Damit hat so schnell niemand gerechnet. Wie die Staatsanwaltschaft Itzehoe (Bundesland Schleswig-Holstein) gegenüber dem Online-Portal «t-online» bestätigt, kommt in den Fall Fernandes/Ulmen wieder Bewegung: «Die Ermittlungen sind nach Prüfung der Medienveröffentlichungen wieder aufgenommen worden», so Oberstaatsanwalt Peter Müller-Rakow. Konkret gehe es um den Paragrafen 202a StGB.
Dieser besagt: «Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.»
«Virtuelle Vergewaltigung»
Die Vorwürfe, die Schauspielerin Collien Fernandes (44) gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen (50) im deutschen «Spiegel» erhoben hat, sind happig. Fernandes wirft dem Schauspieler vor, über mehrere Jahre Fake-Profile von ihr erstellt und mittels sogenannter Deepfakes pornografische Chats geführt zu haben. Ausserdem stehen Vorwürfe von körperlicher und psychischer Gewalt im Raum. Christian Ulmen hat sich selbst noch nicht dazu geäussert, sein Anwalt will gegen die Berichterstattung des «Spiegel» vorgehen.