Darum gehts
Vor rund einer Woche stockt Deutschland kollektiv der Atem. Eine grossangelegte Recherche des Hamburger «Spiegel» macht gravierende Vorwürfe öffentlich. Im Zentrum: Schauspielerin Collien Fernandes (44). Sie berichtet dem Magazin von «virtueller Vergewaltigung» durch ihren Ex-Mann, Schauspieler Christian Ulmen (50). Über falsche Profile habe er, so Fernandes, über mehrere Jahre sexuelle Chats mit Dritten geführt. Gegenüber Fernandes soll Ulmen dies gestanden haben – der «Jerks»-Star hat sich bisher nicht direkt dazu geäussert. Sein Anwalt hat allerdings bereits mit rechtlichen Schritten gegen die Berichterstattung des «Spiegel» gedroht.
Seither überschlagen sich die Ereignisse rund um Fernandes: Erste Solidaritäts-Demos finden statt. Die Schauspielerin bricht ihren «Traumschiff»-Dreh ab, kehrt nach Deutschland zurück, wo sie sich Morddrohungen ausgesetzt sieht. Im Lichte des Falls Fernandes/Ulmen beschliesst die EU einen Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von Deepfakes. Am Freitag bestätigt die Staatsanwaltschaft im norddeutschen Itzehoe die Wiederaufnahme von Ermittlungen – nachdem sie zwischenzeitlich ausgesetzt worden waren. Dennoch gibt es offene Fragen.
Was ist über ein mögliches «Geständnis» bekannt?
Fernandes sagt, Ulmen habe ihr Ende 2024 gewisse Handlungen eingeräumt, nämlich dass er falsche Internetprofile seiner Frau erstellt und mit rund 30 Männern über Jahre intensive «Online-Affären» geführt habe. Offen bleibt: Gibt es belastbare Belege für dieses Gespräch (z. B. Nachrichten, Zeugen, Dokumente) – und wie würde ein solches Eingeständnis juristisch gewertet?
Warum wurde das Verfahren in Deutschland zuerst eingestellt?
Laut deutschen Medienberichten wurde ein früheres Verfahren in Deutschland eingestellt – unter anderem wegen fehlender Ermittlungsansätze. Offen bleibt: Lag es an fehlenden Beweisen – oder an der schwierigen Gesetzeslage, etwa bei der Verfolgung komplexer digitaler Straftaten? Mittlerweile hat die deutsche Justiz das Verfahren wegen Paragraf 202a wieder aufgenommen. In diesem Gesetzespassus geht es um «digitalen Hausfriedensbruch». Er soll digitale Daten gegen unberechtigten Zugriff schützen.
Welche Rolle spielen Deepfake-Inhalte konkret?
Ein zentraler Vorwurf, der im Raum steht: Der Täter soll pornografische Deepfakes verbreitet haben, also künstlich erzeugte Inhalte, die Fernandes zeigen. Offen bleibt, ob diese Inhalte nachweisbar sind – und sich technisch eindeutig einer Person zuordnen lassen.
Zeigt der Fall eine Gesetzeslücke bei Deepfakes?
Derzeit ist in Deutschland vor allem die Verbreitung bestimmter Inhalte strafbar – nicht zwingend deren Herstellung. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (57) fordert deshalb explizit, auch die Herstellung pornografischer Deepfakes unter Strafe zu stellen. Unklar ist, wie schnell eine solche Gesetzesänderung umgesetzt werden kann – und wie klar sich Deepfakes juristisch definieren lassen können.
Wird der Fall konkrete Gesetzesänderungen auslösen?
Nach dem Bekanntwerden des Falls kündigte die Politik an, strengere Regeln zu prüfen – inklusive möglicher Haftstrafen für Täter. Parallel hat das EU-Parlament bereits für ein Verbot nicht-einvernehmlicher Deepfake-Pornografie gestimmt. Wie schnell nationale und europäische Regelungen tatsächlich greifen – und ob sie rückwirkend auf bestehende Fälle angewendet werden können, ist noch nicht geklärt.
Warum hat Fernandes auch in Spanien Anzeige erstattet?
Erstens ist Mallorca ihr Wohnort. Zweitens begründet Fernandes selbst ihre Anzeige in Spanien mit besseren Schutzmechanismen. Tatsächlich gilt Spanien als Vorreiter: Dort sind strengere Gesetze gegen geschlechtsspezifische und digitale Gewalt geplant oder bereits in Umsetzung.
Wie sollen Täter im digitalen Raum künftig identifiziert werden?
Politiker fordern bessere technische und rechtliche Mittel zur Strafverfolgung, etwa bei der Rückverfolgung von Accounts und IP-Adressen. Auch deutsche Innenpolitiker betonen, dass «digitale Gewalt reale Gewalt» sei und entsprechend verfolgt werden müsse. Unklar ist, wie sich die effektive Strafverfolgung mit Datenschutz und Plattformregulierung vereinbaren lässt.
Wird der Fall zum Präzedenzfall für digitale Gewalt?
Der Fall Fernandes/Ulmen wird bereits mit anderen internationalen Fällen verglichen und hat breite politische Reaktionen ausgelöst. Ob er jetzt juristisch tatsächlich zu einem Grundsatzurteil führt, weiss man nicht – eine gesellschaftliche Debatte hat er bereits angestossen.