Darum gehts
- SP-Justizminister Beat Jans unterstützt härteres Vorgehen gegen Sex-Deepfakes
- Politikerinnen verlangen Schutz vor KI-generierten intimen Bildern ohne Einwilligung
- Bis Ende 2026 soll Vernehmlassungsvorlage zur KI-Regulierung vorliegen
Der Skandal um Deepfake-Pornos der deutschen Schauspielerin Collien Fernandes (44) sorgte auch in der Schweiz für Empörung. Es ist nur einer der zahlreichen Fälle.
Häufig sind es Frauen, die Opfer von KI-generierten Deepfake-Pornos und Nacktbildern werden. Die Problematik kommt nun auch in der Schweiz aufs politische Parkett. SP-Justizminister Beat Jans (62) will härter gegen Sex-Deepfakes vorgehen. So empfiehlt er denn auch einen Vorstoss von Mitte-Fraktionschefin Yvonne Bürgin (56) zur Annahme, der eine Gesetzesanpassung verlangt, wonach «sexualisierte Deepfakes ohne Einwilligung der betroffenen Person wirksam strafrechtlich erfasst und verfolgt werden können».
Die Straftatbestände im Strafgesetzbuch sollen entsprechend auf künstlich erzeugte intime Inhalte ausgedehnt werden. Bürgin will zudem «angemessene Strafschärfungen» geprüft wissen.
Kinder besser schützen
Jans will die Zügel in diesem Bereich auch mit Blick auf Kinder und Jugendliche stärker anziehen. So unterstützt er einen Vorstoss von SVP-Nationalrätin Céline Amaudruz (46), die Minderjährige vor KI-generierten intimen Bildern ohne Einwilligung schützen will.
Der Genferin geht es dabei auch darum, «die rasche Entfernung solcher Bilder sicherzustellen, eine wirksame strafrechtliche Verfolgung zu ermöglichen und eine koordinierte Unterstützung für Schulen zu gewährleisten», wie sie in ihrem Vorstoss festhält. Neben gesetzlichen Verschärfungen fordert sie auch, rasch «Mechanismen zur Meldung solcher Bilder, zur Sicherung von Beweisen und zur Unterstützung der Opfer einzurichten».
Vorlage zu KI-Regulierung in Arbeit
Tatsächlich greift das geltende Strafrecht in diesem Bereich nur unzureichend. Zwar wird in solchen Fällen der Vorwurf des Identitätsmissbrauchs oder der Ehrverletzung zum Thema. Allerdings bilden diese Tatbestände den tatsächlichen Unrechtsgehalt nicht vollständig ab.
Einen Straftatbestand, der explizit auf KI-Inhalte fokussiert, gibt es in der Schweiz nicht. «Es ist eine ganz junge Situation mit KI», sagte Strafrechtsanwalt Pablo Bünger jüngst im Blick. «Das Gesetz hinkt bei technologischen Entwicklungen stets hinterher.» Es liege nun am Gesetzgeber, hier seine Verantwortung wahrzunehmen.
Das Bundesamt für Justiz erarbeitet derzeit eine Vernehmlassungsvorlage zur KI-Regulierung, die bis Ende Jahr vorliegen soll. Damit wird die Schweiz die KI-Konvention des Europarats umsetzen. Mit der Unterstützung der beiden Motionen bestätigt Jans nun die Stossrichtung dazu.