Darum gehts
- Die Schweiz schiebt kriminelle Afghanen nach Kabul ab, trotz schwieriger Bedingungen
- Ein Versuch 2024 scheiterte, weil die Taliban die Einreise verweigerten
- Zwölf afghanische Straftäter wurden von Taliban-Vertretern in Genf identifiziert
Seit einem guten Jahr schiebt die Schweiz kriminelle Afghanen nach Kabul ab. Knapp 20 rechtskräftig verurteilte Afghanen müssen laut SEM die Schweiz verlassen. Einer von ihnen wurde Mitte Dezember ausgeschafft, teilt das Staatssekretariat für Migration (SEM) Blick mit.
In Afghanistan herrschen die Taliban, zu denen die Schweiz keine offiziellen diplomatischen Beziehungen unterhält. Entsprechend schwierig ist es für das SEM, die Ausschaffungen zu organisieren. Letztes Jahr scheiterte sogar eine Abschiebung: Zwar flog ein verurteilter Afghane von Zürich über Istanbul nach Kabul – doch die Taliban liessen ihn nicht ins Land, der Mann kam zurück in die Schweiz.
Taliban-Vertreter identifizieren in Genf Straftäter
Mittlerweile zahlen sich die Verhandlungen der Schweiz mit dem Taliban-Regime aus. Im August kamen vier Taliban-Vertreter nach Genf, um künftige Abschiebungen zu organisieren. Damals wurden zwölf afghanische Straftäter von den Taliban identifiziert. Die Kosten der Dienstreise hatte die Schweiz übernommen. Das SEM rechnet damit, dass die übrigen Straftäter bald die Schweiz verlassen werden.
Parallel dazu diskutiert das SEM Rückführungen von kriminellen Syrern. Österreich hat bereits im Juli einen Straftäter nach Syrien abgeschoben. Diese Woche begann auch Deutschland mit Abschiebungen nach Damaskus. Ein Syrer, der wegen schweren Raubes, Körperverletzung und Erpressung verurteilt worden war, wurde am Dienstag nach Damaskus ausgeschafft. «Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan müssen möglich sein. Unsere Gesellschaft hat ein berechtigtes Interesse daran, dass Straftäter unser Land verlassen. Wir stehen für Kontrolle, Konsequenz und klare Kante», sagte der deutsche Innenminister Alexander Dobrindt (55).
Damian Müller fordert mehr Tempo
Was plant die Schweiz mit Blick auf Syrien? «Für den Wegweisungsvollzug sind die Kantone zuständig. Bisher hat die Schweiz noch keine zwangsweisen Rückführungen nach Syrien durchführen können. Wir stehen aber mit den syrischen Behörden in Kontakt und prüfen laufend alle Optionen zur Durchführung von Rückführungen», teilt das SEM mit.
Der Luzerner Ständerat Damian Müller (41, FDP) fordert Bund und Kantone auf, Tempo zu machen und den Druck zu erhöhen. «Wenn Deutschland nach Syrien rückführen kann, kann die Schweiz das auch. Ich erwarte, dass die Behörden endlich vom Reden ins Handeln kommen.»