Jahr kann die Schweiz diese ausschaffen.
Beim Gericht stauen sich die Fälle
Die Schweiz hat zudem entschieden, dass unter gewissen Bedingungen auch alleinstehende afghanische Männer mit abgewiesenem Asylgesuch ausgeschafft werden können. Laut «Tages-Anzeiger» kam es dabei noch zu keiner Rückführung. Der Grund: Einsprachen. 260 Beschwerden sind beim Bundesverwaltungsgericht hängig. Dort gibt es derzeit einen Pendenzenberg bei den Asylgesuchen.
Das Staatssekretariat für Migration lege «den Fokus deshalb vorerst auf die Rückführung von Straftätern – auch, um die Schweizer Bevölkerung vor ihnen zu schützen», sagt ein Sprecher zum «Tages-Anzeiger». Die Schweizer Flüchtlingshilfe kritisiert die Ausschaffungen. Rückführungen nach Afghanistan seien «hochgefährlich». Fälle von Mord und Folter seien dokumentiert.
Laut der Asylstatistik des Bundes befanden sich Ende Juni 15’743 Afghaninnen und Afghanen in einem Asylverfahren in der Schweiz.